Überblick
Der Korpus enthält 110 Entscheide zum Schutzgut «Wald», davon 110 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1994 bis 2026. Beschwerden wurden in 24 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 24 RPG, Art. 82 lit. a BGG.
80 Abgewiesen17 Gutgeheissen9 Teilweise gutgeheissen4 Nichteintreten110 BGer
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Schutzgut Wald
Die jüngsten 50 von 110 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_39/2025Eine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
- BGer 1C_33/2025Eine Motocross-Piste in der Landwirtschafts- und Waldzone ohne gültige Bewilligung ist illegal und muss gemäss Art. 24 ff. RPG rückgebaut werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer Rückbauanordnung, wenn die zuständigen Behörden nie eine gültige Bewilligung erteilt haben und das öffentliche Interesse an der…
- BGer 1C_690/2025Die Bewilligungsbehörde darf die Erteilung einer Baubewilligung verweigern, wenn eine gültige Feststellung der Waldnatur fehlt und diese für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens massgeblich ist. Die Verpflichtung zur Einleitung einer Feststellungsprozedur kann dem Gesuchsteller auferlegt werden, wenn dieser ein schutzwürdiges…
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_743/2025Die Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass Bauwerke vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden. Unbelegte Behauptungen zur Bauzeit genügen nicht, selbst bei erleichterter Beweisführung.
- BGer 1C_322/2025Die Annullierung einer Baubewilligung wegen Unvereinbarkeit mit einer nachträglich beschlossenen Reservationszone ist verhältnismässig, wenn die Realisierung des Projekts die Planungsfreiheit der Behörde für eine notwendige Überdimensionierungsanpassung der Bauzone beeinträchtigen würde. Eine Interessenabwägung ist erforderlich, wenn…
- BGer 1C_226/2025Ein Weidezaun mit Durchfahrtsgatter in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn er am Standort der Weideflächen platziert ist und die landwirtschaftliche Notwendigkeit objektiv begründet ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Baute nicht legalisierbar ist und ein öffentliches…
- BGer 1C_221/2024Eine Nutzung im übrigen Gemeindegebiet als Materialdepot und Umschlagplatz für Maschinen und Materialien unterliegt der Baubewilligungspflicht und ist ohne Bewilligung rechtswidrig. Eine Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG scheidet aus, wenn die Nutzung nicht vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurde.
- BGer 1C_691/2024Ein Plan partiel d'affectation (PPA) für eine Deponie Typ A muss in der kantonalen Richtplanung verankert sein, wenn das Projekt erhebliche Auswirkungen auf Territorium und Umwelt hat und eine überregionale Koordination erfordert (Art. 8 Abs. 2 LAT). Fehlende interkantonale Abstimmung und ungenügende Berücksichtigung von…
- BGer 1C_297/2024Ein Gestaltungsplan ist genehmigungsfähig, wenn Erschliessungsvarianten tatsächlich und rechtlich realisierbar sind, ohne dass jede Detailfrage bereits abschliessend geklärt sein muss. Die Prüfung von Waldfeststellungen, Gewässerschutz und Naturgefahren kann in nachgelagerte Baubewilligungsverfahren verwiesen werden.
- BGer 1C_79/2025Die Bewilligung einer Terrainaufschüttung in der Bauzone kann auf Basis einer Notifikation gemäss kantonalem Recht erteilt werden, wenn die Umweltvorschriften eingehalten werden und keine konkreten Anzeichen für eine Verletzung der Bodenschutz- oder Abfallvorschriften vorliegen.
- BGer BGE 152 II 311Bei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone verliert eine anderechtliche statische Waldgrenze ihre Gültigkeit, und es gilt wieder der dynamische Waldbegriff. Eine neue Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG ist erforderlich, ohne dass eine Interessenabwägung vorzunehmen ist.
- BGer 1C_310/2025Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG verlangt eine materielle und formelle Abstimmung zwischen dem Strassenbauprojekt und dem Rodungsgesuch, wenn ein enger Sachzusammenhang besteht. Eine getrennte Behandlung ohne Koordination verletzt dieses Gebot.
- BGer 1C_502/2025Eine nachträgliche Baubewilligung für Bauwerke ausserhalb der Bauzone kann nicht erteilt werden, wenn die Bauwerke nicht den Anforderungen von Art. 24 und 24c LPT entsprechen, selbst bei langjähriger Duldung oder behaupteter guter Treue des Eigentümers.
- BGer 1C_364/2024Eine nicht rechtmässig erstellte altrechtliche Baute ausserhalb der Bauzone unterliegt keinem Besitzstandschutz nach Art. 24c RPG. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Betroffenen bösgläubig handelten.
- BGer 1C_180/2025Die formellen Anforderungen an eine Baubewilligung für eine Umnutzung und Erweiterung einer gewerblichen Anlage ausserhalb der Bauzone sind nicht willkürlich, wenn die Unterlagen unvollständig oder unpräzise sind und die Behörde die fehlenden Angaben klar benennt.
- BGer 1C_131/2024Die Auszonung von Parzellen aus der Bauzone im Rahmen der erstmaligen Anpassung eines nicht LAT-konformen Plans stellt einen Klassierungsverweigerung und keinen Entzug dar, selbst wenn die Parzellen zuvor als bauland ausgewiesen waren. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer solchen Anpassung, wenn die ursprüngliche…
- BGer 1C_144/2023Ein Kontrolle des PEP im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Bei Vorhandensein eines geschützten Biotops oder einer geschützten Art ist eine Interessenabwägung erforderlich, wobei die Massnahmen zur Kompensation oder zum Schutz der Art angemessen sein müssen.
- BGer 1C_587/2023Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell rechtswidrigen Bauten im Waldabstand ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Waldschutz, Trennung Bau-/Nichtbaugebiet) den privaten Interessen der Bauherrschaft überwiegen, selbst bei fehlender Bösgläubigkeit.
- BGer 1C_632/2024Ein Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil rechtlicher Natur droht; rein tatsächliche oder finanzielle Nachteile genügen nicht.
- BGer 1C_222/2024Die Feststellung der Waldnatur einer Parzelle richtet sich nach den qualitativen und quantitativen Kriterien von Art. 2 LFo und kantonalen Vorschriften. Eine frühere negative Feststellung kann bei geänderter Sachlage (z. B. natürliche Entwicklung des Baumbestands) überholt sein.
- BGer 1C_620/2023Die Unterschreitung des Waldabstands kann aus wichtigen Gründen bewilligt werden, wenn die strikte Einhaltung zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lösung oder unbilligen Härte führt und die öffentlichen Interessen am Waldschutz nicht beeinträchtigt werden (Art. 17 Abs. 3 WaG, § 14 aPBG/ZG).
- BGer BGE 151 II 304Die Erschliessung eines der letzten nicht erschlossenen Tobel mit einem Fuss- und Wanderweg stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in einen schutzwürdigen Lebensraum dar. Das Interesse am Erhalt des wertvollen Rückzugsgebiets für Brutvögel und Wildtiere überwiegt das Interesse an der Naherholung.
- BGer 1C_217/2023Die Beeinträchtigung eines schutzwürdigen Lebensraums durch ein Fuss- und Wanderwegprojekt ist nur zulässig, wenn der Eingriff standortgebunden ist und einem überwiegenden Bedürfnis entspricht. Im vorliegenden Fall überwiegen die natur- und waldschutzrechtlichen Interessen gegenüber dem verkehrsplanerischen Interesse an der Wegverbindung.
- BGer 1C_625/2023Eine integrale Gartengestaltung mit Bollsteinmauer, Terrainaufschüttung, Treppe und Metalltor am Waldrand unterliegt als Ganzes der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie dem Schutz des Waldes und der baulichen Ordnung dient.
- BGer 1C_212/2023Eine Mobilfunkantenne kann ausserhalb der Bauzone bewilligt werden, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LPT erfüllt ist und keine überwiegenden Interessen (z. B. Landschaftsschutz) entgegenstehen. Ein Planungsvakuum rechtfertigt allein keinen Aufschub der Bewilligung.
- BGer 1C_455/2023Bei Vorliegen eines Planungsvakuums sind Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone nach den Ausnahmetatbeständen der Art. 24 ff. LPT zu beurteilen. Die kantonale Instanz hat zu Recht festgestellt, dass die betroffenen Parzellen einem Planungsvakuum unterlagen und die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nicht erfüllt waren.
- BGer 1C_218/2023Eine Parzelle liegt nicht im weitgehend überbauten Gebiet im Sinne von Art. 36 Abs. 3 RPG, wenn sie in einer Randlage ohne genügenden Zusammenhang mit dem Siedlungsgebiet liegt und die umliegenden Flächen nicht überbaut sind. Ein raumplanungsrechtlicher Anspruch auf Einzonung besteht in diesem Fall nicht.
- BGer 1C_205/2022Die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss alle betroffenen öffentlichen und privaten Interessen umfassend ermitteln, gewichten und abwägen; eine selektive oder lückenhafte Abwägung, insbesondere bei absoluten Schranken wie dem Waldschutz, ist rechtswidrig.
- BGer 1C_90/2024Eine nachträgliche Baubewilligung für eine vor 1972 erstellte, nicht bewilligte Strasse in einer heute bewaldeten Zone ist zulässig, wenn die Strasse zum Zeitpunkt ihrer Erstellung rechtmässig war und keine nachträglichen Verschärfungen des Rechts die Legalität in Frage stellen.
- BGer 1C_667/2023Formell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.
- BGer 1C_51/2023Die Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 WaG fiel zugunsten der Walderhaltung aus, da die privaten und öffentlichen Interessen am Bauvorhaben das Walderhaltungsinteresse nicht überwogen. Die Standortgebundenheit des Vorhabens wurde verneint, da weniger eingreifende Alternativen (Bestandesschutz, zeitgemässe Erneuerung) möglich waren.
- BGer 1C_114/2023Die Einzonung von Grundstücken in eine Planungszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie der Planungssicherheit dient und nicht willkürlich ist, selbst wenn die betroffenen Parzellen teilweise bebaut oder im Randbereich einer Agglomeration liegen.
- BGer 1C_215/2022Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlich deponiertem Aushubmaterial ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an Raumplanung, Gewässer- und Naturschutz die privaten Interessen der Eigentümerin überwiegt.
- BGer 1C_83/2023Rechtskräftige Verfügungen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und Ersatzvornahme können nicht durch neue Gesuche oder Rügen in Frage gestellt werden, sofern keine wesentlichen Änderungen der Umstände oder neue, bisher unbekannte Tatsachen vorliegen.
- BGer 1C_55/2023Die Demolitionsanordnung einer ohne Bewilligung erstellten und die Mindestdistanz zum Wald verletzenden Schwimmbeckenanlage ist verhältnismässig, wenn die Rechtswidrigkeit definitiv feststeht und das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung der Legalität überwiegt.
- BGer 1C_534/2022Die Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an einer modernen, sicheren und verkehrstechnisch optimierten Seilbahnverbindung überwiegt die privaten Interessen der betroffenen Grundeigentümer:innen, insbesondere da eine umfassende Variantenprüfung die gewählte Variante 3B als beste Lösung auswies.
- BGer 1C_561/2021Fehlendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Feststellung der Nichtigkeit von Baubewilligung und Ausnahmebewilligung, da die bewilligten Arbeiten bereits abgeschlossen sind und kein praktischer Nutzen aus der Feststellung resultiert.
- BGer 1C_490/2022Eine substantielle Transformation einer bestehenden, nicht konformen Bauanlage (hier: Abstand zum Wald) ist nur zulässig, wenn der Widerspruch zum neuen Recht öffentliche Interessen und diejenigen der Nachbarn nicht spürbar beeinträchtigt (Art. 66 Abs. 2 lit. a LST).
- BGer 1C_567/2020Die unterlassene umfassende Variantenprüfung (Pendelbahn, 3S-Bahn) bei der Interessenabwägung für eine Seilbahnkonzession stellt eine Rechtsverletzung dar, da die Alternativen ernsthaft in Betracht fallen und insbesondere den Wald- und Gewässerschutz schonen könnten.
- BGer 1C_557/2021Transformations an einer Tennisanlage in der Landwirtschaftszone sind gemäss Art. 37a RPG und Art. 43 RPV zulässig, wenn keine neue Umweltbelastung entsteht und die Nutzung nicht erweitert wird. Die Garantie der erworbenen Situation (Art. 24c RPG) gilt nicht für nach dem 1. Juli 1972 erstellte Anlagen.
- BGer 1C_343/2021Bei Bauwerken ausserhalb der Bauzone, die materiell rechtswidrig sind, ist die vollständige Beseitigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verhältnismässig, selbst wenn dies für den Eigentümer wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Die Zuständigkeit für die Anordnung der Beseitigung liegt bei der Gemeinde, die an die…
- BGer 1C_12/2022Die Umnutzung eines Teils des Felsenkellers von einem Degustationsraum zu einem Klubraum mit öffentlichen Anlässen ist baubewilligungspflichtig, da sie ausserhalb der Bauzone liegt und nicht als geringfügige Zweckänderung gilt. Eine kantonale BAB-Bewilligung ist erforderlich.
- BGer 1C_533/2021Eine ohne gültige Bewilligung ausserhalb der Bauzone errichtete Baute ist auch bei langjähriger Duldung und hohen Rückbaukosten zu beseitigen, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handeln konnte und keine Aussicht auf nachträgliche Legalisierung besteht.
- BGer 1C_598/2022Ein ohne Bewilligung in der Waldzone errichtetes Gebäude ist zu beseitigen, selbst wenn keine wesentlichen Abweichungen von einer hypothetischen Bewilligung vorliegen, da das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Raumplanungsvorschriften (Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) überwiegt.
- BGer 1C_388/2021Die Bewilligung eines Bauprojekts in weniger als 20 m Abstand zur Waldlisière kann im Kanton Genf unter den Voraussetzungen von Art. 11 Abs. 2 LForêts ausnahmsweise bewilligt werden, sofern die Schutzziele der Waldbewirtschaftung und -erhaltung nicht beeinträchtigt werden (Art. 17 LFo).
- BGer 1C_282/2021Die Erweiterung einer Deponie im Gewässerraum ohne hinreichende Standortgebundenheit verletzt die übergangsrechtlichen Gewässerraumvorschriften (Art. 41c GSchV). Zudem muss die Verkehrssicherheit von Schulkindern auf dem Nachhauseweg durch angepasste Betriebsauflagen gewährleistet werden.
- BGer 1C_153/2021Die Festlegung eines öffentlichen Fusswegs im Nutzungsplan und die damit verbundene Rodungsbewilligung sind rechtmässig, wenn das raumplanerische Interesse am Fussweg die widerstreitenden Interessen am Wald-, Natur- und Landschaftsschutz sowie private Eigentümerinteressen überwiegt und die Standortgebundenheit nach Art. 5 Abs. 2 WaG…
- BGer 1C_562/2021Die Einsprachelegitimation in Baustreitigkeiten setzt eine besondere Betroffenheit voraus; eine reine Wohnsitzentfernung von 11 km zum Bauprojekt genügt nicht, um als besonders betroffen zu gelten.
- BGer 1C_565/2020Die nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts ergänzten Unterlagen (Art. 47 OAT und RIE) genügen den Anforderungen an die Begründung des Projekts, die Verkehrsfrage und die Lärmbelastung. Die Vorinstanz hat die Einhaltung der Umweltvorschriften (Art. 25 LPE, Art. 9 OPB) zu Recht bejaht.