Überblick
Der Korpus enthält 148 Entscheide zum Planungsanlass «Umnutzung / Zweckänderung», davon 147 des Bundesgerichts, aus den Jahren 2003 bis 2026. Beschwerden wurden in 24 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 82 lit. a BGG, Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG, Art. 29 Abs. 2 BV.
107 Abgewiesen27 Gutgeheissen9 Teilweise gutgeheissen5 Nichteintreten147 BGer1 ?
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Planungsanlass Umnutzung / Zweckänderung
Die jüngsten 50 von 148 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_255/2026Die kantonale Instanz darf bei der Anwendung kommunaler Normen mit unbestimmten Rechtsbegriffen (hier: 'Elemente von historischem und umgebungsbedingtem Wert' gemäss Art. 34 NAPR) die kommunale Beurteilung korrigieren, wenn diese willkürlich oder unhaltbar ist. Die Einordnung eines Gebäudes als schützenswert kann auch ohne formale…
- BGer 1C_28/2026Die Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum in einer gemischten Zone (WA4) ist ohne Ausnahmebewilligung unzulässig, wenn die Zonenvorschriften einen maximalen Wohnanteil vorsehen und keine ausserordentlichen Verhältnisse oder besondere Härten vorliegen.
- BGer 1C_227/2025Ein Gebäude ausserhalb der Bauzone, das auf Grundlage von Bewilligungen errichtet wurde, die gegen das materielle Recht verstiessen, geniesst keinen Schutz erworbener Situationen nach Art. 37a RPG. Ein nachträglicher Nutzungswechsel ist daher nicht zulässig, selbst wenn keine neuen baulichen Massnahmen erforderlich sind.
- BGer 1C_470/2024Ein Beseitigungsrevers bei zonenkonformen landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone bedarf besonderer Gründe; das allgemeine Interesse an der Freihaltung der Landwirtschaftszone genügt nicht.
- BGer 1C_502/2025Eine nachträgliche Baubewilligung für Bauwerke ausserhalb der Bauzone kann nicht erteilt werden, wenn die Bauwerke nicht den Anforderungen von Art. 24 und 24c LPT entsprechen, selbst bei langjähriger Duldung oder behaupteter guter Treue des Eigentümers.
- BGer 1C_180/2025Die formellen Anforderungen an eine Baubewilligung für eine Umnutzung und Erweiterung einer gewerblichen Anlage ausserhalb der Bauzone sind nicht willkürlich, wenn die Unterlagen unvollständig oder unpräzise sind und die Behörde die fehlenden Angaben klar benennt.
- BGer 1C_542/2024Die Gemeinde Maur durfte bei der Anwendung von Art. 42 BZO die Wohneinheiten mehrerer Grundstücke aufgrund ihrer erschliessungsmässigen Verbindung als Gesamtüberbauung betrachten und für vier Wohneinheiten einen Besucherparkplatz verlangen. Die Vorinstanz überschritt ihren Prüfungsspielraum, indem sie diese Auslegung als unzulässig ansah.
- BGer 1C_471/2024Die Interessenabwägung nach § 67 Abs. 1 BauG/AG erfordert kumulativ ausserordentliche Umstände oder eine unzumutbare Härte; generelle Nachfrageprobleme oder wirtschaftliche Vorteile rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung von zonenkonformen Nutzungsvorgaben.
- BGer 1C_636/2024Die Vorinstanz hat den Zonenzweck einer innenliegenden Freihaltezone unvollständig eruiert, indem sie den regionalen Vernetzungskorridor 'Landschaft' für grossräumige Wanderbewegungen von Wildtieren nicht hinreichend berücksichtigte. Die Zonenkonformität des Demenzpfads mit Zaun kann daher nicht abschliessend beurteilt werden.
- BGer 1C_284/2024Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone (Fromagerie und Wohnnutzung in einem Alpchalet) ist zulässig, wenn die Bauten für die landwirtschaftliche Nutzung objektiv notwendig sind, keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen und die langfristige Subsistenz der Nutzung plausibel ist. Die Interessenabwägung muss sich an…
- BGer 1C_229/2025Die Qualität für ein Rechtsmittel gegen eine Baubewilligung ausserhalb der Bauzone bemisst sich nach Art. 89 Abs. 1 LTF und setzt einen persönlichen, konkreten und schutzwürdigen Interessenverletzung voraus; die blosse Distanz zum Vorhaben rechtfertigt für sich allein keine Beschwerdelegitimation.
- BGer 1C_653/2023Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baubewilligungspflichtiger Umnutzung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Abwägung der Interessen die Zumutbarkeit ergibt. Vertrauensschutz greift nicht, wenn die Bauherrschaft wusste oder wissen…
- BGer 1C_214/2024Die Umnutzung von Verwaltungsräumen in ein zusätzliches Wohnungsobjekt in einem Gebäude ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn die baulichen Änderungen vor allem innen liegen.
- BGer 1C_450/2024Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Umnutzung eines Geräteschuppens zu Wohnraum in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der gute Glaube der Eigentümerin fehlt und keine milderen Massnahmen ersichtlich sind.
- BGer 1C_518/2024Die Umnutzung eines Wohnhauses zu einem Kinderhort in einer Wohnzone mit Mindestwohnanteil ist zonenkonform, wenn die Einrichtung als Wohnnutzung qualifiziert werden kann und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Besitzstandsgarantie kann auch Umnutzungen baurechtswidriger Bauten umfassen, sofern keine überwiegenden…
- BGer 1C_451/2024Ein nicht zonenkonformer Umbau innerhalb der Bauzone kann nach kantonalem Recht (Art. 80 LATC) bewilligt werden, wenn keine sensible Beeinträchtigung der Zone oder Verschlechterung der Nachbarschaftsverhältnisse eintritt. Die Bewertung der Nachteile für den Nachbarn unterliegt nur beschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf Willkür.
- BGer 1C_126/2024Eine Baubewilligung für eine befristete Zwischennutzung ist auch dann als befristet zu betrachten, wenn die Bewilligung formal unbefristet erteilt wurde, sofern das Gesuch und die Unterlagen dies klar erkennen lassen. Die Vorinstanz verstösst gegen Bundesrecht, wenn sie die Bewilligung unhaltbar auslegt.
- BGer 1C_373/2024Altrechtliche Wohnungen nach Art. 10 ZWG dürfen gemäss Art. 11 Abs. 1 und 2 ZWG im Rahmen der vorbestehenden Hauptnutzfläche umgebaut und anschliessend als Zweitwohnungen genutzt werden, sofern keine kantonalen oder kommunalen Nutzungsbeschränkungen bestehen. Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor, da der Bundesgesetzgeber die Umnutzung…
- BGer 1C_327/2024Ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone wird ohne Objekt, wenn das Gebäude vor der Entscheidung fast vollständig abgerissen wird. Die kantonale Entscheidung, den Rechtsstreit als gegenstandslos zu erklären, ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_106/2023Für die Zonenkonformität der Pensionspferdehaltung in der Landwirtschaftszone nach Art. 16a bis Abs. 1 RPG ist ein bereits bestehendes landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB erforderlich; eine hypothetische oder objektivierte Betrachtung des Betriebspotenzials genügt nicht.
- BGer 1C_289/2023Die pauschale Verweigerung einer raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 24d RPG mit Hinweis auf § 207 Abs. 2 PBG ohne abschliessende Prüfung der kantonalen Norm oder Verfahrenskoordination verletzt Bundesrecht.
- BGer 1C_249/2023Die Beschwerdelegitimation nach Art. 89 Abs. 1 BGG setzt ein schutzwürdiges Interesse mit praktischem Nutzen voraus. Ein solcher Nutzen fehlt, wenn die Beschwerdeführenden ihre Einwände im späteren Baubewilligungsverfahren geltend machen können.
- BGer 1C_571/2022Ein Teilzonenplan ist nur dann mit dem Raumplanungsrecht vereinbar, wenn bei Vorliegen von Indizien für die Qualität als Surfaces d’assolement (SDA) eine agro-pädologische Expertise durchgeführt und eine Interessenabwägung gemäss Art. 30 Abs. 1bis OAT vorgenommen wird.
- BGer 1C_522/2023Die Umnutzung eines Veloraums in eine öffentlich zugängliche Servicestation für Sportgeräte mit Vermietung und Verkauf in der Touristikzone A (Baubereich Hotel) ist nicht zonenkonform, wenn die Nutzung über die zum Hotel gehörende Infrastruktur hinausgeht und nicht ausschliesslich Hotelgästen vorbehalten ist.
- BGer 1C_391/2023Ein Bauvorhaben in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht allein wegen der ISOS-Eintragung nachträglich unzulässig, wenn es die Schutzziele nicht beeinträchtigt. Ein präjudizieller Planungscheck ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände zulässig.
- BGer 1C_555/2023Eine nach dem 11. März 2012 erteilte Baubewilligung für eine Zweitwohnung kann nicht durch eine spätere Variante wiederhergestellt werden, wenn die ursprüngliche Bewilligung nicht konform umgesetzt wurde und die SUP überschritten wurde. Solche Fälle sind als neue Baugesuche nach dem Zweitwohnungsgesetz (LASec) zu prüfen.
- BGer 1C_446/2023Eine gewerbliche Nutzung (Forstwerkhof) in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform und kann nicht als stilles Lager nach Art. 24a RPG bewilligt werden. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands muss angemessenfristig erfolgen.
- BGer 1C_481/2023Die Bewilligung einer Ausnahme von der maximalen Bauhöhe und die Beurteilung der ästhetischen Integration eines Bauprojekts in der Bauzone unterliegen einem weiten Ermessen der Gemeinde. Das Bundesgericht prüft solche Entscheidungen nur auf Willkür, nicht auf Zweckmässigkeit.
- BGer 1C_58/2023Eine Baubewilligung kann trotz Mängeln in den Baugesuchsunterlagen geschützt werden, wenn die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem massgebenden Recht geprüft werden kann. Ausnahmen von kommunalen Bauvorschriften sind zulässig, wenn sie im öffentlichen Wohl und mit Sinn und Zweck der Rechtssätze vereinbar sind und ausserordentliche…
- BGer 1C_235/2023Die Umnutzung von Wohnungen in möblierte Residenzen ohne Bewilligung verstösst gegen kantonales Recht (LDTR, LCI) und kann mit sofortiger Nutzungsuntersagung und Rückführung in ordentliche Mietverhältnisse sanktioniert werden. Die kantonale Regelung zur Erhaltung des Wohnraums ist mit Bundesrecht, insbesondere der Eigentumsgarantie und…
- BGer 1C_147/2023Die Beseitigung rechtswidriger Bauten ausserhalb der Bauzone setzt eine Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit voraus. Ein Abbruchbefehl ohne Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.
- BGer 1C_493/2022Die Interessenabwägung für Betriebszeiten von Helikopter-Arbeitsflügen an Sonn- und Feiertagen auf dem Flugplatz Mollis ist im Betriebsreglement und nicht auf Sachplanebene (SIL) vorzunehmen, da keine übergeordneten Interessen oder erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen.
- BGer 1C_621/2021Ein formell und materiell illegaler Nutzungswechsel ausserhalb der Bauzone (Umnutzung einer Stallung zu Wohnzwecken) erfordert nicht nur ein sofortiges Nutzungsverbot, sondern auch die vollständige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch Beseitigung aller Wohninfrastrukturen. Der Abbruchbefehl muss gemäss kantonalem Recht…
- BGer 1C_434/2022Die Umnutzung eines Ferienhauses in einen Dauerwohnsitz ausserhalb der Bauzone ist weder nach Art. 24c RPG (Identität der Baute nicht gewahrt) noch nach Art. 24a RPG (neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt) bewilligungsfähig.
- BGer 1C_489/2022Ein Umnutzungsantrag von einer Ferienwohnung zu einer Hauptwohnung ausserhalb der Bauzone ist unzulässig, wenn die geplanten Umbauten die Identität des Gebäudes im Sinne von Art. 42 Abs. 3 Bst. c OPT nicht wahren, insbesondere bei einer substantiellen Nutzungsänderung von saisonaler zu ganzjähriger Nutzung.
- BGer 1C_538/2021Die Nutzung eines in der Landwirtschaftszone gelegenen Flurwegs als Zufahrt zu einem bereits hinreichend erschlossenen Grundstück in einer Weilerzone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG, die mangels Standortgebundenheit und aufgrund neuer Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt nicht erteilt werden kann.
- BGer 1C_303/2022Eine Umnutzung einer geschützten Sägerei in der Landwirtschaftszone zu einer Lager- und Werkstattnutzung für ein Sanitärunternehmen ist baubewilligungspflichtig und kann nicht bewilligt werden, wenn sie die Entfernung der schutzwürdigen Sägereieinrichtungen voraussetzt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist anzuordnen,…
- BGer 1C_518/2021Ein Wiederaufbau eines anderechtlichen Gebäudes in der Landwirtschaftszone nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV setzt voraus, dass die Wesensgleichheit (Identität) der Baute gewahrt bleibt. Fehlt diese, ist eine Ausnahmebewilligung unzulässig, selbst wenn die Flächen nicht vergrössert werden.
- BGer 1C_765/2021Die kantonale Interpretation einer privatrechtlichen Distanzvereinbarung zwischen Nachbarn ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf die tatsächlichen Gegebenheiten und eine nachvollziehbare Auslegung stützt. Eine Baubewilligung kann nicht allein wegen fehlender expliziter Zustimmung zu späteren Nutzungsänderungen verweigert werden, wenn…
- BGer 1C_323/2022Die Qualifizierung einer Baute als ortsbildprägend im Sinne von Art. 9 Abs. 1 ZWG setzt im Kanton Graubünden gemäss Art. 35b KRVO/GR eine gebäudespezifische Erhaltungsregelung in der vor dem 1. Januar 2016 beschlossenen kommunalen Grundordnung voraus. Die blosse Zugehörigkeit zu einer Ortsbildschutzzone ohne gebäudespezifische…
- BGer 1C_27/2022Die Interessenabwägung zwischen Verkehrsflussoptimierung (PUN) und Lärmschutz erfordert eine ganzheitliche Bewertung. Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h (22.00–07.00 Uhr) ist verhältnismässig, da sie eine wahrnehmbare Lärmminderung für viele Anwohner:innen bewirkt, während die Reisezeitverluste minimal sind und keine…
- BGer 1C_119/2022Die formelle Schutzstellung eines Gebäudes nach kantonalem Recht genügt nicht für die Anwendung von Art. 24d LAT; vielmehr muss die materielle Schutzwürdigkeit im Rahmen der Baubewilligung geprüft werden.
- BGer 1C_343/2021Bei Bauwerken ausserhalb der Bauzone, die materiell rechtswidrig sind, ist die vollständige Beseitigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verhältnismässig, selbst wenn dies für den Eigentümer wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Die Zuständigkeit für die Anordnung der Beseitigung liegt bei der Gemeinde, die an die…
- BGer 1C_12/2022Die Umnutzung eines Teils des Felsenkellers von einem Degustationsraum zu einem Klubraum mit öffentlichen Anlässen ist baubewilligungspflichtig, da sie ausserhalb der Bauzone liegt und nicht als geringfügige Zweckänderung gilt. Eine kantonale BAB-Bewilligung ist erforderlich.
- BGer 1C_193/2021Bauliche Massnahmen und Umnutzungen in einer Uferschutzzone (Nichtbauzone) sind nur zonenkonform, wenn sie dem Schutzzweck entsprechen. Ausnahmebewilligungen nach Art. 24c RPG setzen voraus, dass die Identität der Baute gewahrt bleibt und das zulässige Mass an Erweiterungen nicht überschritten wird.
- BGer 1C_14/2022Der kantonale Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) darf nur Gebiete mit ausreichend originaler, landschaftsprägender Bausubstanz erfassen. Die blosse landschaftliche Schönheit oder frühere Schutzentscheide rechtfertigen keine Einzonung, wenn die Kriterien des Art. 39 Abs. 2 OPT nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_64/2021Die Ausweisung von Schutzperimetern für landschaftsprägende Gebäude ausserhalb der Bauzone (PUC-PEIP) muss sich an den Kriterien von Art. 39 Abs. 2 OPT orientieren. Eine Einbeziehung in den Schutzperimeter setzt voraus, dass der Landschaftscharakter durch traditionelle Gebäude geprägt ist und deren Erhalt nur durch eine Umnutzung…
- BGer 1C_371/2022Die Verkehrsbeschränkung auf der Via Sur Punt mit Zusatztafel 'Zubringerdienst bis Via Sur Punt 43 gestattet' ist bundesrechtskonform, da die Erschliessung der Parzellen Nrn. 383 und 390 über die Via Maistra genügt und der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet gewahrt wird.
- BGer 1C_536/2021Eine Rocade zur Einzonung einer 300 m² grossen Parzellenbande ausserhalb des im kantonalen Richtplan festgelegten Urbanisierungsgebiets ist unzulässig, da sie gegen die raumplanerischen Vorgaben des PDCant und die Ziele des Bundesrechts (Art. 1, 3 Abs. 2 lit. a, 8a, 15 LAT) verstösst.
- BGer 1C_593/2021Die Suspension von Baugesuchen und der Baustopp zur Sicherung der Raumplanung sind rechtmässig, wenn sie auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruhen, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sind. Eine nachträgliche Projektänderung kann als neue Baugesuch eingestuft werden.