Überblick
Der Korpus enthält 107 Entscheide zum Planungsanlass «Planungszone», davon 107 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1991 bis 2026. Beschwerden wurden in 19 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 27 RPG, Art. 27 LAT, Art. 26 BV.
84 Abgewiesen17 Gutgeheissen3 Teilweise gutgeheissen3 Nichteintreten107 BGer
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Planungsanlass Planungszone
Die jüngsten 50 von 107 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_322/2025Die Annullierung einer Baubewilligung wegen Unvereinbarkeit mit einer nachträglich beschlossenen Reservationszone ist verhältnismässig, wenn die Realisierung des Projekts die Planungsfreiheit der Behörde für eine notwendige Überdimensionierungsanpassung der Bauzone beeinträchtigen würde. Eine Interessenabwägung ist erforderlich, wenn…
- BGer 1C_311/2025Der dies a quo der fünfjährigen Frist für eine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT beginnt mit deren Auflegung zur öffentlichen Auflage, nicht mit der späteren Genehmigung, um die bundesrechtliche Maximaldauer nicht zu überschreiten.
- BGer 1C_292/2025Die provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zur kantonalen Weilerzone (Art. 33 RPV) als Nichtbauzone ist bundesrechtskonform, wenn die Siedlung trotz Anzahl bewohnter Gebäude keinen klaren Bauzonencharakter aufweist und der Erhalt des typischen Weilercharakters im Vordergrund steht.
- BGer 1C_125/2025Eine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…
- BGer 1C_543/2025Bei Bauvorhaben in einer Planungszone ist vor der Erteilung einer Baubewilligung zu prüfen, ob die Einzonung der Parzelle weiterhin gerechtfertigt ist. Eine Verletzung des Koordinationsprinzips (Art. 25a LPT) führt nicht automatisch zur Aufhebung der Bewilligung, wenn die Mängel im kantonalen Verfahren geheilt wurden und kein…
- BGer 1C_302/2025Eine Baubewilligung für Ersatzneubauten mit Erstwohnungsnutzungsbeschränkung in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungsanteil ist bundesrechtlich zulässig, wenn die Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment glaubhaft ist und keine offensichtliche Umgehung der Zweitwohnungsgesetzgebung vorliegt. Die Erschliessung ist…
- BGer 1C_209/2025Eine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…
- BGer 1C_568/2024Die Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Umfahrungsstrasse in einer ISOS-geschützten Gemeinde bedarf keiner vertieften Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren, wenn die Zone nur sichernden Charakter hat und die Vereinbarkeit des Strassenprojekts mit dem ISOS im anschliessenden Projektbewilligungsverfahren geprüft wird.
- BGer 1C_271/2024Die Bewilligung eines Bauvorhabens im Nahbereich eines Fliessgewässers darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben voraussichtlich in den noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegten definitiven Gewässerraum zu liegen kommt und damit die bundesrechtliche Gewässerraum- und Revitalisierungsplanung vereitelt. In solchen Fällen ist…
- BGer 1C_175/2025Die Interessen an der Nutzung der Solarenergie auf bestehenden Bauten gehen gemäss Art. 18a Abs. 4 RPG den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor. Eine technisch notwendige Aufständerung einer Photovoltaikanlage zur Winterstromerzeugung kann auch bei Überschreitung der Gebäudehöhe bewilligt werden, sofern sie gestalterisch vertretbar…
- BGer 1C_396/2024Die Erhebung einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist mit Art. 26 BV vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Vorinstanz prüfte die Verhältnismässigkeit umfassend, sodass die Beschwerde abzuweisen ist.
- BGer 1C_394/2024Ein Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planannahme sensibel verändert haben oder der Betroffene seine Interessen bei der Planannahme nicht geltend machen konnte. Ein blosses Überdimensionieren der Bauzone rechtfertigt allein keinen…
- BGer 1C_547/2024Eine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie der Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone dient und die Freiheit der Planungsbehörde zur Anpassung des Zonenplans sichert, selbst wenn die betroffenen Parzellen im neuen Plan als Bauzone vorgesehen sind.
- BGer 1C_530/2024Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Einhaltung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und die Planungsfreiheit der Behörden sichert, ohne unverhältnismässig in das Eigentum einzugreifen.
- BGer 1C_363/2023Die Baubewilligung für zwei Einfamilienhäuser in einer Zweitwohnungsgemeinde ist rechtmässig, wenn die Erstwohnungsnutzung glaubhaft gemacht wird und keine offensichtliche Umgehung des Zweitwohnungsgesetzes vorliegt. Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist gewahrt, wenn die inhaltliche Abstimmung der Bewilligungen sichergestellt…
- BGer 1C_530/2023Eine Zone réservée ist als konservatorische Massnahme zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Differenzierung zwischen Parzellen innerhalb und ausserhalb des verdichteten Siedlungsperimeters rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung.
- BGer 1C_277/2024Die Verlängerung einer kantonalen Reservationszone ist zulässig, wenn sie einem konkreten Planungsziel dient, die Proportionalität gewahrt bleibt und die Massnahme zeitlich begrenzt ist (Art. 27 LAT, Art. 26 BV).
- BGer 1C_58/2024Die Erlassung einer Reservationszone zur Vermeidung der Verschärfung eines überdimensionierten Baugebiets nach Art. 27 RPG kann eine bundesrechtliche Aufgabe darstellen, wenn sie der künftigen Anpassung der Bauzone gemäss Art. 15 RPG dient. Umweltverbände haben in diesem Fall gemäss Art. 12 LPN Parteifähigkeit.
- BGer 1C_695/2023Die Einzonung von Grundstücken in eine Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, insbesondere der Anpassung überdimensionierter Bauzonen, und verhältnismässig ist. Die Garantie des Eigentums (Art. 26 und 36 BV) wird dabei nicht verletzt.
- BGer 1C_644/2023Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer bundesrechtlichen Planungsverpflichtung (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_373/2024Altrechtliche Wohnungen nach Art. 10 ZWG dürfen gemäss Art. 11 Abs. 1 und 2 ZWG im Rahmen der vorbestehenden Hauptnutzfläche umgebaut und anschliessend als Zweitwohnungen genutzt werden, sofern keine kantonalen oder kommunalen Nutzungsbeschränkungen bestehen. Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor, da der Bundesgesetzgeber die Umnutzung…
- BGer 1C_164/2024Der Erlass einer kantonalen Planungszone zur Sicherung von Rückzonungsflächen für die Reduktion überdimensionierter Bauzonen ist zulässig, wenn die Gemeinde die notwendigen Anpassungen nicht fristgerecht vornimmt und der Kanton nach Ablauf der Anpassungsfrist selbst als Planungsträger handeln kann.
- BGer 1C_581/2023Die Anwendung von § 15 Abs. 2 PBG/SO auf Rechtsmittelverfahren ist willkürlich, da die Norm systematisch und teleologisch nur für die erstinstanzliche Baubehörde gilt. Eine negative Vorwirkung von Nutzungsplänen im Rechtsmittelverfahren widerspricht den Grundsätzen des intertemporalen Rechts und dem Legalitätsprinzip.
- BGer 1C_469/2023Eine Baubewilligung für ein luxuriöses Einfamilienhaus in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine Nachfrage nach Erstwohnungen im entsprechenden Marktsegment besteht oder ernsthafte Zusicherungen für eine Erstwohnungsnutzung vorliegen. Die Nachfrage kann auch durch…
- BGer 1C_421/2023Die Vorinstanz durfte die Baubewilligung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Vorschriften erteilen, selbst wenn während des Rechtsmittelverfahrens eine Planungszone öffentlich aufgelegt wurde. Eine sofortige Anwendung neuer Bau- und Nutzungsvorschriften ist nur bei überwiegenden öffentlichen Interessen…
- BGer 1C_89/2024Die Vorinstanz darf bei der Interessenabwägung zwischen Planungszonen und bereits bewilligten Bauvorhaben nicht willkürlich vorgehen; eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung von Baulinien durch einen Velounterstand muss alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- BGer 1C_355/2023Eine Teilrevision der Ortsplanung mit punktuellen Anpassungen der Bauvorschriften (Ausnützungsziffer, Gebäudelänge) in einer Hotelzone verstösst nicht gegen Art. 15 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2 oder Art. 27 RPG, wenn sie keine Planungszone tangiert und das öffentliche Interesse an der Verdichtung überwiegt.
- BGer 1C_451/2022Die Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone zur Sicherung der Bauzonenreduktion verstösst gegen Art. 15 RPG, wenn die Parzelle als potenzielle Auszonungsfläche in Frage kommt und die Nutzungsplanung überdimensioniert ist.
- BGer 1C_114/2023Die Einzonung von Grundstücken in eine Planungszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie der Planungssicherheit dient und nicht willkürlich ist, selbst wenn die betroffenen Parzellen teilweise bebaut oder im Randbereich einer Agglomeration liegen.
- BGer 1C_268/2023Das Bundesgericht bestätigt die Ablehnung des Rechts auf Gehör durch die Vorinstanz, da die Beschwerdeführer ihr Recht auf Replik nicht substantiiert geltend gemacht und keine relevanten neuen Unterlagen vorgelegt haben.
- BGer 1C_598/2023Temporäre Planungsmassnahmen (Planungszone und Baustopp) von insgesamt etwas über neun Jahren Dauer begründen keine materielle Enteignung, selbst wenn sie im Rahmen eines längeren Planungsprozesses erlassen werden.
- BGer 1C_43/2023Eine Bundesaufgabe i.S.v. Art. 12 NHG liegt nur vor, wenn die bundesrechtliche Regelung den Schutz von Natur, Landschaft oder Heimat bezweckt oder eine Gefahr für schützenswerte Natur-, Orts- oder Landschaftsbilder in sich birgt. Lärmschutzmassnahmen nach USG/LSV sind auf den Schutz von Menschen zugeschnitten und begründen keine…
- BGer 1C_636/2022Das Bundesgericht bestätigt, dass die Massnahme 2 (Verlegung des Kieswerks) aus der Plangenehmigung 1997 rechtskräftig ist und der Rückbau der Anlagen am linken Rottenufer verbindlich angeordnet wurde. Die Zuständigkeit für die Schaffung planerischer Grundlagen für einen neuen Standort liegt nicht beim UVEK.
- BGer 1C_646/2022Die Plangenehmigung 1997 für die Nationalstrasse A9 und die Rodungsbewilligung desselben Jahres enthalten keine verbindliche Anordnung oder Bewilligung für den dauerhaften Fortbestand der Kieswerke. Der Rückbau der Anlagen ist rechtskräftig angeordnet, und die Bewilligung für eine Fortsetzung der Kiesausbeutung fällt in die kantonale…
- BGer 1C_140/2023Die Einleitung einer kommunalen Reservationszone unterliegt im Kanton Waadt der Verfahrenregelung für Nutzungspläne (Art. 46 Abs. 2 LATC). Eine persönliche Benachrichtigung der betroffenen Grundeigentümer vor der öffentlichen Auflage ist nicht zwingend, sofern die Auflage ordnungsgemäss veröffentlicht wird. Die Durchführung der…
- BGer 1C_410/2022Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer Parzelle ist rechtmässig, wenn sie der Vermeidung von Planungshemmnissen dient und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone.
- BGer 1C_9/2023Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Anpassung eines überdimensionierten Bauzonenplans ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, verhältnismässig ist und die Planungsfreiheit der Behörden wahrt. Die Einbeziehung unbebauter Parzellen in eine solche Zone ist nicht von vornherein unzulässig.
- BGer 1C_159/2022Das Bundesgericht schreibt eine Beschwerde gegen eine Planungszone als gegenstandslos geworden ab, wenn diese während des Verfahrens abläuft und keine Ausnahmegründe für ein Eintreten trotz fehlendem aktuellem Rechtsschutzinteresse vorliegen.
- BGer 1C_32/2023Eine Initiative zur Rückzonung eines Planungsperimeters in eine inconstructible Zone ist nicht bereits manifest widerrechtlich, wenn die zugrundeliegenden Planungsdaten älter als 15 Jahre sind und die Initiative eine sinnvolle Abwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ermöglicht.
- BGer 1C_142/2022Der dies a quo der fünfjährigen Frist für eine Reservationszone nach Art. 46 aLATC beginnt mit der vorläufigen Genehmigung durch die kantonale Behörde (Art. 61 aLATC), nicht erst mit der definitiven Inkraftsetzung (Art. 61a aLATC).
- BGer 1C_129/2022Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierten Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 LAT dient und keine willkürliche Ungleichbehandlung darstellt.
- BGer 1C_204/2022Die Festlegung einer kantonalen Reservationszone nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist zulässig, wenn die Anpassung des Zonenplans aufgrund von Überdimensionierung der Bauzone (Art. 15 Abs. 2 LAT) erforderlich ist und die betroffene Parzelle nicht zweifelsfrei zum dicht bebauten Gebiet gehört.
- BGer 1C_100/2022Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, eine Planungszone zu erlassen, wenn die Rückzonung von Grundstücken mit einem kürzlich genehmigten Gestaltungsplan nicht verhältnismässig ist und die Planbeständigkeit sowie der Vertrauensschutz Vorrang haben. Eine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben die öffentlich aufgelegte…
- BGer 1C_753/2021Die Interessenabwägung zwischen Ortsbild- und Denkmalschutz (ISOS) und der haushälterischen Bodennutzung (Verdichtung) fiel zugunsten des Gestaltungsplans aus, da dieser die Vorgaben der ENHK/EKD einhielt und das ISOS-Erhaltungsziel als Empfehlung, nicht als zwingende Freihaltung interpretiert wurde.
- BGer 1C_760/2021Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, einen Sondernutzungsplan zur Erhaltung des Quartiercharakters zu erlassen, wenn die bestehende Nutzungsplanung bundesrechtskonform ist und keine massgeblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen. Eine Planungszone zur Sicherung eines solchen Plans ist ebenfalls nicht gerechtfertigt.
- BGer 1C_533/2021Eine ohne gültige Bewilligung ausserhalb der Bauzone errichtete Baute ist auch bei langjähriger Duldung und hohen Rückbaukosten zu beseitigen, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handeln konnte und keine Aussicht auf nachträgliche Legalisierung besteht.
- BGer 1C_66/2022Die Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone widerspricht deren Zweck, wenn die Bauparzelle als potenzielles Rückzonungsgebiet in Frage kommt und die Rückzonung nicht ausgeschlossen werden kann.
- BGer 1C_623/2021Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone gemäss Art. 27 LAT zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Anpassung der Bauzonen dient und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_35/2022Die Kleinsiedlungsverordnung (KSV) des Kantons Thurgau ist als vorläufige Massnahme zur Sicherstellung bundesrechtskonformer Baubewilligungsverfahren in Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone zulässig. Sie stützt sich auf Art. 36 Abs. 2 RPG und § 43 Abs. 1 KV/TG und verletzt weder das Gewaltenteilungsprinzip noch die Gemeindeautonomie.