Planungsanlass · 105 Entscheide

Umzonung

Umzonungen zwischen Bauzonentypen: Planbeständigkeit, veränderte Verhältnisse, Interessen der Nachbarschaft.

Entscheide
105
Zeitraum
1976–2026
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
28 %
Korpusmittel
25 %

Überblick

Der Korpus enthält 105 Entscheide zum Planungsanlass «Umzonung», davon 105 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1976 bis 2026. Beschwerden wurden in 28 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 26 BV, Art. 15 RPG, Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG.

70 Abgewiesen23 Gutgeheissen6 Teilweise gutgeheissen5 Nichteintreten1 Rückweisung105 BGer

Meistzitierte Normen

Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.

Entscheide zum Planungsanlass Umzonung

Die jüngsten 50 von 105 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.

  1. BGer 1C_325/202410.08.2026 · GutgeheissenNachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Interesses (z. B. Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Lärmimmissionen) betroffen sind, selbst wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung direkt betroffen ist.
  2. BGer 1C_144/202522.07.2026 · AbgewiesenDie Mehrwertabgabe nach Art. 5 LAT und kantonalem Recht (Art. 111b LCAT) ist vom Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Massnahme geschuldet, nicht bei Fixierung der Abgabe. Der Klassierungsentscheid in die Bauzone stellt einen massgeblichen Vorteil dar, auch wenn ein Sonderplan für die effektive Bebauung erforderlich ist.
  3. BGer 1C_47/202527.04.2026 · AbgewiesenDie Ausweisung einer Gartenfläche auf einer Parzelle im Rahmen der Zonenanpassung zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf einem öffentlichen Interesse (Art. 15 Abs. 2 RPG) beruht, verhältnismässig ist und die betroffenen privaten Interessen angemessen berücksichtigt.
  4. BGer 1C_489/202317.03.2026 · GutgeheissenDas Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, weil dieses die Begründungspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV) verletzt hat, indem es zentrale Feststellungen unbelegt liess und die Rückweisungspflicht bei Verfahrensmängeln nicht ausreichend prüfte.
  5. BGer 1C_125/202516.02.2026 · AbgewiesenEine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…
  6. BGer 1C_209/202515.12.2025 · AbgewiesenEine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…
  7. BGer 1C_200/202413.08.2025 · GutgeheissenEin Baubewilligungsverfahren muss ausgesetzt werden, wenn sich die Umstände seit der Annahme des zugrundeliegenden Nutzungsplans (PPA) massgeblich verändert haben, insbesondere durch die Annullierung des übergeordneten Gesamtplanungsinstruments (nPGA) und eine kommunale Initiative zur Umzonung. Die Stabilität der Planung tritt in…
  8. BGer 1C_121/202425.07.2025 · GutgeheissenEin isolierter, nicht bebauter Industriezonenbereich inmitten landwirtschaftlicher Fläche widerspricht dem Konzentrations- und Trennungsprinzip (Art. 24 ff. RPG) und ist bei sensibler Veränderung der Umstände (Art. 21 Abs. 2 RPG) einer inzidenten Planungsprüfung zu unterziehen. Die ISOS-Einstufung und der regionale Überbedarf an…
  9. BGer 1C_18/202415.07.2025 · AbgewiesenDie Auszonung einer Parzelle aus der Bauzone zur Einhaltung der Grundsätze des Raumplanungsrechts (Art. 1, 3, 15 LAT) ist rechtmässig, wenn sie der Konzentration der Besiedlung, der Vermeidung von Zersiedelung und der Koordination mit der Verkehrserschliessung dient. Eine Interessenabwägung ist auch ohne explizite Bezugnahme auf alle…
  10. BGer 1C_230/202410.07.2025 · AbgewiesenEin detaillierter Sonderaffektionsplan mit verbindlichen Vorgaben zu Uferschutz, Remblais und Anlagen am See kann die Wirkung einer Baubewilligung entfalten, sodass spätere Einwände im Baubewilligungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können, sofern keine Präjudizialkontrolle gerechtfertigt ist.
  11. BGer 1C_547/202402.07.2025 · AbgewiesenEine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie der Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone dient und die Freiheit der Planungsbehörde zur Anpassung des Zonenplans sichert, selbst wenn die betroffenen Parzellen im neuen Plan als Bauzone vorgesehen sind.
  12. BGer 1C_684/202413.06.2025 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (historischer Gemüsegarten) und baulicher Verdichtung fällt zugunsten des Schutzes aus, da der Gemüsegarten als integraler Bestandteil des Schlossareals im kantonalen Kulturgüterverzeichnis und ISOS-Inventar verankert ist und die Umzonung einen verhältnismässigen Kompromiss darstellt.
  13. BGer 1C_440/202327.05.2025 · AbgewiesenEin Quartierplan in einem bereits verdichteten Gebiet innerhalb des PALM kann auch bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte genehmigt werden, wenn durch planerische, bauliche oder konstruktive Massnahmen sichergestellt ist, dass die Lärmbelastung im Rahmen der Baubewilligung auf ein zulässiges Mass reduziert werden kann. Die Abwägung…
  14. BGer 1C_704/202413.05.2025 · GutgeheissenBei der Schätzung des Verkehrswerts von unüberbautem Land in Freihalte- oder Erholungszonen ist die Vergleichsmethode prioritär anzuwenden; nur bei Fehlen tauglicher Vergleichspreise darf auf andere Methoden (z. B. Ertragswertmethode) ausgewichen werden. Die Vorinstanz hat ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie keine…
  15. BGer 1C_511/202423.04.2025 · NichteintretenEin Vorbehalt in einem Genehmigungsentscheid zur Nutzungsplanung, der eine Gemeinde zur späteren Anpassung der Zonenzuweisung gemäss kantonalem Richtplan verpflichtet, entfaltet keine Aussenwirkung gegenüber Grundeigentümern und ist als aufsichtsrechtliche Anweisung zu qualifizieren. Er stellt keinen selbstständig anfechtbaren End- oder…
  16. BGer 1C_530/202323.04.2025 · AbgewiesenEine Zone réservée ist als konservatorische Massnahme zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Differenzierung zwischen Parzellen innerhalb und ausserhalb des verdichteten Siedlungsperimeters rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung.
  17. BGer 1C_670/202423.04.2025 · AbgewiesenDie Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Innenverdichtung (Art. 1 Abs. 1 und 2 LAT) und dem Schutz des Quartiercharakters ist nicht willkürlich, wenn der betroffene Perimeter heterogen bebaut ist und ein Densifizierungspotenzial aufweist. Die Zuständigkeit für die Annahme eines Quartierplans liegt beim kommunalen…
  18. BGer 1C_333/202411.03.2025 · AbgewiesenDie Auszonung einer Randparzelle aus der Bauzone zur Reduktion des überdimensionierten Baugebiets und zum Schutz des vitikulturellen Landschaftsbildes (IFP-Objekt) ist verhältnismässig und dient einem überwiegenden öffentlichen Interesse. Die Eigentumsgarantie wird nicht verletzt, wenn die bestehende Bebauung erhalten bleibt.
  19. BGer 1C_723/202419.12.2024 · NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf den Rekurs nicht ein, da die angefochtene Entscheidung als Zwischenentscheid (Rückweisung zur Ergänzung der Instruktion) nicht final ist und kein irreparabler Nachteil vorliegt.
  20. BGer 1C_524/202322.11.2024 · GutgeheissenDie Interessenabwägung des kantonalen Gerichts vernachlässigte die Grundsätze der Konzentration, der massvollen Bodennutzung und der Landschaftserhaltung (Art. 1, 3, 15 LAT). Die Umzonung von 11'000 m² bester Ackerfläche in eine gemischte Zone verstiess gegen die Anforderungen an die regionale Koordination und die Erhaltung der…
  21. BGer 1C_241/202318.10.2024 · AbgewiesenDie Gemeinde Lohn SH durfte im Rahmen ihrer Nutzungsplanungsrevision eine Gartenzone schaffen, um den Ortsbildschutz (ISOS) und die Wohnqualität zu wahren. Die Interessenabwägung war vertretbar und nicht willkürlich.
  22. BGer 1C_395/202411.10.2024 · AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle von einer Wohn- und Gewerbezone in eine reine Wohnzone ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen verhältnismässig sind und die Interessenabwägung korrekt erfolgt.
  23. BGer 1C_222/202312.09.2024 · AbgewiesenDie Mehrwertabgabe nach kantonalem Recht (Art. 64 ff. LATC) ist vom Eigentümer des Grundstücks geschuldet, sobald eine Bauzone ausgewiesen wird, und wird mit Erteilung der Baubewilligung fällig. Bundesrechtlich (Art. 5 LAT) ist dies nicht zu beanstanden, sofern keine willkürliche Anwendung vorliegt.
  24. BGer 1C_460/202306.08.2024 · Teilweise gutgeheissenEine vertraglich vereinbarte Mehrwertabgabe für eingezontes Bauland kann auf Art. 5 Abs. 1 RPG gestützt werden, auch wenn zum Vertragszeitpunkt noch keine kantonale Regelung bestand. Die Gemeinde ist in ihrem Autonomiebereich befugt, solche Abgaben vertraglich zu regeln.
  25. BGer 1C_69/202326.04.2024 · AbgewiesenDie Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine geschützte vitikulturelle Zone ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 OAT und Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT korrekt durchgeführt wurde und die Massnahme verhältnismässig ist.
  26. BGer 1C_522/202225.03.2024 · AbgewiesenDie Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…
  27. BGer 1C_652/202207.03.2024 · AbgewiesenDer Klassierung einer Parzelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt ein hinreichend konkreter öffentlicher Bedarf zugrunde, wenn die Gemeinde diesen Bedarf durch Studien und konkrete Planungen belegt. Eine Anpassung des Zonenplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände erforderlich.
  28. BGer 1C_185/202214.02.2024 · AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle in die Stadt- und Dorfbild-Schutzzone und die Belassung einer anderen Parzelle in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse sind rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt.
  29. BGer 1C_534/202221.11.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an einer modernen, sicheren und verkehrstechnisch optimierten Seilbahnverbindung überwiegt die privaten Interessen der betroffenen Grundeigentümer:innen, insbesondere da eine umfassende Variantenprüfung die gewählte Variante 3B als beste Lösung auswies.
  30. BGer 1C_287/202226.10.2023 · AbgewiesenDie kantonale Instanz hat zu Recht die Variante des Nutzungsplans (Umwidmung eines Wegabschnitts in eine Dienststrasse und Anpassung der NAPR-Norm) genehmigt, da sie die planerischen Grundsätze einhält und keine willkürliche Abwägung der Interessen vorliegt.
  31. BGer 1C_288/202209.10.2023 · AbgewiesenDie Umzonung von Flächen aus der Landwirtschaftszone für öffentliche Einrichtungen (Schulbauten, Parkplatz) ist zulässig, wenn die kantonale Mindestfläche für SDA eingehalten wird und eine vollständige Interessenabwägung nach Art. 30 Abs. 1bis OAT stattgefunden hat.
  32. BGer 1C_466/202116.01.2023 · AbgewiesenEine Variante des Nutzungsplans, die neue Bauzonen festlegt, ist während der Übergangsphase nach Art. 38a LPT unzulässig, wenn der Kanton die Anpassung seines Richtplans nicht fristgerecht vorgenommen hat und keine gleichwertige Auszonung erfolgt.
  33. BGer BGE 149 II 36801.01.2023 · RückweisungDie Zuweisung eines Grundstücks zu einer Zone für Bauten im kommunalen Interesse (ZEIC) im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer RPG-konformen Planung kommt einer Nichteinzonung gleich und kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die Parzelle dem freien Markt entzogen und zur Übernahme durch die Gemeinde bestimmt wird.
  34. BGer 1C_343/202230.12.2022 · AbgewiesenBehördliche Abstimmungserläuterungen müssen sachlich, transparent und verhältnismässig sein, dürfen aber nicht als Propaganda wirken. Eine Abstimmung ist nur aufzuheben, wenn Mängel das Ergebnis beeinflusst haben können.
  35. BGer 1C_368/202021.12.2022 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung bei Eingriffen in ein Objekt des IFP muss den Schutz des Landschaftsbildes gemäss Art. 6 LPN besonders berücksichtigen. Ein Eingriff ist nur zulässig, wenn überwiegende nationale Interessen vorliegen und der grösstmögliche Schonung des Objekts durch Massnahmen wie Rekultivierung oder Ersatzmassnahmen gewährleistet…
  36. BGer 1C_536/202107.11.2022 · AbgewiesenEine Rocade zur Einzonung einer 300 m² grossen Parzellenbande ausserhalb des im kantonalen Richtplan festgelegten Urbanisierungsgebiets ist unzulässig, da sie gegen die raumplanerischen Vorgaben des PDCant und die Ziele des Bundesrechts (Art. 1, 3 Abs. 2 lit. a, 8a, 15 LAT) verstösst.
  37. BGer 1C_459/202027.10.2022 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und innerer Verdichtung muss alle relevanten Belange ernsthaft und gewichtet einbeziehen; eine blosse Zuweisung zu Schutzzonen ohne sachgerechte Abwägung genügt nicht.
  38. BGer 1C_471/202110.10.2022 · AbgewiesenEine Abweichung vom kantonalen Richtplan ist zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt, von untergeordneter Bedeutung ist und eine förmliche Richtplananpassung unverhältnismässig wäre. Bei Umzonungen innerhalb bestehender Bauzonen sind die lärmschutzrechtlichen Erschliessungsvoraussetzungen nach Art. 24 USG nicht anwendbar, sofern die…
  39. BGer 1C_391/202108.07.2022 · AbgewiesenEine kommunale Planungsinitiative zur Umzonung von Grundstücken ist zulässig, wenn sie mit höherrangigem Recht vereinbar interpretiert werden kann und die Mitwirkungsrechte der betroffenen Kreise im Rahmen der Umsetzung gewahrt werden.
  40. BGer 1C_462/202125.04.2022 · AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone erstellter, illegaler Lagerplatz und die damit verbundenen Anlagen müssen auch nach Jahrzehnten der Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, da das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verfassungsrechtlich verankert ist und über private Interessen Vorrang hat.
  41. BGer 1C_682/202014.01.2022 · AbgewiesenDie Beschwerdelegitimation in raumplanerischen Verfahren setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus, das sich aus einer konkreten, nachvollziehbar dargelegten Konkurrenzsituation oder praktischen Nutzen für den Beschwerdeführer ergibt. Eine blosse Vergleichbarkeit von Grundstücken ohne objektive Hinweise auf ein planungsrechtliches…
  42. BGer 1C_663/202002.11.2021 · GutgeheissenDie Umzonung eines Grundstücks mit einer geschützten Magerwiese von der Freihalte- in die Landwirtschaftszone ohne triftige Gründe und ohne ausreichende planungsrechtliche Schutzmassnahmen verstösst gegen kantonales Recht und ist willkürlich.
  43. BGer 1C_366/201906.09.2021 · GutgeheissenDie Umzonung einer nicht erschlossenen Parzelle von der Industrie- in die Wohn- und Gewerbezone (WG4) ist nur zulässig, wenn ein rechtsgenügender Machbarkeitsnachweis erbracht wird, dass die Planungswerte der Lärmempfindlichkeitsstufe III im überwiegenden Teil der Zone eingehalten werden können (Art. 24 Abs. 2 USG, Art. 30 LSV).
  44. BGer 1C_358/202009.07.2021 · AbgewiesenDer Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung ist auch dann erforderlich, wenn die Planungszone nach Einreichung eines Baugesuchs erlassen wird.
  45. BGer 1C_443/202008.04.2021 · AbgewiesenDie Modifikation des Zonenplans und der Rodungsbewilligung für den Dammaufbau am Lac de Plans-Mayens ist rechtmässig, da die Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 LFo und Art. 3 OAT korrekt durchgeführt wurde und die Standortgebundenheit sowie der öffentliche Nutzen (Wasserversorgung) die Rodung rechtfertigen.
  46. BGer 1C_629/201931.03.2021 · AbgewiesenEine partielle Anpassung eines Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT setzt eine sensible Änderung der Umstände voraus; bereits bekannte Umstände oder reine Interessen des Grundeigentümers rechtfertigen keine Planänderung. Die Planungsstabilität hat Vorrang vor individuellen Densifizierungsinteressen.
  47. BGer 1C_180/201916.03.2021 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Erweiterung des Musée du Léman und dem Schutz des ISOS-geschützten Parks Bourg de Rive wurde unvollständig vorgenommen, da die Bedeutung des ISOS-Perimeters PE I nicht hinreichend berücksichtigt wurde.
  48. BGer 1C_270/202004.03.2021 · GutgeheissenVerletzung des rechtlichen Gehörs durch ungenügende Frist zur Stellungnahme auf nachgereichte Unterlagen; formelle Aufhebung des kantonalen Entscheids und Rückweisung zur Nachholung des Verfahrens.
  49. BGer BGE 147 II 48401.01.2021 · GutgeheissenDie lärmschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erschliessung einer Bauzone sind auch bei der Umzonung von nicht erschlossenem Land zu berücksichtigen. Eine Umzonung in eine Bauzone, die anschliessend nicht erschlossen werden darf, ist unzulässig.
  50. BGer 1C_300/202001.12.2020 · GutgeheissenDie Aufhebung der Quartierplanpflicht im Zonenplan und die damit verbundene Aufhebung des Quartierplans Spitalmatte verletzen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), da keine erhebliche Änderung der Verhältnisse vorliegt und die Massnahme den Zielen der Siedlungsentwicklung nach innen sowie den Vorgaben des kantonalen…

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