Überblick
Der Korpus enthält 48 Entscheide zum Planungsanlass «Sondernutzungsplan», davon 48 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1994 bis 2026. Beschwerden wurden in 38 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 21 Abs. 2 RPG, Art. 82 lit. a BGG, Art. 9 BV.
29 Abgewiesen16 Gutgeheissen2 Teilweise gutgeheissen1 Nichteintreten48 BGer
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Planungsanlass Sondernutzungsplan
Die jüngsten 48 von 48 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_754/2025Die Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellt. Eine Anpassung der Gewässerraumbreite in dicht überbauten Gebieten setzt eine restriktive Auslegung dieses Begriffs voraus.
- BGer 1C_489/2023Das Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, weil dieses die Begründungspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV) verletzt hat, indem es zentrale Feststellungen unbelegt liess und die Rückweisungspflicht bei Verfahrensmängeln nicht ausreichend prüfte.
- BGer BGE 152 II 289Steht ein Sondernutzungsplan in einem engen Unterordnungsverhältnis zu einem vom Bundesgericht aufgehobenen kommunalen Nutzungsplan, kann die Aufhebung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellen, die eine vorfrageweise Überprüfung des Sondernutzungsplans rechtfertigt. Bei Vorliegen zusätzlicher Umstände (z. B.…
- BGer 1C_61/2024Die Einbeziehung von Almen in den kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) setzt voraus, dass der historische ländliche Charakter des Paesaggio klar erkennbar ist und die Kriterien der kantonalen Richtplanung (insbesondere Alternanz von Wald und offenen Flächen sowie Anwesenheit originaler…
- BGer 1C_281/2025Die Mitwirkung von Gemeinderatsmitgliedern an einem Sondernutzungsplanverfahren für ein Windparkprojekt, an dem die Gemeinde beteiligt ist, begründet keine Ausstandspflicht, sofern sie in amtlicher Funktion handeln und kein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Die Legitimation zur Einsprache gegen einen…
- BGer 1C_550/2023Die kantonale Genehmigungsbehörde darf einen Sondernutzungsplan nicht eigenmächtig aufheben oder abändern, sondern muss die Genehmigung verweigern und die Planung zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückweisen, wenn der Plan nicht mehr recht- und zweckmässig ist. Die Gemeindeautonomie verbietet eine stellvertretende Planung durch die…
- BGer 1C_212/2024Die asylrechtliche Plangenehmigung nach Art. 95a AsyIG hat Sondernutzungsplancharakter und ersetzt kantonale Planungs- und Bewilligungspflichten; die Interessenabwägung zugunsten des Bundesasylzentrums ist sachlich vertretbar.
- BGer 1C_301/2024Die formelle Beschwer (Obliegenheit zur Verfahrensbeteiligung) ist ein allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsatz, der auch auf kantonale Planungsverfahren anwendbar ist. Eine Fristverlängerung für die Realisierung einer bedingten Spezialzone ist nicht per se nichtig, wenn sie nicht krass fehlerhaft ist.
- BGer 1C_217/2024Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerden nicht ein, da die Beschwerdeführenden die vorinstanzlichen Alternativbegründungen zur Sondernutzungsplanpflicht nicht hinreichend substantiiert gerügt haben (Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 106 Abs. 2 BGG).
- BGer 1C_37/2024Die Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt zugunsten der Planbeständigkeit aus, da die letzte Teilrevision erst kurz rechtskräftig ist und der Grundsatz der Rechtssicherheit überwiegt.
- BGer 1C_333/2023Ein Plan d'affectation spécial für eine Motocross-Piste ausserhalb der Bauzone ist nur zulässig, wenn die Standortgebundenheit der Anlage nach Art. 24 LAT nachgewiesen wird, insbesondere durch den Ausschluss alternativer Standorte in der Bauzone oder auf bestehenden Anlagen.
- BGer 1C_633/2023Die Interessenabwägung im Strassenplanverfahren Birkenstrasse (Neuheim) bestätigte die Vereinbarkeit mit der Grundordnung (Art. 2 RPG) und dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG), da der Ausbau als Teil eines Ringstrassensystems die Verkehrssicherheit verbessert und keine wesentlichen Abweichungen oder zusätzliche Umweltbelastungen…
- BGer 1C_435/2022Ein Sondernutzungsplan, der die Bebauung eines bereits als Bauzone ausgeschiedenen Gebiets konkretisiert, ohne die Grenzziehung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet zu berühren, betrifft keine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG. Daher steht einer ideellen Organisation nach Art. 12 NHG kein Beschwerderecht gegen…
- BGer BGE 150 II 133Die Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie im Perimeter eines BLN-Objekts stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung zulässig ist. Das nationale Interesse am Schutz der Landschaft überwiegt hier das Interesse an der…
- BGer 1C_238/2023Die Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass das Recht auf Gehör der Beschwerdeführer gewahrt und der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wurde. Eine Interessenabwägung war im vorliegenden Fall nicht erforderlich, da die Planungsentscheidung auf sachlichen Gründen beruhte.
- BGer 1C_327/2022Die Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie in einem BLN-Gebiet stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur durch gleich- oder höherwertige Interessen nationaler Bedeutung gerechtfertigt werden kann. Eine solche Rechtfertigung fehlt, wenn keine alternativen Standorte geprüft wurden und die…
- BGer 1C_18/2022Ein Weg für Pferde in einer durch einen Sondernutzungsplan geregelten Zone sowie Unterstände für Pferde sind zulässig, wenn sie der Zone entsprechen und notwendig sind. Die Notwendigkeit ist gegeben, wenn sie dem Wohl der Tiere und dem ordnungsgemässen Betrieb des Reitzentrums dienen und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
- BGer 1C_760/2021Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, einen Sondernutzungsplan zur Erhaltung des Quartiercharakters zu erlassen, wenn die bestehende Nutzungsplanung bundesrechtskonform ist und keine massgeblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen. Eine Planungszone zur Sicherung eines solchen Plans ist ebenfalls nicht gerechtfertigt.
- BGer BGE 149 II 79Wesentliche Abweichungen eines Sondernutzungsplans von der Grundordnung widersprechen der Planungspflicht und dem planerischen Stufenbau nach Art. 2 Abs. 1 RPG, insbesondere wenn sie demokratisch weniger stark abgestützt sind und die Grundordnung ihres Sinngehalts entleeren.
- BGer 1C_62/2021Die Ausgrenzung von Gebäuden aus einem kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) ist rechtmässig, wenn die Vorinstanz aufgrund einer umfassenden Abwägung feststellt, dass die betroffenen Rustici nicht mehr als schützenswert gelten und der Landschaftscharakter durch moderne Elemente (z. B.…
- BGer 1C_64/2021Die Ausweisung von Schutzperimetern für landschaftsprägende Gebäude ausserhalb der Bauzone (PUC-PEIP) muss sich an den Kriterien von Art. 39 Abs. 2 OPT orientieren. Eine Einbeziehung in den Schutzperimeter setzt voraus, dass der Landschaftscharakter durch traditionelle Gebäude geprägt ist und deren Erhalt nur durch eine Umnutzung…
- BGer 1C_608/2020Die akzessorische Überprüfung einer rechtskräftigen Spezialzone ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die tatsächlichen oder gesetzlichen Voraussetzungen seit Planerlass erheblich geändert haben. Ein Gestaltungsplan in einer bedingten Spezialzone muss sich an den rechtskräftigen Nutzungsplan halten und bedarf keiner zusätzlichen…
- BGer BGE 148 II 139Ein kantonaler Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich auf dem ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf ist zulässig, da das Projekt ein bundesgesetzlich anerkanntes überwiegendes nationales Interesse hat und die einschränkende Auslegung des kantonalen Rechts durch die Vorinstanz willkürlich war. Die Zuordnung zur…
- BGer BGE 148 II 36Ein Windparkprojekt bedarf einer stufengerechten Richtplanfestsetzung (Art. 8 Abs. 2 RPG) mit hinreichenden Abklärungen zu national prioritären Arten. Die Gesamtinteressenabwägung zwischen Windenergienutzung und Biotop-/Artenschutz erfordert standortangepasste Schutzmassnahmen, wobei bei unvereinbaren Konflikten (z. B.…
- BGer 1C_32/2020Die Anpassung des kantonalen Richtplans zur Festlegung von Standorten für Windparks ist zulässig, da solche Projekte eine starke räumliche Auswirkung haben und einer überörtlichen Koordination bedürfen. Die Abwägung der Interessen, insbesondere zwischen Energieproduktion und Schutz der Fruchtfolgeflächen, muss jedoch erst in einer…
- BGer 1C_465/2019Die Interessenabwägung zwischen verkehrsplanerischen Bedürfnissen und Lärm-/Luftschutz sowie Waldrecht wurde zugunsten des Strassenprojekts entschieden, da die getroffenen Massnahmen (Lärmschutz, Monitoring, Ersatzaufforstung) als bundesrechtskonform erachtet wurden.
- BGer 1C_489/2019Die Adoption eines Sondernutzungsplans mit industriell-gewerblicher Zone ist unzulässig, wenn die Auswirkungen auf das Grundwasser und die gemäss Art. 20 LEaux zu definierenden Schutzzonen um einen Captage nicht hinreichend geprüft wurden.
- BGer 1C_274/2019Ein Teilnutzungsplan (PPA) für ein Skigebiet muss die Zugangsregelungen zu den geplanten Zonen und Infrastrukturen bereits im Planungsstadium ausreichend prüfen, insbesondere wenn geschützte Naturgebiete betroffen sind. Die Abgrenzung von Bundesinventaren (z. B. Hochmoore) darf nicht ohne sachliche Begründung von den bundesrechtlichen…
- BGer 1C_53/2019Ein Bebauungsplan muss die wesentlichen Planelemente festlegen, darf aber einen stufengerechten Detaillierungsgrad aufweisen und gewisse Spielräume für das Baubewilligungsverfahren offenlassen. Die ISOS-Schutzziele sind bei kantonalen Aufgaben nur indirekt über kantonale und kommunale Vorschriften zu berücksichtigen.
- BGer 1C_161/2019Ein Quartiergestaltungsplan kann nur dann als Grundlage für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 26 ZWG dienen, wenn er mindestens zu einem wesentlichen Teil auf die Erstellung von Zweitwohnungen ausgerichtet ist. Ein beiläufiger Hinweis auf Kontingentierungsregelungen und eine Etappierung genügen dafür nicht.
- BGer BGE 146 II 80Ein Quartiergestaltungsplan kann nur dann als projektbezogener Sondernutzungsplan nach Art. 26 ZWG gelten, wenn aus ihm mit hinreichender Klarheit hervorgeht, dass mindestens zu einem wesentlichen Teil die Erstellung von Zweitwohnungen bezweckt wird. Die blosse Absicht oder ein beiläufiger Hinweis auf Kontingentierungsregelungen genügt…
- BGer 1C_106/2018Eine Ausnahmebewilligung für Lärmimmissionen nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt eine umfassende Interessenabwägung und den Nachweis voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen geprüft wurden. Der übergangsrechtliche Gewässerraum nach Art. 41c GSchV darf nur in dicht überbauten Gebieten für zonenkonforme…
- BGer 1C_470/2018Eine Gemeindeinitiative, die eine Planänderung kurz nach der Genehmigung einer projektbezogenen Sondernutzungsplanung verlangt, verstösst gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), sofern keine erhebliche Veränderung der Verhältnisse vorliegt.
- BGer 1C_583/2017Ein projektbezogener Sondernutzungsplan mit Baubewilligungswirkung unterliegt den Schutzvorschriften des NHG, wenn er eine Bundesaufgabe (z. B. gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung) auslöst. Bei erheblicher Beeinträchtigung eines Bundesinventars (ISOS) ist ein obligatorisches ENHK-Gutachten einzuholen und eine qualifizierte…
- BGer BGE 145 II 176Ein projektbezogener Sondernutzungsplan, der auf einem konkreten Richtprojekt beruht und bauliche Möglichkeiten detailliert und verbindlich konkretisiert, hat die Wirkung einer Baubewilligung und untersteht damit den Schutzvorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG).
- BGer BGE 145 II 32Der Kanton ist befugt, über den tiefen Untergrund zu verfügen und dessen Nutzung zu regeln. Ein Bewilligungsregime kann auch ohne Konzession zulässig sein, und eine Ausschreibung nach Art. 2 Abs. 7 BGBM ist nicht erforderlich. Die Integration der Baubewilligung in den Sondernutzungsplan ist nicht willkürlich, und die (teilweise…
- BGer BGE 145 II 70Bei der Genehmigung einer Sondernutzungsplanung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (Art. 3 RPV). Im konkreten Fall überwiegen das öffentliche Interesse des Vogelschutzes und die Eigentumsinteressen der Grundeigentümer gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer ufernahen Wegführung.
- BGer 1C_5/2017Ein Sondernutzungsplan für eine neue Kiesgrube kann nicht auf eine veraltete kantonale Richtplanung gestützt werden; diese muss vor der Genehmigung des Sonderplans überprüft und angepasst werden (Art. 9 LAT).
- BGer 1C_347/2017Gewerbliche Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone ist ohne bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nach Art. 16a bis RPG und Art. 34b RPV nicht zonenkonform. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG scheidet aus, wenn die Haltung nicht hobbymässig, sondern gewerblich erfolgt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- BGer 1C_38/2017Ein Strassenprojekt kann als Sondernutzungsplan auch für Quartierstrassen gelten, sofern es sich um notwendige Anpassungen handelt und die kantonale Strassengesetzgebung dies zulässt. Die Wahl des Verfahrens (Strassenprojekt statt Quartierplan) ist nicht willkürlich, wenn sie im Ermessen der Gemeinde liegt und keine unverhältnismässigen…
- BGer 1C_543/2016Eine Sondernutzungsplanung wie der Aussichtsschutz kann nach Ablauf eines langen Zeitraums (hier 30 Jahre) unabhängig von geänderten Verhältnissen überprüft werden. Die Interessenabwägung muss die konkrete Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses (Aussicht) gegen die Eigentumsbeschränkung des Grundeigentümers abwägen.
- BGer 1C_332/2016Ein Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmung über einen öffentlichen Gestaltungsplan ist offensichtlich aussichtslos, wenn er nicht unmittelbare Verletzungen des Stimm- und Wahlrechts, sondern materielle Einwände gegen ein Bauprojekt betrifft.
- BGer 1C_346/2014Die Genehmigung einer Windparkzone ohne hinreichende Richtplangrundlage und ohne nachvollziehbare, umfassende Interessenabwägung – insbesondere zu Alternativstandorten, Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz – verletzt Bundesrecht. Die Interessenabwägung muss alle relevanten Belange (u. a. Moorschutz, Avifauna, Landschaftsbild)…
- BGer 1C_328/2015Ein Grundstück in einer Erholungszone am Siedlungsrand, das nicht vollständig von Baugebiet umgeben ist, liegt ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. RPG, sodass für nicht zonenkonforme Bauten die kantonale Baudirektion zuständig ist.
- BGer 1C_300/2012Die militärische Plangenehmigung für die Unterkunft 'Chilcherli' auf landwirtschaftlich genutztem Land ist rechtmässig, da die überwiegenden militärischen Interessen und die haushälterische Bodennutzung eine sachlich vertretbare Interessenabwägung ermöglichen.
- BGer 1C_7/2012Ein Abbauvorhaben mit einem Volumen von 7'200 m³ in einer Abbauzone nahe dem Siedlungsgebiet erfordert ein Sondernutzungsplanverfahren, da nur dieses eine umfassende Interessenabwägung und die Festlegung von Abbauplan, Rekultivierung und Endgestaltung ermöglicht. Ein Ausnahmebewilligungsverfahren genügt nicht.
- BGer 1A.230/2005Die Interessenabwägung zwischen der Realisierung eines Verkehrssicherheitszentrums (Spezialzone) und den Belangen des Landschaftsschutzes, der Luftreinhaltung sowie der Rekultivierung einer Kiesgrube ist zulässig, wenn die umweltrelevanten Auswirkungen im Nutzungsplanungsverfahren stufengerecht geprüft und durch verbindliche Anordnungen…
- BGer BGE 120 IB 400Eine Rodungsbewilligung für eine Aushubdeponie setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die insbesondere die Standortgebundenheit, die Eignung als Inertstoffdeponie und die Koordination mit anderen Bewilligungsverfahren prüft. Fehlt diese, verstösst die Bewilligung gegen Art. 5 WaG und die Koordinationspflicht.