Überblick
Der Korpus enthält 141 Entscheide zum Schutzgut «Eigentumsgarantie», davon 141 des Bundesgerichts, aus den Jahren 2016 bis 2026. Beschwerden wurden in 24 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 26 BV, Art. 36 BV, Art. 82 lit. a BGG.
106 Abgewiesen22 Gutgeheissen12 Teilweise gutgeheissen1 Rückweisung141 BGer
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Schutzgut Eigentumsgarantie
Die jüngsten 50 von 141 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_754/2025Die Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellt. Eine Anpassung der Gewässerraumbreite in dicht überbauten Gebieten setzt eine restriktive Auslegung dieses Begriffs voraus.
- BGer 1C_593/2024Die Bewilligungsfähigkeit einer Murgang-Warnanlage hängt nicht massgebend von der Einstufung in der Gefahrenkarte ab, wenn der Schutz von Leib und Leben den Eingriff in private Rechte überwiegt. Die Gefahrenkarte ist vorfrageweise überprüfbar, wenn sie direkter Anlass für ein Bauvorhaben ist.
- BGer 1C_392/2025Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone sind nur zulässig, wenn sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und keine übermässige Beeinträchtigung der Bodenqualität oder des Zonenkonzepts bewirken. Ein Wiederherstellungsbefehl ist verhältnismässig, wenn die widerrechtlichen Anlagen nicht der Zone entsprechen und keine milderen Massnahmen…
- BGer 1C_327/2025Variationen eines Nutzungsplans (PR-NQC) mit Anpassungen des Strassennetzes (Kalibrierung, Rotunde) verletzen weder das Eigentumsrecht noch das Willkürverbot, sofern sie auf einem öffentlichen Interesse (Funktionalität des Verkehrsnetzes) beruhen und verhältnismässig sind. Die Interessenabwägung durch die kantonale Instanz ist nicht zu…
- BGer 1C_326/2025Ein Strassenprojekt mit Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts und Anhebung des Strassenniveaus kann im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein, wenn es die Verkehrssicherheit und -flüssigkeit verbessert sowie die Funktionsfähigkeit der Strasseninfrastruktur bei Hochwasserereignissen sichert. Die Abwägung der…
- BGer 1C_125/2025Eine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…
- BGer 1C_209/2025Eine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…
- BGer 1C_286/2024Die Einräumung eines öffentlich-rechtlichen Notwegrechts zur Sicherstellung der Erschliessung eines Grundstücks ist eine Eigentumsbeschränkung, die einer gesetzlichen Grundlage bedarf, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein und verhältnismässig sein muss. Die Vorinstanz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt,…
- BGer 1C_359/2025Ein Projektstrassenbeschluss kann nicht dazu genutzt werden, die Rechtmässigkeit eines bereits genehmigten Nutzungsplans (hier: Strassenplan im Reglement) nachträglich zu überprüfen, sofern die Betroffenen die Möglichkeit hatten, den Plan während der Publikationsfrist anzufechten.
- BGer 1C_183/2025Die Ablehnung einer Baubewilligung für zusätzliche Parkplätze in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die bestehenden Parkplätze den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine nachträgliche Bewilligung vorliegt.
- BGer 1C_575/2024Ein Strassenprojekt muss mit der verbindlichen kommunalen Nutzungsplanung (Regolierungsplan) übereinstimmen; ein nachträglicher Überprüfungsanspruch des Plans nach Art. 21 Abs. 2 LPT setzt einen erheblichen Wandel der Umstände voraus, der hier nicht gegeben ist.
- BGer 1C_310/2025Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG verlangt eine materielle und formelle Abstimmung zwischen dem Strassenbauprojekt und dem Rodungsgesuch, wenn ein enger Sachzusammenhang besteht. Eine getrennte Behandlung ohne Koordination verletzt dieses Gebot.
- BGer 1C_303/2025Bei formeller Enteignung ist die volle Entschädigung nach Art. 26 Abs. 2 BV und kantonalem Recht zu gewähren; die Schätzmethode (statistisch-komparativ) und die Auswahl der Vergleichstransaktionen unterliegen nur eingeschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf Willkür.
- BGer 1C_302/2023Ein Plan aus der Zeit vor oder kurz nach Inkrafttreten der LAT (1980) geniesst nur dann eine Konformitätsvermutung, wenn er die materiellen Anforderungen der LAT, insbesondere Art. 15 LAT zum Dimensionieren der Bauzone, bereits bei seiner Erlassung erfüllt. Fehlt eine Bedarfsberechnung oder ist die Bauzone bewusst überdimensioniert,…
- BGer 1C_156/2025Bei formeller Enteignung ist die Entschädigung nach der Differenzmethode zu berechnen, wobei die Wohnqualität und deren Beeinträchtigung durch die Enteignung umfassend zu würdigen sind. Ein Beseitigungsrevers darf nicht über seinen ursprünglichen Anwendungsbereich hinaus ausgelegt werden.
- BGer 1C_131/2024Die Auszonung von Parzellen aus der Bauzone im Rahmen der erstmaligen Anpassung eines nicht LAT-konformen Plans stellt einen Klassierungsverweigerung und keinen Entzug dar, selbst wenn die Parzellen zuvor als bauland ausgewiesen waren. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer solchen Anpassung, wenn die ursprüngliche…
- BGer 1C_180/2024Die Qualifikation einer filigranen, offenen Metalltreppe als Anlage statt als vorspringender Gebäudeteil nach kantonalem Baurecht ist nicht willkürlich. Die Erschliessung eines Grundstücks nach Art. 19 RPG ist auch dann hinreichend, wenn die Zufahrt für grössere Fahrzeuge nicht bis zum Parkplatz, sondern rückseitig möglich ist.
- BGer 1C_396/2024Die Erhebung einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist mit Art. 26 BV vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Vorinstanz prüfte die Verhältnismässigkeit umfassend, sodass die Beschwerde abzuweisen ist.
- BGer 1C_542/2024Die Gemeinde Maur durfte bei der Anwendung von Art. 42 BZO die Wohneinheiten mehrerer Grundstücke aufgrund ihrer erschliessungsmässigen Verbindung als Gesamtüberbauung betrachten und für vier Wohneinheiten einen Besucherparkplatz verlangen. Die Vorinstanz überschritt ihren Prüfungsspielraum, indem sie diese Auslegung als unzulässig ansah.
- BGer 1C_653/2023Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baubewilligungspflichtiger Umnutzung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Abwägung der Interessen die Zumutbarkeit ergibt. Vertrauensschutz greift nicht, wenn die Bauherrschaft wusste oder wissen…
- BGer 1C_704/2024Bei der Schätzung des Verkehrswerts von unüberbautem Land in Freihalte- oder Erholungszonen ist die Vergleichsmethode prioritär anzuwenden; nur bei Fehlen tauglicher Vergleichspreise darf auf andere Methoden (z. B. Ertragswertmethode) ausgewichen werden. Die Vorinstanz hat ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie keine…
- BGer 1C_601/2024Ein einmal erteilter und in gutem Glauben teilweise umgesetzter Baubewilligung kann nicht allein wegen späterer Unterbrechung der Arbeiten oder ungenügender Erschliessung die Gültigkeit entzogen werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen oder schwerwiegende Rechtsverstösse vorliegen.
- BGer 1C_520/2024Eine bloße Verzögerung bei der Ausarbeitung eines Gestaltungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, sondern kann allenfalls eine unrechtmäßige Handlung begründen, die eine Schadenersatzforderung auslösen kann. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn eine definitive planerische Massnahme die Eigentumsnutzung besonders…
- BGer 1C_195/2024Die Rückzonung eines peripheren, landschaftlich exponierten und zersiedelten Gebiets (Schwanden) in die Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn sie den Zielen von Art. 15 RPG entspricht und verhältnismässig ist. Auch bereits überbaute Parzellen können rückgezont werden, sofern dies dem Konzentrationsprinzip dient und der…
- BGer 1C_511/2023Nachträgliche Baubewilligungen im übergangsrechtlichen Gewässerraum sind nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41c Abs. 1 GSchV (dicht überbautes Gebiet oder einzelne unüberbaute Parzelle) zulässig. Rechtswidrig errichtete Anlagen müssen grundsätzlich wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist.
- BGer 1C_275/2022Eine Auszonung aus der Bauzone stellt nur dann eine materielle Enteignung dar, wenn die Überbauung in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte realisiert werden können. Bei langjähriger Untätigkeit der Eigentümerschaft und fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit liegt kein entschädigungspflichtiger Tatbestand vor.
- BGer 1C_123/2023Die Genehmigung einer Projektänderung für eine kantonale Strasse ohne öffentliche Auflage ist zulässig, wenn es sich um eine einfache Planänderung handelt (Art. 42 Abs. 3 StrG/VS). Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wird geheilt, wenn die Betroffenen im nachgelagerten Verfahren ihre Rechte wahrnehmen können.
- BGer 1C_395/2024Die Umzonung einer Parzelle von einer Wohn- und Gewerbezone in eine reine Wohnzone ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen verhältnismässig sind und die Interessenabwägung korrekt erfolgt.
- BGer 1C_222/2023Die Mehrwertabgabe nach kantonalem Recht (Art. 64 ff. LATC) ist vom Eigentümer des Grundstücks geschuldet, sobald eine Bauzone ausgewiesen wird, und wird mit Erteilung der Baubewilligung fällig. Bundesrechtlich (Art. 5 LAT) ist dies nicht zu beanstanden, sofern keine willkürliche Anwendung vorliegt.
- BGer 1C_90/2024Eine nachträgliche Baubewilligung für eine vor 1972 erstellte, nicht bewilligte Strasse in einer heute bewaldeten Zone ist zulässig, wenn die Strasse zum Zeitpunkt ihrer Erstellung rechtmässig war und keine nachträglichen Verschärfungen des Rechts die Legalität in Frage stellen.
- BGer 1C_667/2023Formell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.
- BGer 1C_257/2023Ein Plan de site, der die bauliche Nutzung einer Parzelle in einer geschützten Zone zur Bewahrung des historischen, architektonischen und landschaftlichen Charakters eines Dorfes (ISOS) einschränkt, ist mit dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 26 BV) vereinbar, sofern die Massnahme auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem…
- BGer 1C_42/2023Bei formeller Teilenteignung muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Enteignung und einem mittelbaren Schaden bestehen; die Vergleichsmethode zur Verkehrswertermittlung ist auch bei wenigen Vergleichspreisen zulässig, sofern diese sorgfältig geprüft werden.
- BGer 1C_522/2022Die Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…
- BGer 1C_161/2023Ein Wasserbauprojekt zur Hochwasserrisikoreduktion und ökologischen Aufwertung ist verhältnismässig, wenn es insgesamt eine signifikante Verbesserung der Hochwassergefahrensituation bewirkt und verbleibende Restrisiken tragbar sind. Das Schutzziel HQ 100 ist nicht verbindlich, sofern kantonale Schutzziele projektbezogen festgelegt werden.
- BGer 1C_185/2022Die Umzonung einer Parzelle in die Stadt- und Dorfbild-Schutzzone und die Belassung einer anderen Parzelle in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse sind rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt.
- BGer 1C_28/2023Ein Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…
- BGer 1C_29/2023Ein Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, wenn der vorherige Plan überdimensioniert war und keine konkreten Zusicherungen für eine Einzonung vorlagen.
- BGer 1C_30/2023Ein Planungsleerraum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keinen Entzug aus der Bauzone (Auszonung) dar, sondern eine erstmalige Nicht-Einzonung, die grundsätzlich keine materielle Enteignung begründet. Selbst bei langandauernder Bauverbotslage fehlen die Voraussetzungen für eine Enteignungsentschädigung, wenn…
- BGer 1C_598/2023Temporäre Planungsmassnahmen (Planungszone und Baustopp) von insgesamt etwas über neun Jahren Dauer begründen keine materielle Enteignung, selbst wenn sie im Rahmen eines längeren Planungsprozesses erlassen werden.
- BGer 1C_390/2023Ein Schreiben, das keine verbindliche Regelung einer konkreten Rechtssituation trifft, stellt keine anfechtbare Entscheidung dar. Eine Entschädigungsforderung für materielle Enteignung ist verfrüht, solange die Planungsrevision noch nicht in Kraft getreten ist und keine definitive Zuweisungsänderung vorliegt.
- BGer 1C_173/2022Die Anpassung eines kantonalen Erschliessungsplans zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auch vor Ablauf des Planungshorizonts von 10–15 Jahren zulässig, wenn ein Planungsfehler vorliegt und die Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiegen lässt.
- BGer 1C_418/2022Die Installation von Kabeln auf fremdem Grund ohne Bewilligung und ohne Zustimmung des Eigentümers ist unzulässig, auch wenn sie für den Betrieb einer ausserhalb der Bauzone liegenden Anlage notwendig sind. Die Bewilligungspflicht nach kantonalem Recht setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer zustimmt oder ein rechtlicher Titel…
- BGer 1C_288/2022Die Umzonung von Flächen aus der Landwirtschaftszone für öffentliche Einrichtungen (Schulbauten, Parkplatz) ist zulässig, wenn die kantonale Mindestfläche für SDA eingehalten wird und eine vollständige Interessenabwägung nach Art. 30 Abs. 1bis OAT stattgefunden hat.
- BGer 1C_488/2022Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für ein neues, freistehendes Gebäude ausserhalb der Bauzone scheidet aus, wenn es sich nicht um eine massvolle Erweiterung eines bestehenden, zonenwidrigen Bauwerks handelt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei bösgläubigem Verhalten der Eigentümer verhältnismässig.
- BGer 1C_75/2022Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von der Baubewilligung ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland liegt im öffentlichen Interesse, unabhängig von der Anzahl der begünstigten…
- BGer 1C_253/2022Die nachträgliche Baubewilligung für Mauern im Gewässerraum und in einer Riedschutzzone ist zu verweigern, wenn sie den Wasserhaushalt beeinträchtigt oder überwiegende öffentliche Interessen (Hochwasserschutzprojekt) entgegenstehen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_214/2022Die Wiederherstellung des bewilligten Zustands ist bei formell rechtswidrigen Abweichungen von einer Baubewilligung verhältnismässig und im öffentlichen Interesse, selbst wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_332/2022Die erstmalige Zuweisung eines Grundstücks in eine Zone für öffentliche Bauten oder Anlagen (hier: ZEIC) im Rahmen einer ersten LPT-konformen Nutzungsplanung stellt einen Sonderfall der Nichteinzonung dar. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Nichteinzonung erfüllt sind.
- BGer BGE 149 I 291Eine kommunale Volksinitiative mit einer verbindlichen Zielvorgabe zur Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energien bis 2030 ist nicht allein wegen mutmasslicher Unzumutbarkeit der Kosten für Eigentümer:innen ungültig, da die Behörden in der verbleibenden Zeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare Ausführungsregelung…