Schutzgut · 141 Entscheide

Eigentumsgarantie

Entscheide zum Schutzgut Eigentumsgarantie.

Entscheide
141
Zeitraum
2016–2026
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
24 %
Korpusmittel
25 %

Überblick

Der Korpus enthält 141 Entscheide zum Schutzgut «Eigentumsgarantie», davon 141 des Bundesgerichts, aus den Jahren 2016 bis 2026. Beschwerden wurden in 24 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 26 BV, Art. 36 BV, Art. 82 lit. a BGG.

106 Abgewiesen22 Gutgeheissen12 Teilweise gutgeheissen1 Rückweisung141 BGer

Meistzitierte Normen

Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.

Entscheide zum Schutzgut Eigentumsgarantie

Die jüngsten 50 von 141 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.

  1. BGer 1C_754/202520.08.2026 · AbgewiesenDie Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellt. Eine Anpassung der Gewässerraumbreite in dicht überbauten Gebieten setzt eine restriktive Auslegung dieses Begriffs voraus.
  2. BGer 1C_593/202430.06.2026 · AbgewiesenDie Bewilligungsfähigkeit einer Murgang-Warnanlage hängt nicht massgebend von der Einstufung in der Gefahrenkarte ab, wenn der Schutz von Leib und Leben den Eingriff in private Rechte überwiegt. Die Gefahrenkarte ist vorfrageweise überprüfbar, wenn sie direkter Anlass für ein Bauvorhaben ist.
  3. BGer 1C_392/202509.06.2026 · AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone sind nur zulässig, wenn sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und keine übermässige Beeinträchtigung der Bodenqualität oder des Zonenkonzepts bewirken. Ein Wiederherstellungsbefehl ist verhältnismässig, wenn die widerrechtlichen Anlagen nicht der Zone entsprechen und keine milderen Massnahmen…
  4. BGer 1C_327/202514.04.2026 · AbgewiesenVariationen eines Nutzungsplans (PR-NQC) mit Anpassungen des Strassennetzes (Kalibrierung, Rotunde) verletzen weder das Eigentumsrecht noch das Willkürverbot, sofern sie auf einem öffentlichen Interesse (Funktionalität des Verkehrsnetzes) beruhen und verhältnismässig sind. Die Interessenabwägung durch die kantonale Instanz ist nicht zu…
  5. BGer 1C_326/202513.03.2026 · AbgewiesenEin Strassenprojekt mit Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts und Anhebung des Strassenniveaus kann im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein, wenn es die Verkehrssicherheit und -flüssigkeit verbessert sowie die Funktionsfähigkeit der Strasseninfrastruktur bei Hochwasserereignissen sichert. Die Abwägung der…
  6. BGer 1C_125/202516.02.2026 · AbgewiesenEine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…
  7. BGer 1C_209/202515.12.2025 · AbgewiesenEine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…
  8. BGer 1C_286/202408.12.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Einräumung eines öffentlich-rechtlichen Notwegrechts zur Sicherstellung der Erschliessung eines Grundstücks ist eine Eigentumsbeschränkung, die einer gesetzlichen Grundlage bedarf, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein und verhältnismässig sein muss. Die Vorinstanz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt,…
  9. BGer 1C_359/202501.12.2025 · AbgewiesenEin Projektstrassenbeschluss kann nicht dazu genutzt werden, die Rechtmässigkeit eines bereits genehmigten Nutzungsplans (hier: Strassenplan im Reglement) nachträglich zu überprüfen, sofern die Betroffenen die Möglichkeit hatten, den Plan während der Publikationsfrist anzufechten.
  10. BGer 1C_183/202517.11.2025 · AbgewiesenDie Ablehnung einer Baubewilligung für zusätzliche Parkplätze in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die bestehenden Parkplätze den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine nachträgliche Bewilligung vorliegt.
  11. BGer 1C_575/202414.11.2025 · AbgewiesenEin Strassenprojekt muss mit der verbindlichen kommunalen Nutzungsplanung (Regolierungsplan) übereinstimmen; ein nachträglicher Überprüfungsanspruch des Plans nach Art. 21 Abs. 2 LPT setzt einen erheblichen Wandel der Umstände voraus, der hier nicht gegeben ist.
  12. BGer 1C_310/202512.11.2025 · GutgeheissenDas Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG verlangt eine materielle und formelle Abstimmung zwischen dem Strassenbauprojekt und dem Rodungsgesuch, wenn ein enger Sachzusammenhang besteht. Eine getrennte Behandlung ohne Koordination verletzt dieses Gebot.
  13. BGer 1C_303/202503.11.2025 · AbgewiesenBei formeller Enteignung ist die volle Entschädigung nach Art. 26 Abs. 2 BV und kantonalem Recht zu gewähren; die Schätzmethode (statistisch-komparativ) und die Auswahl der Vergleichstransaktionen unterliegen nur eingeschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf Willkür.
  14. BGer 1C_302/202328.10.2025 · GutgeheissenEin Plan aus der Zeit vor oder kurz nach Inkrafttreten der LAT (1980) geniesst nur dann eine Konformitätsvermutung, wenn er die materiellen Anforderungen der LAT, insbesondere Art. 15 LAT zum Dimensionieren der Bauzone, bereits bei seiner Erlassung erfüllt. Fehlt eine Bedarfsberechnung oder ist die Bauzone bewusst überdimensioniert,…
  15. BGer 1C_156/202506.09.2025 · GutgeheissenBei formeller Enteignung ist die Entschädigung nach der Differenzmethode zu berechnen, wobei die Wohnqualität und deren Beeinträchtigung durch die Enteignung umfassend zu würdigen sind. Ein Beseitigungsrevers darf nicht über seinen ursprünglichen Anwendungsbereich hinaus ausgelegt werden.
  16. BGer 1C_131/202425.08.2025 · AbgewiesenDie Auszonung von Parzellen aus der Bauzone im Rahmen der erstmaligen Anpassung eines nicht LAT-konformen Plans stellt einen Klassierungsverweigerung und keinen Entzug dar, selbst wenn die Parzellen zuvor als bauland ausgewiesen waren. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer solchen Anpassung, wenn die ursprüngliche…
  17. BGer 1C_180/202419.08.2025 · AbgewiesenDie Qualifikation einer filigranen, offenen Metalltreppe als Anlage statt als vorspringender Gebäudeteil nach kantonalem Baurecht ist nicht willkürlich. Die Erschliessung eines Grundstücks nach Art. 19 RPG ist auch dann hinreichend, wenn die Zufahrt für grössere Fahrzeuge nicht bis zum Parkplatz, sondern rückseitig möglich ist.
  18. BGer 1C_396/202415.08.2025 · AbgewiesenDie Erhebung einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist mit Art. 26 BV vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Vorinstanz prüfte die Verhältnismässigkeit umfassend, sodass die Beschwerde abzuweisen ist.
  19. BGer 1C_542/202401.07.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Gemeinde Maur durfte bei der Anwendung von Art. 42 BZO die Wohneinheiten mehrerer Grundstücke aufgrund ihrer erschliessungsmässigen Verbindung als Gesamtüberbauung betrachten und für vier Wohneinheiten einen Besucherparkplatz verlangen. Die Vorinstanz überschritt ihren Prüfungsspielraum, indem sie diese Auslegung als unzulässig ansah.
  20. BGer 1C_653/202313.05.2025 · AbgewiesenDie Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baubewilligungspflichtiger Umnutzung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Abwägung der Interessen die Zumutbarkeit ergibt. Vertrauensschutz greift nicht, wenn die Bauherrschaft wusste oder wissen…
  21. BGer 1C_704/202413.05.2025 · GutgeheissenBei der Schätzung des Verkehrswerts von unüberbautem Land in Freihalte- oder Erholungszonen ist die Vergleichsmethode prioritär anzuwenden; nur bei Fehlen tauglicher Vergleichspreise darf auf andere Methoden (z. B. Ertragswertmethode) ausgewichen werden. Die Vorinstanz hat ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie keine…
  22. BGer 1C_601/202402.05.2025 · AbgewiesenEin einmal erteilter und in gutem Glauben teilweise umgesetzter Baubewilligung kann nicht allein wegen späterer Unterbrechung der Arbeiten oder ungenügender Erschliessung die Gültigkeit entzogen werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen oder schwerwiegende Rechtsverstösse vorliegen.
  23. BGer 1C_520/202430.04.2025 · GutgeheissenEine bloße Verzögerung bei der Ausarbeitung eines Gestaltungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, sondern kann allenfalls eine unrechtmäßige Handlung begründen, die eine Schadenersatzforderung auslösen kann. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn eine definitive planerische Massnahme die Eigentumsnutzung besonders…
  24. BGer 1C_195/202411.04.2025 · AbgewiesenDie Rückzonung eines peripheren, landschaftlich exponierten und zersiedelten Gebiets (Schwanden) in die Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn sie den Zielen von Art. 15 RPG entspricht und verhältnismässig ist. Auch bereits überbaute Parzellen können rückgezont werden, sofern dies dem Konzentrationsprinzip dient und der…
  25. BGer 1C_511/202317.01.2025 · AbgewiesenNachträgliche Baubewilligungen im übergangsrechtlichen Gewässerraum sind nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41c Abs. 1 GSchV (dicht überbautes Gebiet oder einzelne unüberbaute Parzelle) zulässig. Rechtswidrig errichtete Anlagen müssen grundsätzlich wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist.
  26. BGer 1C_275/202227.11.2024 · GutgeheissenEine Auszonung aus der Bauzone stellt nur dann eine materielle Enteignung dar, wenn die Überbauung in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte realisiert werden können. Bei langjähriger Untätigkeit der Eigentümerschaft und fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit liegt kein entschädigungspflichtiger Tatbestand vor.
  27. BGer 1C_123/202314.10.2024 · Teilweise gutgeheissenDie Genehmigung einer Projektänderung für eine kantonale Strasse ohne öffentliche Auflage ist zulässig, wenn es sich um eine einfache Planänderung handelt (Art. 42 Abs. 3 StrG/VS). Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wird geheilt, wenn die Betroffenen im nachgelagerten Verfahren ihre Rechte wahrnehmen können.
  28. BGer 1C_395/202411.10.2024 · AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle von einer Wohn- und Gewerbezone in eine reine Wohnzone ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen verhältnismässig sind und die Interessenabwägung korrekt erfolgt.
  29. BGer 1C_222/202312.09.2024 · AbgewiesenDie Mehrwertabgabe nach kantonalem Recht (Art. 64 ff. LATC) ist vom Eigentümer des Grundstücks geschuldet, sobald eine Bauzone ausgewiesen wird, und wird mit Erteilung der Baubewilligung fällig. Bundesrechtlich (Art. 5 LAT) ist dies nicht zu beanstanden, sofern keine willkürliche Anwendung vorliegt.
  30. BGer 1C_90/202406.06.2024 · AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für eine vor 1972 erstellte, nicht bewilligte Strasse in einer heute bewaldeten Zone ist zulässig, wenn die Strasse zum Zeitpunkt ihrer Erstellung rechtmässig war und keine nachträglichen Verschärfungen des Rechts die Legalität in Frage stellen.
  31. BGer 1C_667/202303.06.2024 · AbgewiesenFormell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.
  32. BGer 1C_257/202302.04.2024 · AbgewiesenEin Plan de site, der die bauliche Nutzung einer Parzelle in einer geschützten Zone zur Bewahrung des historischen, architektonischen und landschaftlichen Charakters eines Dorfes (ISOS) einschränkt, ist mit dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 26 BV) vereinbar, sofern die Massnahme auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem…
  33. BGer 1C_42/202325.03.2024 · AbgewiesenBei formeller Teilenteignung muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Enteignung und einem mittelbaren Schaden bestehen; die Vergleichsmethode zur Verkehrswertermittlung ist auch bei wenigen Vergleichspreisen zulässig, sofern diese sorgfältig geprüft werden.
  34. BGer 1C_522/202225.03.2024 · AbgewiesenDie Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…
  35. BGer 1C_161/202329.02.2024 · AbgewiesenEin Wasserbauprojekt zur Hochwasserrisikoreduktion und ökologischen Aufwertung ist verhältnismässig, wenn es insgesamt eine signifikante Verbesserung der Hochwassergefahrensituation bewirkt und verbleibende Restrisiken tragbar sind. Das Schutzziel HQ 100 ist nicht verbindlich, sofern kantonale Schutzziele projektbezogen festgelegt werden.
  36. BGer 1C_185/202214.02.2024 · AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle in die Stadt- und Dorfbild-Schutzzone und die Belassung einer anderen Parzelle in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse sind rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt.
  37. BGer 1C_28/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…
  38. BGer 1C_29/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, wenn der vorherige Plan überdimensioniert war und keine konkreten Zusicherungen für eine Einzonung vorlagen.
  39. BGer 1C_30/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsleerraum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keinen Entzug aus der Bauzone (Auszonung) dar, sondern eine erstmalige Nicht-Einzonung, die grundsätzlich keine materielle Enteignung begründet. Selbst bei langandauernder Bauverbotslage fehlen die Voraussetzungen für eine Enteignungsentschädigung, wenn…
  40. BGer 1C_598/202329.01.2024 · AbgewiesenTemporäre Planungsmassnahmen (Planungszone und Baustopp) von insgesamt etwas über neun Jahren Dauer begründen keine materielle Enteignung, selbst wenn sie im Rahmen eines längeren Planungsprozesses erlassen werden.
  41. BGer 1C_390/202325.01.2024 · AbgewiesenEin Schreiben, das keine verbindliche Regelung einer konkreten Rechtssituation trifft, stellt keine anfechtbare Entscheidung dar. Eine Entschädigungsforderung für materielle Enteignung ist verfrüht, solange die Planungsrevision noch nicht in Kraft getreten ist und keine definitive Zuweisungsänderung vorliegt.
  42. BGer 1C_173/202223.01.2024 · AbgewiesenDie Anpassung eines kantonalen Erschliessungsplans zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auch vor Ablauf des Planungshorizonts von 10–15 Jahren zulässig, wenn ein Planungsfehler vorliegt und die Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiegen lässt.
  43. BGer 1C_418/202227.11.2023 · GutgeheissenDie Installation von Kabeln auf fremdem Grund ohne Bewilligung und ohne Zustimmung des Eigentümers ist unzulässig, auch wenn sie für den Betrieb einer ausserhalb der Bauzone liegenden Anlage notwendig sind. Die Bewilligungspflicht nach kantonalem Recht setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer zustimmt oder ein rechtlicher Titel…
  44. BGer 1C_288/202209.10.2023 · AbgewiesenDie Umzonung von Flächen aus der Landwirtschaftszone für öffentliche Einrichtungen (Schulbauten, Parkplatz) ist zulässig, wenn die kantonale Mindestfläche für SDA eingehalten wird und eine vollständige Interessenabwägung nach Art. 30 Abs. 1bis OAT stattgefunden hat.
  45. BGer 1C_488/202205.09.2023 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für ein neues, freistehendes Gebäude ausserhalb der Bauzone scheidet aus, wenn es sich nicht um eine massvolle Erweiterung eines bestehenden, zonenwidrigen Bauwerks handelt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei bösgläubigem Verhalten der Eigentümer verhältnismässig.
  46. BGer 1C_75/202205.09.2023 · AbgewiesenDie Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von der Baubewilligung ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland liegt im öffentlichen Interesse, unabhängig von der Anzahl der begünstigten…
  47. BGer 1C_253/202221.08.2023 · AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für Mauern im Gewässerraum und in einer Riedschutzzone ist zu verweigern, wenn sie den Wasserhaushalt beeinträchtigt oder überwiegende öffentliche Interessen (Hochwasserschutzprojekt) entgegenstehen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
  48. BGer 1C_214/202209.08.2023 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des bewilligten Zustands ist bei formell rechtswidrigen Abweichungen von einer Baubewilligung verhältnismässig und im öffentlichen Interesse, selbst wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.
  49. BGer 1C_332/202213.07.2023 · Teilweise gutgeheissenDie erstmalige Zuweisung eines Grundstücks in eine Zone für öffentliche Bauten oder Anlagen (hier: ZEIC) im Rahmen einer ersten LPT-konformen Nutzungsplanung stellt einen Sonderfall der Nichteinzonung dar. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Nichteinzonung erfüllt sind.
  50. BGer BGE 149 I 29101.01.2023 · GutgeheissenEine kommunale Volksinitiative mit einer verbindlichen Zielvorgabe zur Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energien bis 2030 ist nicht allein wegen mutmasslicher Unzumutbarkeit der Kosten für Eigentümer:innen ungültig, da die Behörden in der verbleibenden Zeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare Ausführungsregelung…

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