Überblick
Der Korpus enthält 126 Entscheide zum Schutzgut «Mobilfunk / NIS», davon 126 des Bundesgerichts, aus den Jahren 2016 bis 2026. Beschwerden wurden in 19 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 82 lit. a BGG, Art. 89 Abs. 1 BGG, Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG.
99 Abgewiesen14 Gutgeheissen10 Teilweise gutgeheissen3 Nichteintreten126 BGer
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Schutzgut Mobilfunk / NIS
Die jüngsten 50 von 126 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_39/2025Eine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
- BGer 1C_535/2025Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Bei adaptiven Mobilfunkanlagen, die nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt werden, ist eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich, und Reflexionen müssen nur berücksichtigt werden, wenn sie im konkreten Fall zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen können.
- BGer 1C_19/2025Bei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandorten erforderlich, sofern keine ISOS-geschützten Bauten beeinträchtigt werden. Elektrosensibilität rechtfertigt keine über die NISV hinausgehenden…
- BGer 1C_31/2026Die vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine Abweichung von der gefestigten Rechtsprechung ist nicht begründet.
- BGer 1C_501/2025Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…
- BGer 1C_455/2025Die Sportanlage Seefeld in Sarnen ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) im Sinne von Art. 3 Abs. 3 NISV. Für adaptive Mobilfunkanlagen genügt die Angabe des adaptiven Betriebs und der Anzahl Sub-Arrays im Standortdatenblatt, um den Korrekturfaktor nach Ziff. 63 Anhang 1 NISV zu bestimmen.
- BGer 1C_603/2025Der Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, wenn die Anpassung während des Verfahrens in Kraft tritt und für die Gesuchstellerin günstiger ist. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform.
- BGer 1C_379/2025Ein Standortdatenblatt für Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen genügt den Anforderungen der NISV, wenn es den adaptiven Betrieb und die Anzahl Sub-Arrays angibt; die Angabe des Korrekturfaktors oder der maximalen Sendeleistung ist nicht erforderlich.
- BGer 1C_359/2024Der Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist als standortgebunden zu qualifizieren (Art. 24bis Abs. 3 RPG). Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform, und die Worst-Case-Beurteilung adaptiver Antennen ist zulässig.
- BGer 1C_213/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ohne Anwendung eines Korrekturfaktors ist rechtmässig, wenn die beantragte Sendeleistung im Standortdatenblatt eingehalten wird und die Anlagegrenzwerte der NISV gewahrt bleiben.
- BGer 1C_538/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbe-Industrie-Zone ist bundesrechtskonform, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Vollzugsempfehlungen des BAFU beachtet sind. Die Anwendung eines Korrekturfaktors sowie die Berechnungsmethoden für Reflexionen und Neigungswinkel sind…
- BGer 1C_691/2024Ein Plan partiel d'affectation (PPA) für eine Deponie Typ A muss in der kantonalen Richtplanung verankert sein, wenn das Projekt erhebliche Auswirkungen auf Territorium und Umwelt hat und eine überregionale Koordination erfordert (Art. 8 Abs. 2 LAT). Fehlende interkantonale Abstimmung und ungenügende Berücksichtigung von…
- BGer 1C_411/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach der Worst-Case-Betrachtung ist bundesrechtskonform, sofern die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach den vom METAS empfohlenen Messmethoden überprüft werden kann.
- BGer 1C_413/2025Die Anwendung von Korrekturfaktoren auf adaptive Mobilfunkanlagen gemäss Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist bundesrechtskonform, sofern die Anlagegrenzwerte über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden. Die Angaben im Standortdatenblatt entsprechen den bundesrechtlichen Anforderungen.
- BGer 1C_425/2025Für den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkanlagen ist die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend, nicht die technisch mögliche maximale Sendeleistung. Eine adaptive Nutzung von Antennen erfordert eine neue Bewilligung.
- BGer 1C_430/2025Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht ein, wenn die Rügen nicht hinreichend begründet sind und keine nicht wieder gutzumachenden Nachteile vorliegen.
- BGer 1C_452/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte nach dem Worst-Case-Szenario eingehalten werden und die Berechnungen plausibel sind. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform.
- BGer 1C_453/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone mit raumplanerischer Ausnahmebewilligung ist rechtmässig, wenn die NISV-Grenzwerte eingehalten werden und die Vorinstanz die Berechnungen sowie die Auswahl der OMEN sachgerecht prüft.
- BGer 1C_342/2025Die Baubewilligung für Mobilfunkanlagen auf einem Hochhaus in Kreuzlingen (TG) ist rechtmässig, da die Vorinstanz die Einhaltung der NISV, der kantonalen Bauvorschriften und der Messmethoden des METAS korrekt prüfte und keine Willkür vorlag.
- BGer 1C_371/2024Eine Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Bewilligung einer solchen Anlage setzt zudem voraus, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b RPG).
- BGer 1C_158/2025Die Installation von Photovoltaikpaneelen auf einer Stützmauer im Gewässerraum des Genfersees und des Baches Bannerettes in der Zone d'habitation II von Lutry (VD) ist unzulässig, da die Parzelle nicht in einer dicht überbauten Zone liegt und keine Ausnahme nach Art. 41c Abs. 1 OEaux gerechtfertigt ist. Zudem würde die Installation die…
- BGer 1C_438/2025Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Anforderungen an das Standortdatenblatt und die Antennendiagramme nach NISV sind bundesrechtlich abschliessend geregelt; zusätzliche kantonale Vorgaben sind unzulässig.
- BGer 1C_443/2025Ein kommunales Kaskadenmodell zur Standortregelung von Mobilfunkantennen ist grundsätzlich zulässig, sofern es auf einer globalen Interessenabwägung basiert und die konkrete territoriale und planerische Situation berücksichtigt. Eine Prioritätsstufe, die eine starre 100-Meter-Schutzzone um Schulgebäude vorsieht, verstösst jedoch gegen…
- BGer 1C_499/2025Die Priorität III des Art. 27bis NAPR (100-m-Schutzzone um sensible Gebäude) verletzt das Prinzip der Vorrangigkeit des Bundesrechts, da die Schutzbedürfnisse von Schulen bereits erschöpfend durch das Bundesumweltrecht (ORNI) geregelt sind und die starre Distanzregelung die Standortwahl für Mobilfunkantennen unnötig einschränkt.
- BGer 1C_668/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes ist rechtmässig, wenn die Anlage als technische, freistehende Infrastruktur wahrgenommen wird und keine relevante schützenswerte Bausubstanz beeinträchtigt. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach NISV ist mit dem Vorsorgeprinzip…
- BGer BGE 152 II 461Bei Windenergieanlagen ist es zulässig, die Baubewilligung auf Basis eines Mustermodells mit vorgegebenen Abmessungen zu erteilen, sofern die Umweltverträglichkeitsprüfung systematisch auf das ungünstigste Szenario abgestützt ist und die gewählten Modelle alle festgelegten Merkmale erfüllen. Die definitive Wahl des Modells kann auch…
- BGer 1C_383/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist bundesrechtlich zulässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine willkürliche Sachverhaltsfeststellung oder Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt.
- BGer 1C_539/2024Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbezone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die automatische Leistungsbegrenzung sowie die Qualitätssicherungssysteme den Anforderungen entsprechen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen…
- BGer 1C_500/2023Ein kantonaler Planungs- und Bewilligungsentscheid für einen Windpark ist rechtmässig, wenn er auf einer ausreichenden raumplanerischen Grundlage basiert, die Umweltverträglichkeitsprüfung (EIE) alle relevanten Varianten und worst-case-Szenarien berücksichtigt und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wird. Die Wahl des konkreten…
- BGer 1C_447/2024Der definitive Modellwahl einer Windkraftanlage kann im Rahmen der Baubewilligung auf der Grundlage eines oder mehrerer Typenmodelle erfolgen, sofern die technischen Merkmale und Schutzmassnahmen im Planungs- und Bewilligungsverfahren ausreichend definiert wurden. Die Abwägung der Umweltauswirkungen muss dabei auf den ungünstigsten…
- BGer 1C_30/2025Eine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Siedlungsgebiet steht und keine konkreten Schutzanliegen (z. B. Ortsbild, Naturpark) beeinträchtigt. Reflexionen bei der NIS-Prognose müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit verhältnismässigem Aufwand erfasst werden können;…
- BGer 1C_496/2023Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf nur erteilt werden, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach NISV nachweisbar ist. Fehlt dieser Nachweis aufgrund unvollständiger Akten, ist der Entscheid aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung zurückzuweisen.
- BGer 1C_403/2024Die koordinierte Beurteilung von kantonaler Ausnahmebewilligung und kommunaler Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone durch das Verwaltungsgericht genügt dem Koordinationsgebot nach Art. 25a Abs. 2 lit. d RPG. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach Ziff. 63 NISV ist bundesrechtskonform.
- BGer 1C_416/2024Eine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist standortgebunden nach Art. 24 lit. a RPG, wenn sie eine absolute Deckungslücke in einem ausschliesslich ausserhalb der Bauzone liegenden Gebiet schliesst und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen…
- BGer 1C_341/2024Der Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar. Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten an Orten für kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sind zusätzliche Schutzmassnahmen wie Warnhinweise und Abschaltmöglichkeiten erforderlich.
- BGer 1C_380/2024Die Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden, wobei bei unklaren Nahfeldbedingungen eine Abnahmemessung als Auflage zulässig ist. Höhenbeschränkungen für Dachaufbauten sind auf Mobilfunkanlagen als Einheit nicht anwendbar, sofern dies mit dem öffentlichen…
- BGer 1C_646/2023Bei Mobilfunkanlagen müssen die Immissionsgrenzwerte der NISV auch an Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) eingehalten werden. Ist der Grenzwert durch eine Anlage ausgeschöpft, sind zusätzliche Massnahmen (z. B. Absperrungen oder Warnhinweise) erforderlich, um den Zutritt zu regeln und Überschreitungen zu vermeiden.
- BGer 1C_187/2024Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach der Worst-Case-Betrachtung ist bundesrechtskonform, sofern die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
- BGer 1C_505/2024Die Anwendung eines kommunalen Kaskadenmodells für Mobilfunkanlagen ist willkürfrei, wenn der Standortnachweis im Einzelfall angemessen und unter Berücksichtigung funktechnischer sowie raumplanerischer Vorgaben erfolgt. Die Mobilfunkversorgung darf dabei nicht übermässig behindert werden.
- BGer 1C_553/2024Eine Mobilfunkantenne mit adaptiven Antennen in der Bauzone ist zulässig, wenn sie die Installationsgrenzwerte der ORNI einhält und in funktionalem Zusammenhang mit der zu versorgenden Zone steht. Die Bewertung adaptiver Antennen erfolgt nach dem worst-case-Szenario, wobei ein Korrekturfaktor (Kaa) angewendet wird, um die tatsächliche…
- BGer 1C_468/2024Eine Baubewilligung mit Eingriff in geschützte Nistplätze von Mauerseglern ist zulässig, wenn der Eingriff standortgebunden und nicht vermeidbar ist, ein überwiegendes Bedürfnis besteht und angemessene Ersatzmassnahmen den mittel- und langfristigen Erhalt der Kolonie sicherstellen. Die Interessen an der baulichen Verdichtung nach RPG…
- BGer 1C_636/2024Die Vorinstanz hat den Zonenzweck einer innenliegenden Freihaltezone unvollständig eruiert, indem sie den regionalen Vernetzungskorridor 'Landschaft' für grossräumige Wanderbewegungen von Wildtieren nicht hinreichend berücksichtigte. Die Zonenkonformität des Demenzpfads mit Zaun kann daher nicht abschliessend beurteilt werden.
- BGer 1C_190/2024Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der Worst-Case-Betrachtung ist mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar. Die Einhaltung der Anlagegrenzwerte ist massgebend an der im Standortdatenblatt beantragten Sendeleistung zu prüfen.
- BGer 1C_125/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine konkreten Hinweise auf schwerwiegende Störungen (z. B. von Herzschrittmachern) vorliegen. Die NISV-Grenzwerte sind mit übergeordnetem Recht vereinbar.
- BGer 1C_598/2024Mobilfunkanlagen innerhalb von Bauzonen sind grundsätzlich zonenkonform, sofern sie in einem unmittelbaren Funktionsbezug zum Standort stehen und Bauzonenland abdecken. Die Standortwahl obliegt den Mobilfunkanbietern, sofern die Grenzwerte und Bauvorschriften eingehalten werden.
- BGer 1C_134/2024Die Bewilligung von Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen nach dem Worst-Case-Szenario (maximaler Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung) ist bundesrechtskonform, da die Strahlung nicht unterschätzt wird. Die Anwendung eines Korrekturfaktors ist nicht Gegenstand des Verfahrens, wenn das Baugesuch keine solche…
- BGer 1C_563/2024Eine Vereinbarung zwischen der VSGP und Mobilfunkbetreiberinnen über Standortevaluation begründet keine klagbaren Rechte für Dritte, insbesondere nicht für Nachbarn, und kann daher nicht als Grundlage für eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung dienen.
- BGer 1C_640/2023Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Einhaltung des Anlagegrenzwerts an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach den Vorgaben der NISV und den Vollzugsempfehlungen des BAFU gewährleistet ist. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen ist mit dem USG vereinbar.
- BGer 1C_279/2023Die Regelungen zu adaptiven Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV (Korrekturfaktor, 6-Minuten-Mittelung) sind stufengerecht und verletzen weder das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) noch andere bundesrechtliche Bestimmungen. Das bestehende Qualitätssicherungssystem ist für die Überwachung tauglich.
- BGer 1C_590/2023Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte gemäss NISV eingehalten werden und die Bewilligung auf dem Standortdatenblatt basiert. Eine Planungspflicht für Mobilfunkanlagen oder eine Interessenabwägung besteht innerhalb der Bauzone nicht.