Überblick
Der Korpus enthält 52 Entscheide zum Schutzgut «Biotop / Aue / Trockenwiese», davon 52 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1988 bis 2026. Beschwerden wurden in 48 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 18 LPN, Art. 18 NHG, Art. 21 Abs. 2 LAT.
23 Abgewiesen15 Gutgeheissen10 Teilweise gutgeheissen4 Nichteintreten52 BGer
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Schutzgut Biotop / Aue / Trockenwiese
Die jüngsten 50 von 52 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_650/2023Ein Teilplanungsperimeter (PPA) kann trotz ISOS-Einordnung und natürlicher Schutzgüter aufrechterhalten werden, wenn die Interessen an der Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet und die Stabilität der Planung überwiegen. Ein kontrollincidenteller Prüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig.
- BGer 1C_561/2024Die Bewilligung eines Wasserkraftprojekts ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b LAT, Art. 33 LEaux und Art. 22 LFH die Überlegenheit des öffentlichen Interesses an der Energieproduktion ergibt.
- BGer BGE 152 II 289Steht ein Sondernutzungsplan in einem engen Unterordnungsverhältnis zu einem vom Bundesgericht aufgehobenen kommunalen Nutzungsplan, kann die Aufhebung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellen, die eine vorfrageweise Überprüfung des Sondernutzungsplans rechtfertigt. Bei Vorliegen zusätzlicher Umstände (z. B.…
- BGer 1C_65/2025Ein Eingriff in ein schutzwürdiges Biotop (hier: Vernetzungskorridor der Geburtshelferkröte) ist nur zulässig, wenn er standortgebunden ist, einem überwiegenden Bedürfnis entspricht und sich unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden lässt. Die Interessenabwägung muss bereits im Stadium der Nutzungsplanung umfassend erfolgen,…
- BGer 1C_440/2023Ein Quartierplan in einem bereits verdichteten Gebiet innerhalb des PALM kann auch bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte genehmigt werden, wenn durch planerische, bauliche oder konstruktive Massnahmen sichergestellt ist, dass die Lärmbelastung im Rahmen der Baubewilligung auf ein zulässiges Mass reduziert werden kann. Die Abwägung…
- BGer 1C_284/2024Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone (Fromagerie und Wohnnutzung in einem Alpchalet) ist zulässig, wenn die Bauten für die landwirtschaftliche Nutzung objektiv notwendig sind, keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen und die langfristige Subsistenz der Nutzung plausibel ist. Die Interessenabwägung muss sich an…
- BGer 1C_144/2023Ein Kontrolle des PEP im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise bei sensibler Änderung der Umstände zulässig. Bei Vorhandensein eines geschützten Biotops oder einer geschützten Art ist eine Interessenabwägung erforderlich, wobei die Massnahmen zur Kompensation oder zum Schutz der Art angemessen sein müssen.
- BGer 1C_349/2023Ein incidenter Kontroll des Planes de quartier (PQ) aufgrund der ISOS-Eintragung oder eines möglichen Biotops ist nicht gerechtfertigt, wenn das Projekt die charakteristischen Merkmale des ISOS-Perimeters nicht beeinträchtigt und keine hinreichenden Anzeichen für ein schützenswertes Biotop vorliegen.
- BGer 1C_552/2023Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf und verweist die Sache zur Abklärung zurück, ob auf der betroffenen Parzelle ein schutzwürdiger Biotop vorhanden ist, und zur allfälligen Interessenabwägung gemäss Art. 18 Abs. 1ter LPN. Die Abwägung muss insbesondere die Schutzbedürftigkeit des Biotops und die Massnahmen zu dessen…
- BGer 1C_340/2024Die Baubewilligung muss mit dem vorangehenden, integralen Wiederherstellungsverfahren für ein geschütztes Naturelement (Hecke/Waldstück) koordiniert werden, da die Wiederherstellung nach Art. 18 Abs. 1ter LPN unverzüglich und im ursprünglichen Zustand zu erfolgen hat.
- BGer 1C_217/2023Die Beeinträchtigung eines schutzwürdigen Lebensraums durch ein Fuss- und Wanderwegprojekt ist nur zulässig, wenn der Eingriff standortgebunden ist und einem überwiegenden Bedürfnis entspricht. Im vorliegenden Fall überwiegen die natur- und waldschutzrechtlichen Interessen gegenüber dem verkehrsplanerischen Interesse an der Wegverbindung.
- BGer 1C_409/2022Die partielle Revision des Zonenplans von Fully (VS) verstösst gegen das Prinzip der Planstabilität (Art. 21 Abs. 2 LAT) und das Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis LAT), da isolierte Bauzonen in den 'Hauts de Fully' sowie ungenügende Schutzmassnahmen für das IBN-Objekt VS121 ('Grand-Blettay') nicht rechtfertigbar sind.
- BGer 1C_69/2023Die Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine geschützte vitikulturelle Zone ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 OAT und Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT korrekt durchgeführt wurde und die Massnahme verhältnismässig ist.
- BGer 1C_96/2022Die Qualität zur Beschwerde von Patrimoine Suisse Vaud ist aufgrund der LPNMS zu bejahen, und die Vorinstanz muss die materielle Prüfung der Schutzbedürftigkeit der 'villa Wiederkehr' nachholen. Zudem ist die Frage der Existenz eines schützenswerten Biotops auf der Parzelle zu klären und gegebenenfalls eine Interessenabwägung nach Art.…
- BGer 1C_77/2024Ein Entscheid über die Rückweisung eines Baubewilligungsverfahrens zur Ergänzung der Abklärung von Biotopschutz, Baumfällungen und Kompensationsmassnahmen ist als incidenter Entscheid nicht sofort anfechtbar, wenn die Vorinstanz noch über ausreichende Entscheidungsfreiheit verfügt.
- BGer BGE 150 II 2Die Festsetzung der Kernzone eines Naturerlebnisparks nach Art. 23h NHG erfordert eine verbindliche Gewährleistung durch Planungsmassnahmen, während die Übergangszone nicht zwingend eine Anpassung des Nutzungsplans voraussetzt, sofern die geltende Planung bereits bundesrechtskonform ist. Eine ausreichende räumliche Sicherung auf…
- BGer 1C_182/2022Ein Kontrolle des PGA im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Bei Biotopschutz in der Bauzone muss die Abwägung der Interessen im Baubewilligungsverfahren erfolgen, wobei die Massnahmen zur Kompensation präzise in der Bewilligung festzulegen sind.
- BGer 1C_48/2021Ein kantonaler Affektionsplan für einen Windpark mit nationalem Interesse (über 20 GWh/Jahr) ist rechtmässig, wenn er auf einer ausreichenden planerischen Grundlage (PDC) beruht, die Koordination mit Nachbarregionen und -staaten gewahrt ist und die Umweltverträglichkeit im Rahmen der Planungsphase hinreichend geprüft wurde. Die…
- BGer 1C_32/2023Eine Initiative zur Rückzonung eines Planungsperimeters in eine inconstructible Zone ist nicht bereits manifest widerrechtlich, wenn die zugrundeliegenden Planungsdaten älter als 15 Jahre sind und die Initiative eine sinnvolle Abwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ermöglicht.
- BGer 1C_498/2022Die Kündigung von Superfiziarrechten für Ferienchalets auf exondierten Flächen der Grande Cariçaie ist zivilrechtlicher Natur und unterliegt nicht der verwaltungsrechtlichen Anfechtung, selbst wenn die Flächen in Schutzgebieten liegen.
- BGer 1C_473/2022Die kantonale Beurteilung, dass ein geschützter Baum durch die Projektbedingungen ausreichend geschützt ist und keine Abstandsausnahme nach kantonalem Recht erforderlich ist, ist nicht willkürlich. Die Beschwerdeführer können keine konkrete Verletzung des Bundesumweltrechts nachweisen.
- BGer 1C_240/2021Ein Windparkprojekt mit nationalem Interesse an erneuerbarer Energie bedarf einer ausreichenden Verankerung im kantonalen Richtplan (Art. 8 Abs. 2 LAT, Art. 8b LAT) und einer vollständigen Interessenabwägung. Ohne abschliessende Koordination mit den Schutzinteressen (IFP, Biotopschutz) kann ein Teilnutzungsplan nicht genehmigt werden.
- BGer 1C_131/2021Eine kantonale Klassierungsentscheidung zum Schutz eines IFP-Objekts und von PPS erfordert keine qualifizierte Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 LPN, wenn keine schweren Eingriffe vorliegen. Die Massnahmen müssen jedoch den Schutz der inventarisierten Objekte gewährleisten und können durch eine freie Interessenabwägung nach Art. 3…
- BGer 1C_758/2021Ein Strassenprojekt mit einem neuen Fuss- und Veloweg in einer geschützten Landschaft (IFP, Palud-Inventar) ist zulässig, wenn die Eingriffe minimal sind, die Schutzziele nicht schwerwiegend beeinträchtigt werden und keine gleichwertige Alternative mit geringeren Auswirkungen besteht.
- BGer 1C_284/2021Ein Ausbau eines bestehenden Fusswegs zu einem kombinierten Rad- und Fussweg kann ohne Nutzungsplanverfahren im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens genehmigt werden, wenn die räumlichen Auswirkungen gering sind und keine Planungspflicht besteht.
- BGer 1C_663/2020Die Umzonung eines Grundstücks mit einer geschützten Magerwiese von der Freihalte- in die Landwirtschaftszone ohne triftige Gründe und ohne ausreichende planungsrechtliche Schutzmassnahmen verstösst gegen kantonales Recht und ist willkürlich.
- BGer 1C_126/2020Die Baubewilligung für ein Wohngebäude auf einer Parzelle mit einem regional bedeutenden Biotop in der Bauzone verletzt Art. 18 Abs. 1ter LPN, da die Massnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder zum Ersatz des Biotops ungenügend sind. Ein Kompromiss zwischen Bauinteresse und Biotopschutz ist erforderlich.
- BGer BGE 147 II 164Die ungenügende Richtplangrundlage und die fehlende umfassende Interessenabwägung auf kantonaler Ebene, insbesondere unter Einbezug der potenziell nationalen Schutzinteressen (BLN, Auengebiet), führen zur Aufhebung des Konzessionsbeschlusses. Ein nationales Interesse an der Stauseeerweiterung ist zwar zu bejahen, doch muss dies in einer…
- BGer 1C_653/2019Die Haie in der Bauzone unterliegt nicht automatisch dem Schutz nach kantonalem Recht (Art. 39 Abs. 1 LPNP/JU), sondern ist im Rahmen der kommunalen Planung zu beurteilen. Die Abwägung der Interessen (Art. 18 LPN, Art. 14 OPN) durch die kantonale Instanz ist unter Berücksichtigung der lokalen Umstände und der kantonalen…
- BGer 1C_356/2019Die Interessenabwägung scheitert an fehlender Richtplangrundlage (Art. 8 Abs. 2 RPG) und unvollständiger Berücksichtigung nationaler Schutzinteressen (BLN, potenzielle Auengebiete). Eine Konzessionserteilung ohne abgeschlossene Abstimmung auf Richtplanebene ist unzulässig.
- BGer 1C_274/2019Ein Teilnutzungsplan (PPA) für ein Skigebiet muss die Zugangsregelungen zu den geplanten Zonen und Infrastrukturen bereits im Planungsstadium ausreichend prüfen, insbesondere wenn geschützte Naturgebiete betroffen sind. Die Abgrenzung von Bundesinventaren (z. B. Hochmoore) darf nicht ohne sachliche Begründung von den bundesrechtlichen…
- BGer 1C_233/2019Der Rückzug einer präkar gewährten Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Gewässerdomains (Bojen- und Ankerplatz) ist rechtmässig, wenn er auf gewichtige öffentliche Interessen wie Landschaftsschutz, Schutz der Unterwasservegetation und Fischerei gestützt wird und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_265/2019Der Erhalt einer Zone d'intérêt général (ZIG) auf einer grossen, isolierten Parzelle in einer ländlichen Gemeinde widerspricht den Zielen und Prinzipien der Raumplanung (Art. 1, 3, 15 LAT), insbesondere dem Konzentrationsprinzip und dem Schutz von Natur und Landschaft, wenn kein konkreter Bedarf nachgewiesen ist und die Zone zum Mitage…
- BGer 1C_290/2019Die Eröffnung eines Waldfeststellungsentscheids durch öffentliche Publikation im Kantonsblatt genügt den Anforderungen an das rechtliche Gehör, wenn die wesentlichen Informationen enthalten sind und betroffene Personen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Beschwerde haben. Eine akzessorische Überprüfung eines Nutzungsplans ist nur bei…
- BGer 1C_595/2018Die Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Auengebiets von nationaler Bedeutung (BLN, AuenV) und der Anlage eines Wanderwegs erfordert ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung für Eingriffe. Ein solches liegt bei einem Wanderweg nicht vor, selbst wenn er Teil einer nationalen Route ist. Die Detailabgrenzung des…
- BGer 1C_693/2017Die Massnahme P1B (Schwelle mit Sedimentrückhalt) zur Hochwassersicherheit an der Baye de Clarens ist rechtmässig, sofern die formellen Mängel in der Waldbewilligung behoben werden. Die Notwendigkeit der Massnahme ergibt sich aus den Gefahrenkarten und den bundesrechtlichen Schutzanforderungen für besiedelte Gebiete.
- BGer BGE 146 II 347Ein neuer Wanderweg in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung ist nur zulässig, wenn ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung vorliegt (Art. 4 Abs. 2 AuenV). Fehlt ein solches Interesse, ist der Eingriff unzulässig, selbst wenn der Weg ausserhalb des Lebensraums einer geschützten Art angelegt wird, aber erhebliche…
- BGer 1C_530/2018Die Interessenabwägung für die Südumfahrung Schmitten ist bundesrechtswidrig, da die Voraussetzungen für Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung (Art. 7 TwwV) nicht erfüllt sind und die Alternativenprüfung ungenügend war. Die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft und schutzwürdiger Lebensräume überwiegt das lokale…
- BGer 1C_426/2017Die unklare Zuordnung einer Parzelle zu einer Zone (zone agricole protégée oder zone agricole I) im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision rechtfertigt die Rückweisung an die Vorinstanz zur Klärung. Die Ausweisung einer Zone de protection de la nature d'importance cantonale entlang eines Gewässers ist jedoch rechtmässig, da sie einem…
- BGer 1C_98/2018Die Planungsbehörde darf eine Zone zum Schutz der Natur auch dann festlegen, wenn der aktuelle Zustand des Gebiets degradiert ist, sofern das Potenzial für die Wiederherstellung natürlicher Werte besteht. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen.
- BGer 1C_62/2018Die Umnutzung einer Stallbaute zu einer Ferienwohnung in einer Erhaltungszone ausserhalb der Bauzone ist bundesrechtswidrig, wenn die Zone keine Kleinsiedlung i.S.v. Art. 33 RPV darstellt und die Voraussetzungen für geschützte oder landschaftsprägende Bauten (Art. 24d RPG, Art. 39 RPV) nicht erfüllt sind. Die Interessen an der Erhaltung…
- BGer 1C_115/2018Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erst im bundesgerichtlichen Verfahren vorgebracht wird und dies gegen Treu und Glauben verstösst.
- BGer 1C_420/2017Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Gestaltungsplanverfahren nicht ein, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Endentscheid noch aussteht.
- BGer 1C_294/2017Die Massnahme M5 (Modellierung eines Geländes als Hochwasserkorridor) zur Schutz vor seltenen bis sehr seltenen Hochwasserereignissen ist im öffentlichen Interesse und verhältnismässig, sofern sie mit angemessenen Kompensationsmassnahmen für den betroffenen Biotop (Mésobromion) verbunden wird. Die Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen…
- BGer 1C_494/2015Die Bewilligung einer Wasserkraftkonzession erfordert eine vollständige Interessenabwägung gemäss Art. 33 LEaux und anderen einschlägigen Normen. Fehlende Daten zur Festlegung des Restwassers und der Kompensationsmassnahmen machen die Entscheidung unvollständig und erfordern eine Rückweisung zur Ergänzung.
- BGer 1C_526/2015Die Interessenabwägung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung der Umweltauswirkungen des Projekts 'Überleitung Lugnez' unter Einbezug der bestehenden Anlagen und deren Sanierungsbedarf. Eine isolierte Prüfung des Projekts ohne Koordination mit den Restwassersanierungen der bestehenden Anlagen ist bundesrechtswidrig.
- BGer 1C_315/2015Die Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG ist gegen Neueinzonungen zulässig, wenn diese die bundesrechtlichen Vorgaben zur Bauzonendimensionierung (revArt. 15 RPG) verletzen. Art. 38a Abs. 2 RPG (Einzonungsmoratorium) ist auf alle vor dem 1. Mai 2014 genehmigten, aber noch nicht rechtskräftigen Einzonungen anwendbar, sofern keine…
- BGer 1C_486/2014Die Interessenabwägung zwischen der standortgebundenen Kiesausbeutung als Ausgleichsmassnahme für ein Nationalstrassenprojekt und dem Schutz eines Auengebiets von nationaler Bedeutung erfordert eine umfassende Prüfung bereits auf Stufe Zonennutzungsplan, insbesondere wenn die Standort-, Zweck- und Perimeterfestlegung definitiv ist.
- BGer 1A.50/2007Die Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG und Art. 6 VEJ muss den Schutz des eidgenössischen Jagdbanngebiets (Objekt Nr. 11, Hutstock) als übergeordnetes öffentliches Interesse gewichten. Wirtschaftliche Interessen an einer Pistenerschliessung können nicht überwiegen, wenn die Schutzziele des Banngebiets durch Lawinensprengungen…