Planungsanlass · 90 Entscheide

Auszonung

Auszonungen und Rückzonungen überdimensionierter Bauzonen, Eigentumsgarantie und Entschädigungsfragen.

Entscheide
90
Zeitraum
1983–2026
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
21 %
Korpusmittel
25 %

Überblick

Der Korpus enthält 90 Entscheide zum Planungsanlass «Auszonung», davon 90 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1983 bis 2026. Beschwerden wurden in 21 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 15 RPG, Art. 26 BV, Art. 15 LAT.

69 Abgewiesen15 Gutgeheissen4 Teilweise gutgeheissen1 Rückweisung1 Nichteintreten90 BGer

Meistzitierte Normen

Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.

Entscheide zum Planungsanlass Auszonung

Die jüngsten 50 von 90 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.

  1. BGer 1C_260/202531.07.2026 · AbgewiesenDie Rückzonung unüberbauter, peripher gelegener Grundstücke in einer überdimensionierten Bauzone ist raumplanerisch zweckmässig und verhältnismässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und keine Baulücke schafft.
  2. BGer 1C_301/202530.07.2026 · AbgewiesenDie Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aufgrund kantonaler Kriterien und örtlicher Gegebenheiten Gesamtbetrachtend bejaht wird.
  3. BGer 1C_543/202509.02.2026 · AbgewiesenBei Bauvorhaben in einer Planungszone ist vor der Erteilung einer Baubewilligung zu prüfen, ob die Einzonung der Parzelle weiterhin gerechtfertigt ist. Eine Verletzung des Koordinationsprinzips (Art. 25a LPT) führt nicht automatisch zur Aufhebung der Bewilligung, wenn die Mängel im kantonalen Verfahren geheilt wurden und kein…
  4. BGer 1C_302/202513.01.2026 · AbgewiesenEine Baubewilligung für Ersatzneubauten mit Erstwohnungsnutzungsbeschränkung in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungsanteil ist bundesrechtlich zulässig, wenn die Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment glaubhaft ist und keine offensichtliche Umgehung der Zweitwohnungsgesetzgebung vorliegt. Die Erschliessung ist…
  5. BGer BGE 152 II 31101.01.2026 · AbgewiesenBei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone verliert eine anderechtliche statische Waldgrenze ihre Gültigkeit, und es gilt wieder der dynamische Waldbegriff. Eine neue Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG ist erforderlich, ohne dass eine Interessenabwägung vorzunehmen ist.
  6. BGer 1C_209/202515.12.2025 · AbgewiesenEine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…
  7. BGer 1C_660/202427.11.2025 · AbgewiesenBei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone entfällt die statische Waldgrenze und gilt wieder der dynamische Waldbegriff; eine neue Waldfeststellung ist gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG vorzunehmen, ohne dass eine Interessenabwägung erforderlich ist.
  8. BGer 1C_302/202328.10.2025 · GutgeheissenEin Plan aus der Zeit vor oder kurz nach Inkrafttreten der LAT (1980) geniesst nur dann eine Konformitätsvermutung, wenn er die materiellen Anforderungen der LAT, insbesondere Art. 15 LAT zum Dimensionieren der Bauzone, bereits bei seiner Erlassung erfüllt. Fehlt eine Bedarfsberechnung oder ist die Bauzone bewusst überdimensioniert,…
  9. BGer 1C_131/202425.08.2025 · AbgewiesenDie Auszonung von Parzellen aus der Bauzone im Rahmen der erstmaligen Anpassung eines nicht LAT-konformen Plans stellt einen Klassierungsverweigerung und keinen Entzug dar, selbst wenn die Parzellen zuvor als bauland ausgewiesen waren. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer solchen Anpassung, wenn die ursprüngliche…
  10. BGer 1C_143/202531.07.2025 · AbgewiesenEine Einzonung während des Übergangsregimes nach Art. 38a RPG ist unzulässig, wenn keine gleichwertige Auszonung erfolgt und die Zone bereits überdimensioniert ist. Die scheinbare Lückenfüllung in einer urbanisierten Umgebung rechtfertigt keine Ausnahme von den planerischen Grundsätzen.
  11. BGer 1C_18/202415.07.2025 · AbgewiesenDie Auszonung einer Parzelle aus der Bauzone zur Einhaltung der Grundsätze des Raumplanungsrechts (Art. 1, 3, 15 LAT) ist rechtmässig, wenn sie der Konzentration der Besiedlung, der Vermeidung von Zersiedelung und der Koordination mit der Verkehrserschliessung dient. Eine Interessenabwägung ist auch ohne explizite Bezugnahme auf alle…
  12. BGer 1C_19/202415.07.2025 · AbgewiesenDie Auszonung von Parzellen aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn sie auf den Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes (LAT) beruht, insbesondere auf der Konzentration der Bebauung und der Vermeidung von Zersiedelung, und die Interessenabwägung den Anforderungen von Art. 15 LAT entspricht.
  13. BGer 1C_22/202415.07.2025 · AbgewiesenDie Auszonung von isolierten, nicht verdichtungsfähigen Parzellen aus der Bauzone ist mit den Grundsätzen der Konzentration und der massvollen Bodennutzung nach Art. 1 und 15 LAT vereinbar, selbst wenn diese im kantonalen Richtplan als potenzielles Urbanisierungsgebiet ausgewiesen sind.
  14. BGer 1C_545/202413.05.2025 · AbgewiesenDie Auszonung einer isolierten, ausserhalb des geschlossenen Siedlungsgebiets liegenden Parzelle aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone ist mit dem raumplanerischen Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis und 15 LAT) vereinbar, wenn sie dem Mitage des Territoriums entgegenwirkt und keine übermässige Härte darstellt.
  15. BGer 1C_520/202430.04.2025 · GutgeheissenEine bloße Verzögerung bei der Ausarbeitung eines Gestaltungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, sondern kann allenfalls eine unrechtmäßige Handlung begründen, die eine Schadenersatzforderung auslösen kann. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn eine definitive planerische Massnahme die Eigentumsnutzung besonders…
  16. BGer 1C_195/202411.04.2025 · AbgewiesenDie Rückzonung eines peripheren, landschaftlich exponierten und zersiedelten Gebiets (Schwanden) in die Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn sie den Zielen von Art. 15 RPG entspricht und verhältnismässig ist. Auch bereits überbaute Parzellen können rückgezont werden, sofern dies dem Konzentrationsprinzip dient und der…
  17. BGer 1C_333/202411.03.2025 · AbgewiesenDie Auszonung einer Randparzelle aus der Bauzone zur Reduktion des überdimensionierten Baugebiets und zum Schutz des vitikulturellen Landschaftsbildes (IFP-Objekt) ist verhältnismässig und dient einem überwiegenden öffentlichen Interesse. Die Eigentumsgarantie wird nicht verletzt, wenn die bestehende Bebauung erhalten bleibt.
  18. BGer 1C_334/202411.03.2025 · AbgewiesenDie Auszonung von nicht bebauten, mit Reben bepflanzten Parzellenteilen aus der Bauzone in eine geschützte Rebzone zur Reduktion einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf Art. 15 Abs. 2 LAT gestützt ist und öffentliche Interessen (z. B. Schutz eines IFP-Objekts) überwiegen.
  19. BGer 1C_644/202303.03.2025 · AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer bundesrechtlichen Planungsverpflichtung (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und verhältnismässig ist.
  20. BGer 1C_164/202413.02.2025 · AbgewiesenDer Erlass einer kantonalen Planungszone zur Sicherung von Rückzonungsflächen für die Reduktion überdimensionierter Bauzonen ist zulässig, wenn die Gemeinde die notwendigen Anpassungen nicht fristgerecht vornimmt und der Kanton nach Ablauf der Anpassungsfrist selbst als Planungsträger handeln kann.
  21. BGer 1C_275/202227.11.2024 · GutgeheissenEine Auszonung aus der Bauzone stellt nur dann eine materielle Enteignung dar, wenn die Überbauung in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte realisiert werden können. Bei langjähriger Untätigkeit der Eigentümerschaft und fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit liegt kein entschädigungspflichtiger Tatbestand vor.
  22. BGer 1C_588/202322.08.2024 · AbgewiesenDie vorgezogene Teilrevision zur Rückzonung überdimensionierter Bauzonen in der Gemeinde Rickenbach ist bundesrechtskonform, da sie auf einer Gesamtsicht aller relevanten Bauzonen basiert, einheitliche Kriterien anwendet und keine Präjudizierung der anstehenden Gesamtrevision bewirkt. Die Interessen an der Redimensionierung der Bauzonen…
  23. BGer 1C_625/202219.08.2024 · AbgewiesenDie Beschwerdelegitimation von Grundeigentümer:innen gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere, beachtenswerte Nähe zum Streitgegenstand voraus. Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Grundstücken im Rahmen von Rückzonungen begründet nur dann eine Legitimation, wenn objektive Hinweise auf eine präjudizielle Wechselwirkung vorliegen.
  24. BGer 1C_218/202302.07.2024 · AbgewiesenEine Parzelle liegt nicht im weitgehend überbauten Gebiet im Sinne von Art. 36 Abs. 3 RPG, wenn sie in einer Randlage ohne genügenden Zusammenhang mit dem Siedlungsgebiet liegt und die umliegenden Flächen nicht überbaut sind. Ein raumplanungsrechtlicher Anspruch auf Einzonung besteht in diesem Fall nicht.
  25. BGer 1C_288/202324.06.2024 · AbgewiesenEin kommunaler Nutzungsplan, der ein Gebiet in geschützte Landwirtschaftszone einstuft, ist rechtmässig, wenn er auf einer sachgerechten Interessenabwägung basiert und mit übergeordneten Planungsinstrumenten (PALM, PDCn, ISOS) sowie den Anforderungen an SDA konform geht. Eine vorzeitige Auszonung ist zulässig, wenn sie nicht zu…
  26. BGer 1C_451/202213.05.2024 · GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone zur Sicherung der Bauzonenreduktion verstösst gegen Art. 15 RPG, wenn die Parzelle als potenzielle Auszonungsfläche in Frage kommt und die Nutzungsplanung überdimensioniert ist.
  27. BGer 1C_135/202319.02.2024 · AbgewiesenDie Massgeblichkeit des neuen kantonalen Richtplans (KantRP) für eine laufende Ortsplanungsrevision führt nicht automatisch zu einer erheblichen Ausweitung der Thematik, die eine Neuauflage erfordert. Eine leichte Teilrevision ohne Bauzonenerweiterung unterliegt nicht den Anforderungen einer Gesamtrevision.
  28. BGer 1C_28/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…
  29. BGer 1C_30/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsleerraum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keinen Entzug aus der Bauzone (Auszonung) dar, sondern eine erstmalige Nicht-Einzonung, die grundsätzlich keine materielle Enteignung begründet. Selbst bei langandauernder Bauverbotslage fehlen die Voraussetzungen für eine Enteignungsentschädigung, wenn…
  30. BGer 1C_9/202301.12.2023 · AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Anpassung eines überdimensionierten Bauzonenplans ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, verhältnismässig ist und die Planungsfreiheit der Behörden wahrt. Die Einbeziehung unbebauter Parzellen in eine solche Zone ist nicht von vornherein unzulässig.
  31. BGer 1C_32/202328.09.2023 · AbgewiesenEine Initiative zur Rückzonung eines Planungsperimeters in eine inconstructible Zone ist nicht bereits manifest widerrechtlich, wenn die zugrundeliegenden Planungsdaten älter als 15 Jahre sind und die Initiative eine sinnvolle Abwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ermöglicht.
  32. BGer 1C_208/202202.08.2023 · AbgewiesenEin Baugesuch für vier Villen in einer bestehenden Dorfzone ist auch bei überdimensionierter Bauzone zulässig, wenn die Parzelle bereits eingebettet in bebautem Gebiet liegt, ausreichend erschlossen ist und keine sensiblen Umstände (z. B. Schutzflächen) betrifft. Ein präjudizieller Kontrollantrag des Nutzungsplans scheidet aus, wenn…
  33. BGer 1C_332/202213.07.2023 · Teilweise gutgeheissenDie erstmalige Zuweisung eines Grundstücks in eine Zone für öffentliche Bauten oder Anlagen (hier: ZEIC) im Rahmen einer ersten LPT-konformen Nutzungsplanung stellt einen Sonderfall der Nichteinzonung dar. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Nichteinzonung erfüllt sind.
  34. BGer 1C_129/202218.04.2023 · AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierten Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 LAT dient und keine willkürliche Ungleichbehandlung darstellt.
  35. BGer 1C_100/202216.02.2023 · AbgewiesenEine Gemeinde ist nicht verpflichtet, eine Planungszone zu erlassen, wenn die Rückzonung von Grundstücken mit einem kürzlich genehmigten Gestaltungsplan nicht verhältnismässig ist und die Planbeständigkeit sowie der Vertrauensschutz Vorrang haben. Eine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben die öffentlich aufgelegte…
  36. BGer 1C_466/202116.01.2023 · AbgewiesenEine Variante des Nutzungsplans, die neue Bauzonen festlegt, ist während der Übergangsphase nach Art. 38a LPT unzulässig, wenn der Kanton die Anpassung seines Richtplans nicht fristgerecht vorgenommen hat und keine gleichwertige Auszonung erfolgt.
  37. BGer BGE 149 II 36801.01.2023 · RückweisungDie Zuweisung eines Grundstücks zu einer Zone für Bauten im kommunalen Interesse (ZEIC) im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer RPG-konformen Planung kommt einer Nichteinzonung gleich und kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die Parzelle dem freien Markt entzogen und zur Übernahme durch die Gemeinde bestimmt wird.
  38. BGer 1C_66/202201.12.2022 · GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone widerspricht deren Zweck, wenn die Bauparzelle als potenzielles Rückzonungsgebiet in Frage kommt und die Rückzonung nicht ausgeschlossen werden kann.
  39. BGer 1C_536/202107.11.2022 · AbgewiesenEine Rocade zur Einzonung einer 300 m² grossen Parzellenbande ausserhalb des im kantonalen Richtplan festgelegten Urbanisierungsgebiets ist unzulässig, da sie gegen die raumplanerischen Vorgaben des PDCant und die Ziele des Bundesrechts (Art. 1, 3 Abs. 2 lit. a, 8a, 15 LAT) verstösst.
  40. BGer 1C_524/202101.11.2022 · NichteintretenDie Beschwerden gegen einen Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts sind unzulässig, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerdeführer keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil dartun.
  41. BGer 1C_249/202112.07.2022 · GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Parzelle in einer überdimensionierten Bauzone widerspricht Art. 15 Abs. 2 RPG, wenn die Nutzungsplanung veraltet ist und die Parzelle für eine künftige Auszonung in Frage kommt. Eine vorfrageweise Überprüfung des Zonenplans im Baubewilligungsverfahren ist in solchen Fällen geboten.
  42. BGer 1C_650/202012.07.2022 · GutgeheissenDie Erteilung von Baubewilligungen auf Parzellen in einer überdimensionierten Bauzone widerspricht Art. 15 RPG, wenn die Gemeinde bereits eine Planungszone zur Reduktion der Bauzonen erlassen hat und die Bewilligungen das Planungsziel präjudizieren.
  43. BGer 1C_416/202130.06.2022 · AbgewiesenDie blosse Nichteinzonung eines Grundstücks (keine Zuweisung zur Bauzone) stellt keine materielle Enteignung dar und begründet keinen Entschädigungsanspruch, selbst wenn das Grundstück zuvor in einer Bauzone lag. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in Betracht.
  44. BGer 1C_314/202118.03.2022 · AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle in die Bauzone ist nur zulässig, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Richtplans und der bundesrechtlichen Anforderungen an die Erschliessung und Standortgebundenheit entspricht. Eine nachträgliche Korrektur eines als fehlerhaft bezeichneten Auszonungsentscheids ist nicht möglich, wenn der Planungsakt…
  45. BGer BGE 148 II 41701.01.2022 · GutgeheissenDie Gemeinde darf keine Baubewilligungen erteilen, bevor sie bei überdimensionierten Bauzonen und erheblichen Änderungen der Verhältnisse geprüft hat, ob die Zuteilung der Grundstücke zur Bauzone noch gerechtfertigt ist (Art. 15 Abs. 1 und 2, Art. 21 Abs. 2 RPG).
  46. BGer 1C_635/202011.10.2021 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes von Fruchtfolgeflächen und der Erhaltung von Kulturland aus, da die Parzelle Nr. 1405 teilweise als FFF qualifiziert wurde und die Einzonungsvoraussetzungen nach Art. 15 Abs. 4 RPG und Art. 30 Abs. 1bis RPV nicht erfüllt waren.
  47. BGer 1C_162/202108.09.2021 · AbgewiesenEin Raccordement eines Gartenpavillons an das kommunale Abwassernetz in einer künftigen Landwirtschaftszone stellt eine unzulässige Erweiterung der Ausstattung dar und kann nicht nach Art. 24c LAT bewilligt werden, da dies zu einer intensiveren Nutzung führt und neue Auswirkungen auf Boden, Ausstattung und Umwelt mit sich bringt.
  48. BGer 1C_218/202023.07.2021 · AbgewiesenDie Anordnung kantonaler Reservationszonen auf den Grundstücken des Beschwerdeführers ist rechtmässig, da sie auf einem objektiven Überdimensionierungsbefund der Bauzone der Gemeinde Epalinges basiert und den Behörden die notwendige Planungsfreiheit zur Anpassung der Nutzungsplanung gemäss Art. 27 LAT gewährt.
  49. BGer 1C_576/202001.04.2021 · AbgewiesenDie Erlassung einer Zone réservée zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie dem redimensionnement der Bauzone dient und verhältnismässig ist. Ein Vorabausschluss einzelner Parzellen ist nicht erforderlich.
  50. BGer 1C_361/202018.01.2021 · AbgewiesenDie Auszonung isolierter Bauzonen am Rande eines Gewässers widerspricht dem Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis LAT) und ist auch bei bestehenden Baubewilligungen oder Planungsversprechen unzulässig, wenn sie dem übergeordneten Raumplanungsrecht zuwiderläuft.

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