Überblick
Der Korpus enthält 88 Entscheide zum Schutzgut «Gewässerschutz», davon 87 des Bundesgerichts, aus den Jahren 2016 bis 2026. Beschwerden wurden in 38 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 82 lit. a BGG, Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG.
48 Abgewiesen26 Gutgeheissen7 Teilweise gutgeheissen7 Nichteintreten87 BGer1 VGer ZH
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Schutzgut Gewässerschutz
Die jüngsten 50 von 88 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_39/2025Eine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
- BGer 1C_577/2025Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Eingriff in den Boden durch unzulässige Abfallentsorgung (Schlamm mit Fällungsmitteln und Kunststoffresten) widerrechtlich ist und keine mildere Alternative besteht.
- BGer 1C_205/2025Die Einsprache- und Beschwerdelegitimation einer Grundeigentümerin gegen eine Dükerleitung unter dem Rhein ist zu verneinen, wenn sie nicht besonders betroffen ist, insbesondere keine konkreten Immissionen oder erhöhten Risiken für ihr Grundstück oder die Trinkwasserversorgung nachweisen kann.
- BGer 1C_509/2024Ein Verfahrensmangel im Baubewilligungsverfahren (unterlassene Bekanntgabe des Kanalisationsprojekts) kann nicht durch das Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn die Vorinstanz die umfassende Kognition nicht ausschöpft und die vorgebrachten Rügen nicht inhaltlich prüft. Die Kanalisationsbewilligung ist zwingender Bestandteil der…
- BGer 1C_597/2024Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone W2H ist rechtmässig, da der übergangsrechtliche Gewässerraum eingehalten wird und keine willkürlichen Ermessensüberschreitungen vorliegen.
- BGer 1C_235/2024Eine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…
- BGer 1C_297/2024Ein Gestaltungsplan ist genehmigungsfähig, wenn Erschliessungsvarianten tatsächlich und rechtlich realisierbar sind, ohne dass jede Detailfrage bereits abschliessend geklärt sein muss. Die Prüfung von Waldfeststellungen, Gewässerschutz und Naturgefahren kann in nachgelagerte Baubewilligungsverfahren verwiesen werden.
- BGer 1C_543/2025Bei Bauvorhaben in einer Planungszone ist vor der Erteilung einer Baubewilligung zu prüfen, ob die Einzonung der Parzelle weiterhin gerechtfertigt ist. Eine Verletzung des Koordinationsprinzips (Art. 25a LPT) führt nicht automatisch zur Aufhebung der Bewilligung, wenn die Mängel im kantonalen Verfahren geheilt wurden und kein…
- BGer 1C_79/2025Die Bewilligung einer Terrainaufschüttung in der Bauzone kann auf Basis einer Notifikation gemäss kantonalem Recht erteilt werden, wenn die Umweltvorschriften eingehalten werden und keine konkreten Anzeichen für eine Verletzung der Bodenschutz- oder Abfallvorschriften vorliegen.
- BGer BGE 152 II 298Eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG liegt vor, wenn für ein Bauprojekt im Gewässerschutzbereich A U eine Bewilligung nach Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 GSchV erforderlich ist, unabhängig davon, ob es sich um eine Polizeierlaubnis oder eine Ausnahmebewilligung handelt.
- BGer 1C_338/2024Ein Strassenprojekt mit einer Rotunde über dem Fluss Cassarate stellt eine verbotene Überdeckung eines Gewässers nach Art. 38 Abs. 1 LPAc dar. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die im vorliegenden Fall nicht vorgenommen wurde.
- BGer 1C_271/2024Die Bewilligung eines Bauvorhabens im Nahbereich eines Fliessgewässers darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben voraussichtlich in den noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegten definitiven Gewässerraum zu liegen kommt und damit die bundesrechtliche Gewässerraum- und Revitalisierungsplanung vereitelt. In solchen Fällen ist…
- BGer 1C_701/2024Die kantonale Instanz verletzt das rechtliche Gehör, wenn sie sich nicht mit substantiierten Rügen zu Abwasserentsorgung, Energieausweis und Kanalisationsführung auseinandersetzt, und die tatsächlichen Feststellungen sind unvollständig, wenn unklar bleibt, ob eine Nutzungsänderung (z. B. Schaffung einer zweiten Wohnung) vorliegt.
- BGer 1C_230/2024Ein detaillierter Sonderaffektionsplan mit verbindlichen Vorgaben zu Uferschutz, Remblais und Anlagen am See kann die Wirkung einer Baubewilligung entfalten, sodass spätere Einwände im Baubewilligungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können, sofern keine Präjudizialkontrolle gerechtfertigt ist.
- BGer 1C_355/2024Eine Baubewilligung für eine Stützmauer im Gewässerraum ist gewässerschutzrechtlich nicht bewilligungsfähig, da sie nicht standortgebunden und nicht im öffentlichen Interesse liegt (Art. 41c Abs. 1 GSchV). Die Nichtigkeit der Bewilligung ergibt sich aus dem Fehlen der kantonalen Zustimmung als Gültigkeitserfordernis.
- BGer 1C_675/2023Ein Bauvorhaben im Gewässerschutzbereich A u bedarf keiner kantonalen gewässerschutzrechtlichen Bewilligung, wenn es keine besonderen Gefahren für das Grundwasser darstellt und nicht unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegt.
- BGer 1C_574/2023Die Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands bei rechtswidrigen Bauten im Gewässerraum ist verhältnismässig, wenn die Abweichungen von der Baubewilligung gewichtige öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Hochwassersicherheit) beeinträchtigen und die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte. Die Ersatzabgabe für fehlende…
- BGer 1C_128/2024Die Bewilligung für die Sanierung von Stützmauern ausserhalb der Bauzone in Grundwasserschutzzonen S2 und S3 setzt voraus, dass alle gebotenen Massnahmen zum Schutz des Grundwassers (insbesondere Entwässerung und Unfallgefahr) geprüft und sichergestellt sind. Eine vorfrageweise Überprüfung der Schutzzonenausscheidung ist nur unter engen…
- BGer 1C_492/2023Eine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung mit noch ausstehenden, bewilligungspflichtigen Nebenbestimmungen stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG selbstständig anfechtbar ist. Fehlen diese, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_634/2022Der Bau einer Passerelle im BLN-Gebiet Pfynwald stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse von nationaler Bedeutung gerechtfertigt ist, da die Passerelle für die Besucherlenkung nicht erforderlich ist.
- BGer 1C_421/2023Die Vorinstanz durfte die Baubewilligung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Vorschriften erteilen, selbst wenn während des Rechtsmittelverfahrens eine Planungszone öffentlich aufgelegt wurde. Eine sofortige Anwendung neuer Bau- und Nutzungsvorschriften ist nur bei überwiegenden öffentlichen Interessen…
- BGer 1C_455/2023Bei Vorliegen eines Planungsvakuums sind Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone nach den Ausnahmetatbeständen der Art. 24 ff. LPT zu beurteilen. Die kantonale Instanz hat zu Recht festgestellt, dass die betroffenen Parzellen einem Planungsvakuum unterlagen und die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nicht erfüllt waren.
- BGer 1C_12/2024Eine suspensiv bedingte Baubewilligung, die die Wirksamkeit von der nachträglichen Genehmigung wesentlicher Teilaspekte (hier: Liegenschaftsentwässerung) abhängig macht, gilt als nicht abgeschlossenes Baubewilligungsverfahren. Zwischenentscheide sind nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar.
- BGer 1C_96/2022Die Qualität zur Beschwerde von Patrimoine Suisse Vaud ist aufgrund der LPNMS zu bejahen, und die Vorinstanz muss die materielle Prüfung der Schutzbedürftigkeit der 'villa Wiederkehr' nachholen. Zudem ist die Frage der Existenz eines schützenswerten Biotops auf der Parzelle zu klären und gegebenenfalls eine Interessenabwägung nach Art.…
- BGer 1C_161/2023Ein Wasserbauprojekt zur Hochwasserrisikoreduktion und ökologischen Aufwertung ist verhältnismässig, wenn es insgesamt eine signifikante Verbesserung der Hochwassergefahrensituation bewirkt und verbleibende Restrisiken tragbar sind. Das Schutzziel HQ 100 ist nicht verbindlich, sofern kantonale Schutzziele projektbezogen festgelegt werden.
- BGer 1C_458/2022Ein Plan partiel d'affectation (PPA) für einen Windpark muss bereits auf dieser Stufe eine vollständige Interessenabwägung und eine exhaustive Umweltverträglichkeitsprüfung (EIE) enthalten, wenn der Plan konkrete Projekte mit präzisen Standorten und Auswirkungen festlegt. Unvollständige Untersuchungen zu geschützten Arten oder…
- BGer 1C_83/2023Rechtskräftige Verfügungen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und Ersatzvornahme können nicht durch neue Gesuche oder Rügen in Frage gestellt werden, sofern keine wesentlichen Änderungen der Umstände oder neue, bisher unbekannte Tatsachen vorliegen.
- BGer 1C_43/2023Eine Bundesaufgabe i.S.v. Art. 12 NHG liegt nur vor, wenn die bundesrechtliche Regelung den Schutz von Natur, Landschaft oder Heimat bezweckt oder eine Gefahr für schützenswerte Natur-, Orts- oder Landschaftsbilder in sich birgt. Lärmschutzmassnahmen nach USG/LSV sind auf den Schutz von Menschen zugeschnitten und begründen keine…
- BGer BGE 150 II 566Nachgelagerte Baubewilligungsverfahren zur Mängelbehebung sind nur zulässig, wenn dies sachlich sinnvoll ist und keine wesentlichen neuen Auswirkungen oder Änderungen für das Projekt entstehen können. Andernfalls liegt ein noch nicht abgeschlossener Zwischenentscheid vor, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.
- BGer 1C_497/2021Die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen nach Art. 20 GSchG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage basiert, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist erforderlich, wobei den kantonalen Behörden ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht.
- BGer 1C_87/2023Die Verlängerung einer Kiesabbaubewilligung mit Wiederauffüllung und Rekultivierung ist auch dann zulässig, wenn der abbaubare Kies bereits teilweise oder vollständig abgebaut wurde, sofern die Bewilligung der gebotenen Wiederauffüllung dient. Die Bewilligung bezieht sich ausschliesslich auf die im Gesuch bezeichnete Parzelle und…
- BGer 1C_583/2021Die angefochtenen Bestimmungen der PhV/LU zur Phosphorreduktion in den luzernischen Mittellandseen sind mit Bundesrecht vereinbar, insbesondere mit der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und den Grundrechten (Art. 8, 9, 26, 27 BV). Die Massnahmen stützen sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und sind verhältnismässig.
- BGer 1C_647/2022Das Bundesgericht bestätigt die Baubewilligung für ein Wohngebäudeprojekt in der Bauzone, da es den geltenden Nutzungsplänen entspricht und keine willkürliche Abweichung von den kantonalen und kommunalen Vorschriften vorliegt. Eine Überprüfung der laufenden Planungsanpassung ist nicht erforderlich, solange das Projekt mit dem künftigen…
- BGer 1C_127/2022Eine nachträgliche Baubewilligung für den Ersatz einer Abwasserleitung und die Errichtung eines Kontrollschachts in der Landwirtschaftszone unterliegt den abwassertechnischen Voraussetzungen nach Art. 17 GSchG. Die Vorinstanz muss prüfen, ob die Liegenschaft im Bereich öffentlicher Kanalisationen liegt und ob die Abwasserbeseitigung dem…
- BGer 1C_35/2022Die Kleinsiedlungsverordnung (KSV) des Kantons Thurgau ist als vorläufige Massnahme zur Sicherstellung bundesrechtskonformer Baubewilligungsverfahren in Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone zulässig. Sie stützt sich auf Art. 36 Abs. 2 RPG und § 43 Abs. 1 KV/TG und verletzt weder das Gewaltenteilungsprinzip noch die Gemeindeautonomie.
- BGer 1C_539/2021Die Gewässerfeststellung als öffentliches Gewässer nach kantonalem Recht (Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 GNG/SG) ist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben, während die Qualifikation als oberirdisches Gewässer nach Art. 4 lit. a GSchG bundesrechtlich korrekt ist. Eine Koordinationspflicht mit der Gewässerraumfestlegung besteht für…
- BGer 1C_149/2022Ein ohne Bewilligung ausgeführter Erdauf- und -abtrag in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn er nicht für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig ist und die Bodenfruchtbarkeit langfristig beeinträchtigt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie dem öffentlichen Interesse an der…
- BGer 1C_600/2021Ein Kran für Bootswartungsarbeiten im Gewässerraum ist nicht standortgebunden und dient nicht der Gewässernutzung im Sinne von Art. 41c Abs. 1 GSchV, weshalb eine Baubewilligung ausgeschlossen ist.
- BGer 1C_543/2021Eine gemeindliche Bauvorschrift, die gewerbliche Parkierungsanlagen ohne richtplanerische Grundlage ausschliesst, kann sich auf kantonale Kompetenznormen stützen und ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses sowie Verhältnismässigkeit bundesrechtskonform.
- BGer 1C_284/2021Ein Ausbau eines bestehenden Fusswegs zu einem kombinierten Rad- und Fussweg kann ohne Nutzungsplanverfahren im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens genehmigt werden, wenn die räumlichen Auswirkungen gering sind und keine Planungspflicht besteht.
- BGer 1C_199/2021Die Einsprachelegitimation einer Eigentümerin eines angrenzenden Seegrundstücks gegen eine nachträgliche Baubewilligung ist zu bejahen, wenn das Grundstück direkt an das Baugrundstück grenzt und die geplante Nutzung potenziell negative Auswirkungen auf das Gewässer oder die Uferlandschaft haben kann.
- BGer 1C_71/2020Die Bewilligung für eine geothermische Heizungsanlage mit Sonden ist auch bei Unterschreitung der empfohlenen Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen zulässig, wenn keine spezifischen rechtlichen Hindernisse bestehen und die Sonden als unterirdische Anlagen qualifiziert werden können.
- BGer 1C_630/2020Ein Bauvorhaben in der Zone öffentlicher Nutzung kann auch ohne spezifische Planungsanpassung bewilligt werden, wenn es zonenkonform ist und keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung verursacht. Bei Eingriffen in den Gewässerraum ist jedoch eine präzise Abgrenzung der betroffenen Flächen erforderlich, insbesondere wenn die…
- BGer 1C_413/2020Eine Baubewilligung kann trotz Mängeln in den Baugesuchsunterlagen erteilt werden, wenn diese durch Auflagen behoben werden können und die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem massgebenden Recht trotzdem geprüft werden kann. Die Bewilligung ist bundesrechtskonform, wenn sie die Immissionsgrenzwerte einhält und das Vorsorgeprinzip nach…
- BGer 1C_502/2020Eine Sammelbrunnenstube für Quellwasserfassungen kann als standortgebunden im Sinne von Art. 24 lit. a RPG gelten, wenn technische und hydraulische Gründe einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern. Die Frage, ob für Bauarbeiten im Wald eine temporäre Rodungsbewilligung erforderlich ist, muss jedoch separat geprüft werden.
- BGer 1C_469/2019Die 30-jährige Verwirkungsfrist für den Wiederherstellungsanspruch bei baurechtswidrigen Bauten ist ausserhalb der Bauzone nicht anwendbar. Illegale Bauten und Nutzungen müssen daher auch nach Ablauf von 30 Jahren beseitigt werden, sofern keine Besitzstandsgarantie oder andere Ausnahmen greifen.
- BGer 1C_443/2020Die Modifikation des Zonenplans und der Rodungsbewilligung für den Dammaufbau am Lac de Plans-Mayens ist rechtmässig, da die Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 LFo und Art. 3 OAT korrekt durchgeführt wurde und die Standortgebundenheit sowie der öffentliche Nutzen (Wasserversorgung) die Rodung rechtfertigen.
- BGer 1C_164/2019Eine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone mit einer Jahreskapazität von über 22'250 Tonnen Substrat unterliegt trotz Zonenkonformität einer Planungspflicht, da ihre Auswirkungen auf das Territorium nur im Rahmen einer Planungsprozedur angemessen beurteilt werden können.
- BGer 1C_489/2019Die Adoption eines Sondernutzungsplans mit industriell-gewerblicher Zone ist unzulässig, wenn die Auswirkungen auf das Grundwasser und die gemäss Art. 20 LEaux zu definierenden Schutzzonen um einen Captage nicht hinreichend geprüft wurden.
- BGer 1C_646/2019Ein Zwischenentscheid, der die Sache an die Vorinstanz zurückweist, ohne das Baugesuch endgültig zu beurteilen, ist nicht als Endentscheid anfechtbar. Die Erschliessung eines Baugrundstücks nach Art. 22 Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 1 RPG setzt voraus, dass die erforderlichen Leitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne…