Überblick
Der Korpus enthält 315 Entscheide zum Planungsanlass «Ausnahmebewilligung», davon 313 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1989 bis 2026. Beschwerden wurden in 26 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 24 RPG, Art. 82 lit. a BGG, Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG.
220 Abgewiesen69 Gutgeheissen14 Nichteintreten12 Teilweise gutgeheissen313 BGer1 VGer ZH1 ?
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Planungsanlass Ausnahmebewilligung
Die jüngsten 50 von 315 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_39/2025Eine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
- BGer 1C_174/2026Die Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
- BGer 1C_710/2025Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.
- BGer 1C_728/2024Die Vorinstanz hat die Zulässigkeit einer alternativen Projektanpassung für ein bereits rechtskräftig bewilligtes Bauvorhaben willkürfrei geprüft, insbesondere die Überschreitung der Ausnützungsziffer und die Vereinbarkeit mit dem Zonencharakter. Formelle Rügen (Gehörsverletzung) erweisen sich als unbegründet.
- BGer 1C_743/2025Die Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass Bauwerke vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden. Unbelegte Behauptungen zur Bauzeit genügen nicht, selbst bei erleichterter Beweisführung.
- BGer 1C_264/2026Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung ist gegenstandslos geworden, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
- BGer 1C_266/2026Die Beschwerde gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist aufgrund Gegenstandslosigkeit abzuschreiben, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
- BGer 1C_28/2026Die Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum in einer gemischten Zone (WA4) ist ohne Ausnahmebewilligung unzulässig, wenn die Zonenvorschriften einen maximalen Wohnanteil vorsehen und keine ausserordentlichen Verhältnisse oder besondere Härten vorliegen.
- BGer 1C_603/2025Der Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, wenn die Anpassung während des Verfahrens in Kraft tritt und für die Gesuchstellerin günstiger ist. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform.
- BGer 1C_239/2025Der Ersatz von mehr als der Hälfte der tragenden Pfähle eines Bootsstegs in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung überschreitet den Rahmen des zulässigen Unterhalts oder der Erneuerung nach Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG und ist daher nicht bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im öffentlichen…
- BGer 1C_205/2025Die Einsprache- und Beschwerdelegitimation einer Grundeigentümerin gegen eine Dükerleitung unter dem Rhein ist zu verneinen, wenn sie nicht besonders betroffen ist, insbesondere keine konkreten Immissionen oder erhöhten Risiken für ihr Grundstück oder die Trinkwasserversorgung nachweisen kann.
- BGer 1C_161/2025Die Bewilligung eines Neubaus im übergangsrechtlichen Gewässerraum setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die auch Alternativen zur Minimierung der Gewässerraum-Inanspruchnahme prüft. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist geboten, wenn diese den Planungshorizont überschreitet und die Gewässerschutzvorgaben…
- BGer 1C_751/2025Die Vorinstanz hat willkürlich festgestellt, dass sich das Gefälle der Zufahrtsrampe mit der 1. Projektänderung nicht massgeblich verändert habe, und ist daher auf die Rüge der Beschwerdeführenden nicht eingetreten. Die Sache ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
- BGer 1C_379/2025Ein Standortdatenblatt für Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen genügt den Anforderungen der NISV, wenn es den adaptiven Betrieb und die Anzahl Sub-Arrays angibt; die Angabe des Korrekturfaktors oder der maximalen Sendeleistung ist nicht erforderlich.
- BGer 1C_374/2025Ein Gebiet gilt nur dann als dicht überbaut im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV, wenn der Uferbereich selbst weitgehend mit Bauten überstellt ist; eine lockere Bebauung oder die Zugehörigkeit zur Bauzone genügen nicht.
- BGer 1C_452/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte nach dem Worst-Case-Szenario eingehalten werden und die Berechnungen plausibel sind. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform.
- BGer 1C_453/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone mit raumplanerischer Ausnahmebewilligung ist rechtmässig, wenn die NISV-Grenzwerte eingehalten werden und die Vorinstanz die Berechnungen sowie die Auswahl der OMEN sachgerecht prüft.
- BGer 1C_60/2025Die Bewilligung einer Baubewilligung setzt voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend ist (Art. 19 und 22 LPT). Die Beurteilung der Suffizienz des Zugangs obliegt primär den kantonalen Behörden, wobei das Bundesgericht nur auf Willkür prüft.
- BGer 1C_371/2024Eine Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Bewilligung einer solchen Anlage setzt zudem voraus, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b RPG).
- BGer 1C_61/2025Bei Baubewilligungen in sanatoria ist das zum Zeitpunkt der Abusbegehung geltende Recht massgebend, sofern das spätere Recht nicht günstiger ist. Depots im Aussenbereich sind in einer Industriezone nur zulässig, wenn sie eine ergänzende Funktion zur Hauptnutzung (industrielle Produktion) erfüllen und nicht rein kommerziellen Zwecken…
- BGer 1C_158/2025Die Installation von Photovoltaikpaneelen auf einer Stützmauer im Gewässerraum des Genfersees und des Baches Bannerettes in der Zone d'habitation II von Lutry (VD) ist unzulässig, da die Parzelle nicht in einer dicht überbauten Zone liegt und keine Ausnahme nach Art. 41c Abs. 1 OEaux gerechtfertigt ist. Zudem würde die Installation die…
- BGer 1C_438/2025Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Anforderungen an das Standortdatenblatt und die Antennendiagramme nach NISV sind bundesrechtlich abschliessend geregelt; zusätzliche kantonale Vorgaben sind unzulässig.
- BGer 1C_429/2024Eine Baute ausserhalb der Bauzone geniesst nur dann Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie bestimmungsgemäss nutzbar ist. Fehlt diese Voraussetzung, ist eine nachträgliche Baubewilligung ausgeschlossen, und der Rückbau kann angeordnet werden, sofern die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
- BGer 1C_631/2024Die Vorinstanz hat nicht willkürlich gehandelt, indem sie eine Ausnahmebewilligung für den Strassenabstand als möglich erachtete und die Nutzungsübertragung von 1980 nur auf die Ausnützungsziffer, nicht aber auf die Überbauungsziffer anwendete.
- BGer 1C_235/2024Eine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…
- BGer 1C_516/2025Die nachträgliche Baubewilligung für einen Abfallzerkleinerer in einer Gewerbezone (Ar) ist unzulässig, wenn die Anlage als 'schwere Industrie' im Sinne der kommunalen Nutzungsplanung (Art. 43 vNAPR) einzustufen ist und damit nicht der Zonenbestimmung entspricht. Die kantonale Instanz darf die kommunale Autonomie (Art. 50 BV, Art. 16…
- BGer BGE 152 II 298Eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG liegt vor, wenn für ein Bauprojekt im Gewässerschutzbereich A U eine Bewilligung nach Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 GSchV erforderlich ist, unabhängig davon, ob es sich um eine Polizeierlaubnis oder eine Ausnahmebewilligung handelt.
- BGer 1C_502/2024Eine Ausnahmebewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt relative Standortgebundenheit und eine umfassende Interessenabwägung voraus. Die Vorinstanz bejahte beides zu Recht, da der Standort funktechnisch notwendig und die Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch Auflagen minimiert wurden.
- BGer 1C_663/2025Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, weshalb auf sie nicht einzutreten ist.
- BGer 1C_670/2023Die Interessenabwägung nach Art. 53 Abs. 1 BauG/OW rechtfertigt eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung der Vollgeschosszahl, wenn eine offensichtliche Härte für den Eigentümer vorliegt und öffentliche Interessen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
- BGer 1C_338/2024Ein Strassenprojekt mit einer Rotunde über dem Fluss Cassarate stellt eine verbotene Überdeckung eines Gewässers nach Art. 38 Abs. 1 LPAc dar. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die im vorliegenden Fall nicht vorgenommen wurde.
- BGer 1C_339/2024Die passerella ciclopedonale eines Strassenprojekts verstösst gegen Art. 38 Abs. 1 LPAc, da sie keine Überquerung des Gewässers darstellt und nicht als Brücke im Sinne von Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc gilt. Die Vorinstanz hat die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nicht vollständig geprüft.
- BGer 1C_433/2024Eine PV-Anlage an der Fassade einer widerrechtlich errichteten Remise in der Landwirtschaftszone ist nicht standortgebunden gemäss Art. 32c Abs. 1 lit. a RPV, da die Fassade nicht längerfristig rechtmässig besteht. Eine Vordachverlängerung ohne betriebliches Bedürfnis ist in der Landwirtschaftszone unzulässig.
- BGer 1C_528/2025Ein Wiederherstellungsbefehl für rechtswidrig erstellte Bauwerke ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich verhältnismässig, wenn die Abweichungen nicht geringfügig sind und das öffentliche Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt. Eine Ausnahme kommt nur bei minimalen Abweichungen oder überwiegenden privaten…
- BGer 1C_249/2024Ein Terrain de Pétanque unterliegt als dauerhafte und sinnfällige Bodenveränderung der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 LAT und ist in einer kommunalen Reservationszone ohne Ausnahmebewilligung unzulässig. Ein Rückbaugebot ist verhältnismässig, wenn es der Durchsetzung der Zonenregelung dient und private Interessen der Nachbarn…
- BGer 1C_659/2024Die nachträgliche Baubewilligung für eine Natursteinstützmauer und einen Brennholzunterstand in der Landwirtschaftszone wurde zu Recht verweigert, da keine Standortgebundenheit im Sinne von Art. 24 lit. a RPG vorlag. Der Rückbau ist verhältnismässig und dient der Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes.
- BGer 1C_271/2024Die Bewilligung eines Bauvorhabens im Nahbereich eines Fliessgewässers darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben voraussichtlich in den noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegten definitiven Gewässerraum zu liegen kommt und damit die bundesrechtliche Gewässerraum- und Revitalisierungsplanung vereitelt. In solchen Fällen ist…
- BGer 1C_107/2025Die Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) und der Aufwertung des Seeufers überwiegen die ökologischen Bedenken, da keine erheblichen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Uferbereiche oder BLN-Ziele festgestellt wurden und Ersatzmassnahmen vorgesehen sind.
- BGer 1C_35/2025Die Bewilligung von Umbauten und Erweiterungen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass die Identität des Gebäudes in seinen wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Eine Gesamtbetrachtung aller geplanten und bereits ausgeführten Massnahmen ist erforderlich; isolierte Prüfungen einzelner Elemente sind unzulässig.
- BGer 1C_403/2024Die koordinierte Beurteilung von kantonaler Ausnahmebewilligung und kommunaler Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone durch das Verwaltungsgericht genügt dem Koordinationsgebot nach Art. 25a Abs. 2 lit. d RPG. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach Ziff. 63 NISV ist bundesrechtskonform.
- BGer 1C_416/2024Eine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist standortgebunden nach Art. 24 lit. a RPG, wenn sie eine absolute Deckungslücke in einem ausschliesslich ausserhalb der Bauzone liegenden Gebiet schliesst und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen…
- BGer 1C_271/2025Die Verweigerung einer Baubewilligung für einen Aufzug in einem ISOS-geschützten Gebäude mit Schutzziel A ist rechtmässig, wenn die Massnahme die geschützte Bausubstanz und die innere Raumorganisation irreparabel beeinträchtigt und der öffentliche Schutzinteresse überwiegt.
- BGer 1C_449/2024Die Baubewilligung für ein Vorhaben in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Gestaltungsfreiheit nicht in Anspruch genommen wird und die kantonalen Erschliessungs- und Bauvorschriften eingehalten werden. Abweichungen von VSS-Normen sind bei hinreichender Begründung zulässig.
- BGer 1C_165/2024Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden und eine umfassende Interessenabwägung stattfindet, die auch Massnahmen an der Lärmquelle einbezieht.
- BGer 1C_236/2025Ein Zwischenentscheid im nachträglichen Baubewilligungsverfahren, der keine abschliessende Beurteilung aller Teilaspekte enthält, ist nicht selbständig anfechtbar, wenn das kantonale Recht eine einheitliche Beurteilung von Legalität und Restitution vorsieht.
- BGer 1C_678/2024Die Surélévation eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone erfüllt nicht die Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG, wenn die ursprüngliche Höhe bereits eine zonenkonforme Nutzung ermöglichte und die Identität des Gebäudes nicht gewahrt bleibt.
- BGer 1C_176/2024Eine Ausnahmebewilligung für Bauten im übergangsrechtlichen Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 GSchV setzt voraus, dass das Gebiet als dicht überbaut gilt oder die Freihaltung des Gewässerraums auf der Parzelle langfristig keinen Nutzen bringt. Diese Voraussetzungen sind restriktiv auszulegen und im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
- BGer 1C_505/2024Die Anwendung eines kommunalen Kaskadenmodells für Mobilfunkanlagen ist willkürfrei, wenn der Standortnachweis im Einzelfall angemessen und unter Berücksichtigung funktechnischer sowie raumplanerischer Vorgaben erfolgt. Die Mobilfunkversorgung darf dabei nicht übermässig behindert werden.
- BGer 1C_216/2024Die Anwendung von § 101 Abs. 2 PBG/ZH auf eine ursprünglich mit Ausnahmebewilligung nach § 100 Abs. 3 PBG/ZH erstellte Baute ist nicht willkürlich, wenn die Baulinie in absehbarer Zeit nicht durchgeführt wird und ein Mehrwertrevers angeordnet wird. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden.
- BGer 1C_306/2024Die Baubewilligung für Wärmepumpen in der Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn die Planungswerte eingehalten werden und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV) durch plausibel begründete Standortwahl und Emissionsbegrenzung gewahrt ist. Eine umfassende Interessenabwägung aller möglichen Standorte ist…