Überblick
Der Korpus enthält 412 Entscheide zum Planungsanlass «Ortsplanungsrevision», davon 410 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1976 bis 2026. Beschwerden wurden in 29 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 82 lit. a BGG, Art. 21 Abs. 2 RPG, Art. 29 Abs. 2 BV.
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Planungsanlass Ortsplanungsrevision
Die jüngsten 50 von 412 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_325/2024Nachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Interesses (z. B. Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Lärmimmissionen) betroffen sind, selbst wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung direkt betroffen ist.
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_301/2025Die Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aufgrund kantonaler Kriterien und örtlicher Gegebenheiten Gesamtbetrachtend bejaht wird.
- BGer 1C_144/2025Die Mehrwertabgabe nach Art. 5 LAT und kantonalem Recht (Art. 111b LCAT) ist vom Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Massnahme geschuldet, nicht bei Fixierung der Abgabe. Der Klassierungsentscheid in die Bauzone stellt einen massgeblichen Vorteil dar, auch wenn ein Sonderplan für die effektive Bebauung erforderlich ist.
- BGer 1C_322/2025Die Annullierung einer Baubewilligung wegen Unvereinbarkeit mit einer nachträglich beschlossenen Reservationszone ist verhältnismässig, wenn die Realisierung des Projekts die Planungsfreiheit der Behörde für eine notwendige Überdimensionierungsanpassung der Bauzone beeinträchtigen würde. Eine Interessenabwägung ist erforderlich, wenn…
- BGer 1C_28/2026Die Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum in einer gemischten Zone (WA4) ist ohne Ausnahmebewilligung unzulässig, wenn die Zonenvorschriften einen maximalen Wohnanteil vorsehen und keine ausserordentlichen Verhältnisse oder besondere Härten vorliegen.
- BGer 1C_161/2025Die Bewilligung eines Neubaus im übergangsrechtlichen Gewässerraum setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die auch Alternativen zur Minimierung der Gewässerraum-Inanspruchnahme prüft. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist geboten, wenn diese den Planungshorizont überschreitet und die Gewässerschutzvorgaben…
- BGer 1C_93/2025Ein Bauvorhaben in der Bauzone mit Abbruch einer historisch inventarisierten Villa (Note 4) und Neubau eines Mehrfamilienhauses ist zulässig, wenn die planerischen und denkmalschützerischen Vorgaben eingehalten werden und eine Interessenabwägung stattgefunden hat. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Nutzungsplanung ist nur bei…
- BGer 1C_46/2025Die Festlegung von Grünflächen in einem kommunalen Nutzungsplan innerhalb der Bauzone kann auch ohne ISOS-Eintrag gerechtfertigt sein, wenn ein regionaler Schutzbedarf besteht und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Planungsbehörden geniessen dabei einen weiten Ermessensspielraum, sofern sie die verfassungs- und gesetzlichen Ziele…
- BGer 1C_47/2025Die Ausweisung einer Gartenfläche auf einer Parzelle im Rahmen der Zonenanpassung zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf einem öffentlichen Interesse (Art. 15 Abs. 2 RPG) beruht, verhältnismässig ist und die betroffenen privaten Interessen angemessen berücksichtigt.
- BGer 1C_327/2025Variationen eines Nutzungsplans (PR-NQC) mit Anpassungen des Strassennetzes (Kalibrierung, Rotunde) verletzen weder das Eigentumsrecht noch das Willkürverbot, sofern sie auf einem öffentlichen Interesse (Funktionalität des Verkehrsnetzes) beruhen und verhältnismässig sind. Die Interessenabwägung durch die kantonale Instanz ist nicht zu…
- BGer 1C_328/2025Die Anpassung eines Nutzungsplans an geänderte kantonale Rechtsgrundlagen (LST) und die Aufhebung des fakultativen Quartierplans für einen Teilbereich (B2b Süd) sind rechtmässig, wenn die planerische Grundkonzeption gewahrt bleibt und die Interessenabwägung nicht willkürlich ist. Die kantonale Instanz hat einen ausreichenden…
- BGer 1C_489/2023Das Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, weil dieses die Begründungspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV) verletzt hat, indem es zentrale Feststellungen unbelegt liess und die Rückweisungspflicht bei Verfahrensmängeln nicht ausreichend prüfte.
- BGer 1C_349/2025Die Genehmigungsbehörde darf ein kommunales Baureglement nur dann gegen den Willen der Gemeinde ergänzen, wenn dies rechtlich geboten und hinreichend begründet ist. Fehlt eine nachvollziehbare Begründung für den Eingriff in die Gemeindeautonomie, ist der Entscheid aufzuheben.
- BGer 1C_608/2024Ein Gebäude mit 24 Studios für Saisonpersonal in einer hortikulturellen und gartenbaulichen Zone ist nicht konform mit der Zonenwidmung, da der Wohnbedarf nicht als unabdingbar für den Betrieb gilt und die Zone als landwirtschaftliche Sonderzone nach Art. 16a Abs. 3 LAT zu qualifizieren ist.
- BGer 1C_436/2024In einer geschützten Zone (ISOS-Kategorie 3) kann der Schutz des baulichen Erbes Vorrang vor der Nutzung von Solarenergie haben, selbst wenn Art. 18a Abs. 4 LAT nicht direkt anwendbar ist. Die kantonale Regelung (Art. 85 Abs. 1 lit. f RELATeC) zur Bewilligungspflicht in Schutzperimetern ist bundesrechtskonform, sofern die Zone präzise…
- BGer 1C_499/2025Die Priorität III des Art. 27bis NAPR (100-m-Schutzzone um sensible Gebäude) verletzt das Prinzip der Vorrangigkeit des Bundesrechts, da die Schutzbedürfnisse von Schulen bereits erschöpfend durch das Bundesumweltrecht (ORNI) geregelt sind und die starre Distanzregelung die Standortwahl für Mobilfunkantennen unnötig einschränkt.
- BGer 1C_71/2026Ein gegen eine Zwischenentscheidung in einem Planungsverfahren gerichteter Rekurs ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind, insbesondere kein irreparabler Nachteil oder eine unnötige Verfahrensverlängerung vorliegt.
- BGer 1C_125/2025Eine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…
- BGer 1C_63/2026Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über Verfahrenskosten ist unzulässig, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder eine sofortige Endentscheidung vorliegt (Art. 93 Abs. 1 BGG).
- BGer 1C_26/2026Eine kantonale Entscheidung, die eine Planungsvariante wegen unzulässiger Amtsänderungen an den Gemeindereglement zurückweist, ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 LTF nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil oder eine besonders aufwendige Beweisaufnahme droht. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gemeinde frei bleibt, eine neue…
- BGer 1C_516/2025Die nachträgliche Baubewilligung für einen Abfallzerkleinerer in einer Gewerbezone (Ar) ist unzulässig, wenn die Anlage als 'schwere Industrie' im Sinne der kommunalen Nutzungsplanung (Art. 43 vNAPR) einzustufen ist und damit nicht der Zonenbestimmung entspricht. Die kantonale Instanz darf die kommunale Autonomie (Art. 50 BV, Art. 16…
- BGer 1C_588/2024Ein als Zone zu bauen eingestufter Perimeter riverain einer Freihaltefläche ist dann als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn er primär der Landschaftsschutzfunktion (hier: Schutz der Léman-Ufer) dient und die baulichen Möglichkeiten stark eingeschränkt sind. Die Baubewilligung für ein Vorhaben in einer solchen Zone erfordert eine…
- BGer BGE 152 II 289Steht ein Sondernutzungsplan in einem engen Unterordnungsverhältnis zu einem vom Bundesgericht aufgehobenen kommunalen Nutzungsplan, kann die Aufhebung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellen, die eine vorfrageweise Überprüfung des Sondernutzungsplans rechtfertigt. Bei Vorliegen zusätzlicher Umstände (z. B.…
- BGer BGE 152 II 311Bei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone verliert eine anderechtliche statische Waldgrenze ihre Gültigkeit, und es gilt wieder der dynamische Waldbegriff. Eine neue Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG ist erforderlich, ohne dass eine Interessenabwägung vorzunehmen ist.
- BGer 1C_209/2025Eine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…
- BGer 1C_624/2024Die kantonale Vorinstanz hat willkürlich gehandelt, indem sie ihren Entscheid auf unbelegte Auskünfte und nicht rechtsgültige planerische Grundlagen abstützte. Zudem wurden die bundesrechtlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung nicht hinreichend geprüft.
- BGer 1C_49/2025Das Interesse an der Erhaltung eines Trockenwiesenbiotops von nationaler Bedeutung überwiegt die öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung eines Bauvorhabens, selbst wenn die Nutzungsplanung den Planungshorizont überschritten hat.
- BGer 1C_193/2024Die Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass der Bundesrat seinen Beurteilungsspielraum bei der Abgrenzung der Moorlandschaft 'Furner Berg' überschritten hat, indem er charakteristische und zentrale Elemente (Flachmoore von nationaler und regionaler Bedeutung) ausklammerte. Eine Interessenabwägung mit Nutzungsinteressen ist bei der…
- BGer 1C_551/2025Das Bundesgericht stellt eine Verletzung des Rechts auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV) fest, da das kantonale Verwaltungsgericht über fünf Jahre lang keine Entscheidung in einem komplexen, aber nicht unzumutbar verzögerten Planungsverfahren traf.
- BGer 1C_660/2024Bei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone entfällt die statische Waldgrenze und gilt wieder der dynamische Waldbegriff; eine neue Waldfeststellung ist gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG vorzunehmen, ohne dass eine Interessenabwägung erforderlich ist.
- BGer 1C_65/2025Ein Eingriff in ein schutzwürdiges Biotop (hier: Vernetzungskorridor der Geburtshelferkröte) ist nur zulässig, wenn er standortgebunden ist, einem überwiegenden Bedürfnis entspricht und sich unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden lässt. Die Interessenabwägung muss bereits im Stadium der Nutzungsplanung umfassend erfolgen,…
- BGer 1C_575/2024Ein Strassenprojekt muss mit der verbindlichen kommunalen Nutzungsplanung (Regolierungsplan) übereinstimmen; ein nachträglicher Überprüfungsanspruch des Plans nach Art. 21 Abs. 2 LPT setzt einen erheblichen Wandel der Umstände voraus, der hier nicht gegeben ist.
- BGer 1C_372/2024Eine Einzonung in der blauen Gefahrenzone (mittlere Gefährdung) ist nicht von vornherein ausgeschlossen, sofern ein übergeordnetes Interesse und das Fehlen geeigneter Alternativstandorte nachgewiesen werden und die Sicherheit durch Schutzmassnahmen gewährleistet ist. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nur bei Rechtsfehlern oder…
- BGer 1C_243/2025Ein kantonaler Entscheid, der auf eine bereits rechtskräftig beurteilte Sache (res iudicata) verweist, ist bundesrechtswidrig, wenn der Sachverhalt des neuen Verfahrens nicht identisch ist und keine Belege für einen rechtskräftigen Entscheid vorliegen.
- BGer 1C_568/2024Die Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Umfahrungsstrasse in einer ISOS-geschützten Gemeinde bedarf keiner vertieften Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren, wenn die Zone nur sichernden Charakter hat und die Vereinbarkeit des Strassenprojekts mit dem ISOS im anschliessenden Projektbewilligungsverfahren geprüft wird.
- BGer 1C_302/2023Ein Plan aus der Zeit vor oder kurz nach Inkrafttreten der LAT (1980) geniesst nur dann eine Konformitätsvermutung, wenn er die materiellen Anforderungen der LAT, insbesondere Art. 15 LAT zum Dimensionieren der Bauzone, bereits bei seiner Erlassung erfüllt. Fehlt eine Bedarfsberechnung oder ist die Bauzone bewusst überdimensioniert,…
- BGer 1C_255/2025Die Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass die Bebaubarkeit der Grundstücke in der Zone Re von Mendrisio an die vorherige Durchführung einer Parzellenneuordnung für das gesamte Kompartiment gebunden ist. Eine private Mutationsvorschlag für nur drei betroffene Parzellen genügt nicht.
- BGer 1C_510/2024Die Interessenabwägung ergab, dass das überwiegende öffentliche Interesse an einer wintersicheren Verbindungsstrasse zwischen den Gemeindefraktionen die Eingriffe in Wald, Landschaft und Natur rechtfertigt. Die Variante Fusion wurde als standortgebunden und weniger belastend als die Alternative Munsaus bewertet.
- BGer 1C_586/2024Die nachträgliche Baubewilligung für die Aufstellung von vier Betonparacarri auf einer im Verkehrsplan als Quartier-/Dienststrasse ausgewiesenen Fläche ist unzulässig, da diese Fläche trotz privater Grundstückszugehörigkeit dem öffentlichen Strassenrecht untersteht und die Paracarri nicht in das Ortsbild passen.
- BGer 1C_262/2024Die Berücksichtigung des ISOS in der Nutzungsplanung ist nur im Rahmen der Grundnutzungsordnung zu prüfen; eine vorfrageweise Überprüfung im Bebauungsplanverfahren ist unzulässig, wenn die Grundnutzungsordnung nicht mehr angefochten werden kann. Die Planbeständigkeit und Rechtssicherheit überwiegen in diesem Fall.
- BGer 1C_200/2024Ein Baubewilligungsverfahren muss ausgesetzt werden, wenn sich die Umstände seit der Annahme des zugrundeliegenden Nutzungsplans (PPA) massgeblich verändert haben, insbesondere durch die Annullierung des übergeordneten Gesamtplanungsinstruments (nPGA) und eine kommunale Initiative zur Umzonung. Die Stabilität der Planung tritt in…
- BGer 1C_143/2025Eine Einzonung während des Übergangsregimes nach Art. 38a RPG ist unzulässig, wenn keine gleichwertige Auszonung erfolgt und die Zone bereits überdimensioniert ist. Die scheinbare Lückenfüllung in einer urbanisierten Umgebung rechtfertigt keine Ausnahme von den planerischen Grundsätzen.
- BGer 1C_121/2024Ein isolierter, nicht bebauter Industriezonenbereich inmitten landwirtschaftlicher Fläche widerspricht dem Konzentrations- und Trennungsprinzip (Art. 24 ff. RPG) und ist bei sensibler Veränderung der Umstände (Art. 21 Abs. 2 RPG) einer inzidenten Planungsprüfung zu unterziehen. Die ISOS-Einstufung und der regionale Überbedarf an…
- BGer 1C_394/2024Ein Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planannahme sensibel verändert haben oder der Betroffene seine Interessen bei der Planannahme nicht geltend machen konnte. Ein blosses Überdimensionieren der Bauzone rechtfertigt allein keinen…
- BGer 1C_550/2023Die kantonale Genehmigungsbehörde darf einen Sondernutzungsplan nicht eigenmächtig aufheben oder abändern, sondern muss die Genehmigung verweigern und die Planung zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückweisen, wenn der Plan nicht mehr recht- und zweckmässig ist. Die Gemeindeautonomie verbietet eine stellvertretende Planung durch die…
- BGer 1C_18/2024Die Auszonung einer Parzelle aus der Bauzone zur Einhaltung der Grundsätze des Raumplanungsrechts (Art. 1, 3, 15 LAT) ist rechtmässig, wenn sie der Konzentration der Besiedlung, der Vermeidung von Zersiedelung und der Koordination mit der Verkehrserschliessung dient. Eine Interessenabwägung ist auch ohne explizite Bezugnahme auf alle…
- BGer 1C_19/2024Die Auszonung von Parzellen aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn sie auf den Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes (LAT) beruht, insbesondere auf der Konzentration der Bebauung und der Vermeidung von Zersiedelung, und die Interessenabwägung den Anforderungen von Art. 15 LAT entspricht.
- BGer 1C_22/2024Die Auszonung von isolierten, nicht verdichtungsfähigen Parzellen aus der Bauzone ist mit den Grundsätzen der Konzentration und der massvollen Bodennutzung nach Art. 1 und 15 LAT vereinbar, selbst wenn diese im kantonalen Richtplan als potenzielles Urbanisierungsgebiet ausgewiesen sind.
- BGer 1C_159/2024Bei nicht fristgerecht an die LAT angepassten Nutzungsplänen gilt ab 1988 nur noch der tatsächlich weitgehend bebaute Siedlungsbereich als vorläufige Bauzone (Art. 36 Abs. 3 LAT). Unterschiedliche Zonenabgrenzungen in der Ortsplanung verletzen den Gleichheitsgrundsatz nicht, sofern sie sachlich begründet sind.