Planungsanlass · 63 Entscheide

Enteignung

Entscheide zum Planungsanlass Enteignung.

Entscheide
63
Zeitraum
1992–2026
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
29 %
Korpusmittel
25 %

Überblick

Der Korpus enthält 63 Entscheide zum Planungsanlass «Enteignung», davon 63 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1992 bis 2026. Beschwerden wurden in 29 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 26 Abs. 2 BV, Art. 26 BV, Art. 82 lit. a BGG.

44 Abgewiesen12 Gutgeheissen6 Teilweise gutgeheissen1 Rückweisung63 BGer

Meistzitierte Normen

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Entscheide zum Planungsanlass Enteignung

Die jüngsten 50 von 63 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.

  1. BGer 1C_275/202529.06.2026 · AbgewiesenEine Denkmalschutzmassnahme nach Art. 17 Abs. 2 RPG führt nur dann zu einer materiellen Enteignung, wenn die verbleibenden Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks nicht mehr bestimmungsgemäss und wirtschaftlich sinnvoll sind. Massgebend ist eine Gesamtbetrachtung der Parzelle, nicht eine separate Bewertung einzelner Gebäude.
  2. BGer 1C_326/202513.03.2026 · AbgewiesenEin Strassenprojekt mit Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts und Anhebung des Strassenniveaus kann im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein, wenn es die Verkehrssicherheit und -flüssigkeit verbessert sowie die Funktionsfähigkeit der Strasseninfrastruktur bei Hochwasserereignissen sichert. Die Abwägung der…
  3. BGer 1C_125/202516.02.2026 · AbgewiesenEine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…
  4. BGer 1C_359/202501.12.2025 · AbgewiesenEin Projektstrassenbeschluss kann nicht dazu genutzt werden, die Rechtmässigkeit eines bereits genehmigten Nutzungsplans (hier: Strassenplan im Reglement) nachträglich zu überprüfen, sofern die Betroffenen die Möglichkeit hatten, den Plan während der Publikationsfrist anzufechten.
  5. BGer 1C_575/202414.11.2025 · AbgewiesenEin Strassenprojekt muss mit der verbindlichen kommunalen Nutzungsplanung (Regolierungsplan) übereinstimmen; ein nachträglicher Überprüfungsanspruch des Plans nach Art. 21 Abs. 2 LPT setzt einen erheblichen Wandel der Umstände voraus, der hier nicht gegeben ist.
  6. BGer 1C_310/202512.11.2025 · GutgeheissenDas Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG verlangt eine materielle und formelle Abstimmung zwischen dem Strassenbauprojekt und dem Rodungsgesuch, wenn ein enger Sachzusammenhang besteht. Eine getrennte Behandlung ohne Koordination verletzt dieses Gebot.
  7. BGer 1C_303/202503.11.2025 · AbgewiesenBei formeller Enteignung ist die volle Entschädigung nach Art. 26 Abs. 2 BV und kantonalem Recht zu gewähren; die Schätzmethode (statistisch-komparativ) und die Auswahl der Vergleichstransaktionen unterliegen nur eingeschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf Willkür.
  8. BGer 1C_339/202430.10.2025 · Teilweise gutgeheissenDie passerella ciclopedonale eines Strassenprojekts verstösst gegen Art. 38 Abs. 1 LPAc, da sie keine Überquerung des Gewässers darstellt und nicht als Brücke im Sinne von Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc gilt. Die Vorinstanz hat die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nicht vollständig geprüft.
  9. BGer 1C_302/202328.10.2025 · GutgeheissenEin Plan aus der Zeit vor oder kurz nach Inkrafttreten der LAT (1980) geniesst nur dann eine Konformitätsvermutung, wenn er die materiellen Anforderungen der LAT, insbesondere Art. 15 LAT zum Dimensionieren der Bauzone, bereits bei seiner Erlassung erfüllt. Fehlt eine Bedarfsberechnung oder ist die Bauzone bewusst überdimensioniert,…
  10. BGer 1C_156/202506.09.2025 · GutgeheissenBei formeller Enteignung ist die Entschädigung nach der Differenzmethode zu berechnen, wobei die Wohnqualität und deren Beeinträchtigung durch die Enteignung umfassend zu würdigen sind. Ein Beseitigungsrevers darf nicht über seinen ursprünglichen Anwendungsbereich hinaus ausgelegt werden.
  11. BGer 1C_131/202425.08.2025 · AbgewiesenDie Auszonung von Parzellen aus der Bauzone im Rahmen der erstmaligen Anpassung eines nicht LAT-konformen Plans stellt einen Klassierungsverweigerung und keinen Entzug dar, selbst wenn die Parzellen zuvor als bauland ausgewiesen waren. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer solchen Anpassung, wenn die ursprüngliche…
  12. BGer 1C_704/202413.05.2025 · GutgeheissenBei der Schätzung des Verkehrswerts von unüberbautem Land in Freihalte- oder Erholungszonen ist die Vergleichsmethode prioritär anzuwenden; nur bei Fehlen tauglicher Vergleichspreise darf auf andere Methoden (z. B. Ertragswertmethode) ausgewichen werden. Die Vorinstanz hat ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie keine…
  13. BGer 1C_520/202430.04.2025 · GutgeheissenEine bloße Verzögerung bei der Ausarbeitung eines Gestaltungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, sondern kann allenfalls eine unrechtmäßige Handlung begründen, die eine Schadenersatzforderung auslösen kann. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn eine definitive planerische Massnahme die Eigentumsnutzung besonders…
  14. BGer 1C_275/202227.11.2024 · GutgeheissenEine Auszonung aus der Bauzone stellt nur dann eine materielle Enteignung dar, wenn die Überbauung in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte realisiert werden können. Bei langjähriger Untätigkeit der Eigentümerschaft und fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit liegt kein entschädigungspflichtiger Tatbestand vor.
  15. BGer 1C_395/202411.10.2024 · AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle von einer Wohn- und Gewerbezone in eine reine Wohnzone ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen verhältnismässig sind und die Interessenabwägung korrekt erfolgt.
  16. BGer 1C_42/202325.03.2024 · AbgewiesenBei formeller Teilenteignung muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Enteignung und einem mittelbaren Schaden bestehen; die Vergleichsmethode zur Verkehrswertermittlung ist auch bei wenigen Vergleichspreisen zulässig, sofern diese sorgfältig geprüft werden.
  17. BGer 1C_28/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…
  18. BGer 1C_29/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, wenn der vorherige Plan überdimensioniert war und keine konkreten Zusicherungen für eine Einzonung vorlagen.
  19. BGer 1C_30/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsleerraum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keinen Entzug aus der Bauzone (Auszonung) dar, sondern eine erstmalige Nicht-Einzonung, die grundsätzlich keine materielle Enteignung begründet. Selbst bei langandauernder Bauverbotslage fehlen die Voraussetzungen für eine Enteignungsentschädigung, wenn…
  20. BGer 1C_598/202329.01.2024 · AbgewiesenTemporäre Planungsmassnahmen (Planungszone und Baustopp) von insgesamt etwas über neun Jahren Dauer begründen keine materielle Enteignung, selbst wenn sie im Rahmen eines längeren Planungsprozesses erlassen werden.
  21. BGer 1C_390/202325.01.2024 · AbgewiesenEin Schreiben, das keine verbindliche Regelung einer konkreten Rechtssituation trifft, stellt keine anfechtbare Entscheidung dar. Eine Entschädigungsforderung für materielle Enteignung ist verfrüht, solange die Planungsrevision noch nicht in Kraft getreten ist und keine definitive Zuweisungsänderung vorliegt.
  22. BGer 1C_332/202213.07.2023 · Teilweise gutgeheissenDie erstmalige Zuweisung eines Grundstücks in eine Zone für öffentliche Bauten oder Anlagen (hier: ZEIC) im Rahmen einer ersten LPT-konformen Nutzungsplanung stellt einen Sonderfall der Nichteinzonung dar. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Nichteinzonung erfüllt sind.
  23. BGer BGE 149 II 36801.01.2023 · RückweisungDie Zuweisung eines Grundstücks zu einer Zone für Bauten im kommunalen Interesse (ZEIC) im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer RPG-konformen Planung kommt einer Nichteinzonung gleich und kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die Parzelle dem freien Markt entzogen und zur Übernahme durch die Gemeinde bestimmt wird.
  24. BGer 1C_416/202130.06.2022 · AbgewiesenDie blosse Nichteinzonung eines Grundstücks (keine Zuweisung zur Bauzone) stellt keine materielle Enteignung dar und begründet keinen Entschädigungsanspruch, selbst wenn das Grundstück zuvor in einer Bauzone lag. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in Betracht.
  25. BGer 1C_246/202127.04.2022 · AbgewiesenEnteignungsrechtliche Entschädigungsansprüche wegen nachbarrechtlicher Beeinträchtigungen setzen voraus, dass die Immissionen von einem Werk im öffentlichen Interesse ausgehen. Bei rein privatrechtlichen Konflikten zwischen Nachbarn ist das Enteignungsverfahren nicht anwendbar.
  26. BGer 1C_177/202110.03.2022 · AbgewiesenEine Enteignung für die Erweiterung einer Deponie Typ A (Ablagerung von unverschmutztem Aushub) ist gestützt auf Art. 58 Abs. 1 USG zulässig, wenn ein kantonsweiter Bedarf ausgewiesen ist und die Massnahme verhältnismässig ist. Politische Gemeinden können das Enteignungsrecht auch ausserhalb ihres Gemeindegebiets ausüben, sofern ein…
  27. BGer 1C_586/202003.03.2022 · AbgewiesenEin Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) durch einen Gestaltungsplan ist rechtmässig, wenn er auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit umfasst die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit des Eingriffs.
  28. BGer 1C_453/201907.09.2021 · GutgeheissenDas Enteignungsrecht nach Art. 129 Abs. 1 BauG steht dem Gemeinwesen zu, das die öffentliche Aufgabe zu erfüllen hat, für welche das Enteignungsrecht besteht. Bei einer Zone für öffentliche Nutzungen, die primär kantonalen Zwecken dient, steht das Enteignungsrecht dem Kanton zu, nicht der planenden Gemeinde.
  29. BGer 1C_612/202001.04.2021 · AbgewiesenEine Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die vorzeitige Besitznahme ist zulässig, wenn die Verwirklichung des Werks dringend notwendig ist.
  30. BGer BGE 147 II 20101.01.2021 · Teilweise gutgeheissenArt. 83 lit. w BGG ist zeitlich und sachlich anwendbar auf reine Enteignungsverfahren für den Betrieb von Starkstromanlagen, auch wenn nur die Entschädigungshöhe streitig ist. Die Frage nach dem Vergleichsmassstab für die adäquate Kausalität der Enteignung (Art. 19 lit. b EntG) ist von grundsätzlicher Bedeutung.
  31. BGer 1C_647/201908.10.2020 · Teilweise gutgeheissenBei der Enteignung von Überleitungsrechten für Hochspannungsleitungen ist der adäquate Kausalzusammenhang zwischen Enteignung und Wertminderung zu prüfen, wobei der Vergleich mit einer hypothetischen Leitungsführung auf der Nachbarparzelle massgeblich ist. Die Entschädigung bemisst sich nach der Differenzmethode, wobei nur die durch die…
  32. BGer 1C_30/202015.05.2020 · AbgewiesenDie Einstufung eines Gebäudes als kulturelles Schutzgut von lokalem Interesse und die Festlegung eines Respektperimeters sind rechtmässig, wenn sie auf einer nachvollziehbaren Interessenabwägung und einer ausreichenden Begründung basieren. Die Proportionalität ist gewahrt, wenn die Massnahmen geeignet, notwendig und verhältnismässig sind.
  33. BGer 1C_275/201815.10.2019 · AbgewiesenDie Nichteinzonung eines Grundstücks in eine Bauzone löst in der Regel keine Entschädigungspflicht aus, sofern die ursprüngliche Zonenplanung nicht bundesrechtskonform war und kein Einzonungsgebot oder schutzwürdiges Vertrauen auf eine Einzonung bestand.
  34. BGer 1C_412/201831.07.2019 · AbgewiesenDie Umzonung von einer Abbauzone in eine Rekultivierungszone bewirkt eine materielle Enteignung, wenn eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit einer gewerblichen Nutzung (hier: Deponiebetrieb) besteht und diese durch den Eingriff wirtschaftlich sinnlos wird. Das Abbauverbot hingegen begründet keine Entschädigungspflicht, da die…
  35. BGer 1C_409/201823.07.2019 · GutgeheissenEine Enteignung zur Erschliessung einer Bauparzelle setzt ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus. Dieses fehlt, wenn die geltende Zonenplanung veraltet ist und eine Auszonung der Parzelle ernsthaft in Betracht kommt, ohne dass zuvor eine Überprüfung der Bauzone stattgefunden hat.
  36. BGer 1C_137/201905.07.2019 · GutgeheissenDie vorzeitige Besitzeseinweisung im Enteignungsverfahren verletzt das rechtliche Gehör (Art. 29 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK), wenn das Gericht eine fristgerecht eingereichte Replik nicht berücksichtigt, selbst wenn es sich um ein beförderliches Verfahren handelt.
  37. BGer 1C_651/201804.06.2019 · AbgewiesenGrundstücke in Naturgefahrengebieten haben enteignungsrechtlich keinen Baulandcharakter, selbst wenn sie bereits überbaut sind und die Nutzung wegen Gefahren untersagt wird. Eine Entschädigung zum Baulandwert ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Enteignung der Realisierung eines Schutzwerks dient, das auch andere Grundstücke oder…
  38. BGer 1C_71/201803.06.2019 · GutgeheissenBei der Berechnung der Enteignungsentschädigung ist ein künftiger besserer Gebrauch des Grundstücks nur zu berücksichtigen, wenn dieser zum massgeblichen Zeitpunkt (dies aestimandi) rechtlich und tatsächlich bereits besteht oder in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit realisierbar ist. Bloße theoretische Möglichkeiten oder vage…
  39. BGer 1C_417/201728.03.2019 · AbgewiesenDie Erneuerung einer befristeten Durchleitungsdienstbarkeit für eine Hochspannungsleitung ohne bauliche Änderungen oder zusätzliche Immissionen bedarf keines Plangenehmigungsverfahrens nach Art. 16 EleG. Die Nutzung eines integrierten Lichtwellenleiters für die Datendurchleitung Dritter ist im Enteignungsverfahren mitzuberücksichtigen,…
  40. BGer 1C_418/201728.03.2019 · AbgewiesenDie Nutzung eines in eine Hochspannungsleitung integrierten Lichtwellenleiters für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen ist nicht plangenehmigungspflichtig nach Art. 16 EleG, sofern sie keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat. Die Enteignung für solche Rechte…
  41. BGer 1C_419/201728.03.2019 · AbgewiesenDie Nutzung eines bereits bewilligten Lichtwellenleiters in einer Hochspannungsfreileitung für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen erfordert kein Plangenehmigungsverfahren nach Art. 16 EleG, sondern kann im selbstständigen Enteignungsverfahren geregelt werden.
  42. BGer 1C_653/201712.03.2019 · AbgewiesenEine Teilauszonung aus einer bundesrechtskonformen Bauzone kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die betroffene Teilfläche selbstständig nutzbar war und die Nutzungsmöglichkeit in einem Mass eingeschränkt wird, das entschädigungslos nicht mehr hinnehmbar ist.
  43. BGer 1C_473/201703.10.2018 · GutgeheissenDie Umzonung von einer Freihaltezone für Sportanlagen in eine Erholungszone für Familiengärten kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn dem Eigentümer eine wesentliche Befugnis entzogen wird. Die Entschädigungspflicht ist zu prüfen, wenn eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung nicht mehr erhalten bleibt. Die…
  44. BGer 1C_364/201721.09.2018 · AbgewiesenDie durch Art. 75b BV bewirkte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit von Grundstücken für Zweitwohnungen stellt keine materielle Enteignung dar, sofern die Betroffenen nicht ausnahmsweise enteignungsähnlich getroffen werden. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur bei krassen, vom Verfassungsgeber nicht vorhergesehenen Härten.
  45. BGer 1C_216/201706.08.2018 · AbgewiesenDie durch Art. 75b BV direkt anwendbare Beschränkung von Zweitwohnungen stellt keine enteignungsgleiche Eigentumsbeschränkung dar, wenn der Eigentümer eine wirtschaftlich zumutbare Nutzung (z. B. Hauptwohnungen oder touristische Nutzung) behält und keine krassen Ungleichheiten vorliegen.
  46. BGer 1C_453/201716.05.2018 · AbgewiesenEine Entscheidung zur Feststellung der Waldnatur nach Art. 10 LFo stellt keine raumplanerische Massnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 2 LAT dar und begründet daher keine materielle Enteignung, wenn die Einschränkung der Baufähigkeit bereits aus der gesetzlichen Waldschutzregelung (Art. 5 LFo) folgt.
  47. BGer BGE 144 II 36701.01.2018 · AbgewiesenDie Beschränkung von Zweitwohnungen nach Art. 75b BV definiert den Inhalt des Eigentums neu und schließt eine Entschädigung für materielle Enteignung grundsätzlich aus, sofern keine stossenden Ungleichheiten oder unzumutbare Härten vorliegen. Die Entschädigungsforderung ist an die Gemeinde zu richten, die die Eigentumsbeschränkung…
  48. BGer 1C_183/201731.10.2017 · AbgewiesenEin Hochwasserschutzprojekt mit Geschieberückhalteanlagen und Gewässeraufweitung ist standortgebunden und verhältnismässig, wenn passive Schutzmassnahmen und Alternativen geprüft wurden und das öffentliche Interesse am Schutz von Menschen und Sachwerten überwiegt.
  49. BGer 1C_163/201718.07.2017 · Teilweise gutgeheissenBei der Erneuerung eines befristeten Überleitungsrechts für eine Hochspannungsleitung ist die Entschädigung nach den am Stichtag (Einigungsverhandlung oder rückwirkender Beginn) bestehenden Verhältnissen zu bemessen. Ein früherer Dienstbarkeitsvertrag für Bau- und Pflanzverbote deckt nicht automatisch immissionsbedingte Minderwerte der…
  50. BGer 1C_178/201706.07.2017 · AbgewiesenDie materielle Enteignung durch die Nichtzuweisung eines Grundstücks zur Bauzone kann ausnahmsweise eine Entschädigungspflicht auslösen, wenn der Grundeigentümer aufgrund des Planungsverfahrens und konkreter Umstände in gutem Glauben auf die Beibehaltung der Bauzone vertrauen durfte.

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