Überblick
Der Korpus enthält 8 Entscheide zum Schutzgut «IVS», davon 8 des Bundesgerichts, aus den Jahren 2017 bis 2025. Beschwerden wurden in 25 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 1 Abs. 2 lit. a RPG, Art. 1 LAT, Art. 1 OISOS.
6 Abgewiesen2 Gutgeheissen8 BGer
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Schutzgut IVS
Die jüngsten 8 von 8 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_635/2024Die Vorinstanz durfte bei der Anwendung der kommunalen Ästhetikklausel (Art. 35 Abs. 2 BauG/Paspels) die ISOS-Schutzziele berücksichtigen und den kommunalen Beurteilungsspielraum nur dann überschreiten, wenn die Gemeinde ihren Ermessensspielraum willkürlich oder pflichtwidrig ausübte. Hier lag eine vertretbare Abwägung vor.
- BGer 1C_287/2022Die kantonale Instanz hat zu Recht die Variante des Nutzungsplans (Umwidmung eines Wegabschnitts in eine Dienststrasse und Anpassung der NAPR-Norm) genehmigt, da sie die planerischen Grundsätze einhält und keine willkürliche Abwägung der Interessen vorliegt.
- BGer 1C_607/2021Die Einzonung zweier Grundstücke in der Zone zu bauen ist mit den Schutzinteressen des ISOS vereinbar, wenn die Bauweise die Schutzziele hinreichend berücksichtigt und die Sichtachsen nicht beeinträchtigt.
- BGer 1C_645/2020Ein kontrollincidenter Prüfung eines Quartierplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die Annullierung eines PGA durch das Bundesgericht führt nicht automatisch zur Ungültigkeit eines zuvor genehmigten Quartierplans, sofern dieser den Anforderungen des…
- BGer 1C_337/2020Ein nachträglich nicht genehmigter Balkonausbau, der in die Waldzone hineinragt, kann nicht nach Art. 24c RPG (Situationsgarantie) legalisiert werden, wenn er in Verletzung einer bestehenden Baubewilligung erstellt wurde und keine technische Notwendigkeit für die Standortwahl besteht. Die Schutzinteressen der Waldzone und der…
- BGer 1C_124/2020Bei der Erschliessung von Bauzonen ist das Schutzinteresse eines im Bundesinventar der historischen Verkehrswege (IVS) mit hoher Substanz klassifizierten Weges (Art. 6 Abs. 1 NHG, Art. 6 Abs. 1 VIVS) als absolutes Killerkriterium zu gewichten, sofern keine gleich- oder höherwertigen Interessen von nationaler Bedeutung entgegenstehen.
- BGer 1C_693/2017Die Massnahme P1B (Schwelle mit Sedimentrückhalt) zur Hochwassersicherheit an der Baye de Clarens ist rechtmässig, sofern die formellen Mängel in der Waldbewilligung behoben werden. Die Notwendigkeit der Massnahme ergibt sich aus den Gefahrenkarten und den bundesrechtlichen Schutzanforderungen für besiedelte Gebiete.
- BGer 1C_118/2016Eine Baubewilligung darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung führt und keine gleich- oder höherwertigen Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen (Art. 6 Abs. 2 NHG).