Überblick
Der Korpus enthält 450 Entscheide zum Schutzgut «Nachbarschutz», davon 450 des Bundesgerichts, aus den Jahren 2016 bis 2026. Beschwerden wurden in 18 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 82 lit. a BGG, Art. 89 Abs. 1 BGG, Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG.
342 Abgewiesen53 Gutgeheissen29 Teilweise gutgeheissen25 Nichteintreten1 Rückweisung450 BGer
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Schutzgut Nachbarschutz
Die jüngsten 50 von 450 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_325/2024Nachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Interesses (z. B. Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Lärmimmissionen) betroffen sind, selbst wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung direkt betroffen ist.
- BGer 1C_501/2025Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…
- BGer 1C_235/2026Eine Baubewilligung kann erst als abgeschlossen gelten, wenn alle für die Baufreigabe notwendigen Nebenbestimmungen erfüllt sind, auch wenn diese technisch bedingt sind. Die Beurteilung der Verkehrssicherheit einer Zufahrt unterliegt einem weiten kantonalen Ermessensspielraum.
- BGer 1C_436/2025Ein drittwirksamer baurechtlicher Vorentscheid zum massgebenden Terrain ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt und die Anfechtung der Rechtssicherheit und Transparenz dient. Die Festlegung des massgebenden Terrains ist nicht projektbezogen und bedarf…
- BGer 1C_264/2026Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung ist gegenstandslos geworden, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
- BGer 1C_266/2026Die Beschwerde gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist aufgrund Gegenstandslosigkeit abzuschreiben, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
- BGer 1C_28/2026Die Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum in einer gemischten Zone (WA4) ist ohne Ausnahmebewilligung unzulässig, wenn die Zonenvorschriften einen maximalen Wohnanteil vorsehen und keine ausserordentlichen Verhältnisse oder besondere Härten vorliegen.
- BGer 1C_737/2024Ein Bauentscheid, der von einer unzuständigen kommunalen Behörde (Bauverwalter statt Baukommission) erlassen wurde, ist willkürlich und muss aufgehoben werden, selbst wenn die zuständige Behörde formlos informiert wurde.
- BGer 1C_751/2025Die Vorinstanz hat willkürlich festgestellt, dass sich das Gefälle der Zufahrtsrampe mit der 1. Projektänderung nicht massgeblich verändert habe, und ist daher auf die Rüge der Beschwerdeführenden nicht eingetreten. Die Sache ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
- BGer 1C_538/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbe-Industrie-Zone ist bundesrechtskonform, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Vollzugsempfehlungen des BAFU beachtet sind. Die Anwendung eines Korrekturfaktors sowie die Berechnungsmethoden für Reflexionen und Neigungswinkel sind…
- BGer 1C_264/2024Bei einer wesentlichen Änderung einer bestehenden Schulsportanlage sind die Lärmemissionen so zu begrenzen, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (Art. 8 LSV). Bei deutlicher Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Sportlärm sind emissionsbegrenzende Massnahmen oder Erleichterungen zu prüfen. Eine Reduktion der…
- BGer 1C_509/2024Ein Verfahrensmangel im Baubewilligungsverfahren (unterlassene Bekanntgabe des Kanalisationsprojekts) kann nicht durch das Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn die Vorinstanz die umfassende Kognition nicht ausschöpft und die vorgebrachten Rügen nicht inhaltlich prüft. Die Kanalisationsbewilligung ist zwingender Bestandteil der…
- BGer 1C_60/2025Die Bewilligung einer Baubewilligung setzt voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend ist (Art. 19 und 22 LPT). Die Beurteilung der Suffizienz des Zugangs obliegt primär den kantonalen Behörden, wobei das Bundesgericht nur auf Willkür prüft.
- BGer 1C_444/2025Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann als geheilt gelten, wenn die betroffene Person in einer Rechtsmittelinstanz mit gleicher Kognition die Möglichkeit zur Äusserung erhält. Die Prüfung kantonaler Baurechtsvorschriften durch das Bundesgericht beschränkt sich auf Willkür.
- BGer 1C_597/2024Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone W2H ist rechtmässig, da der übergangsrechtliche Gewässerraum eingehalten wird und keine willkürlichen Ermessensüberschreitungen vorliegen.
- BGer 1C_631/2024Die Vorinstanz hat nicht willkürlich gehandelt, indem sie eine Ausnahmebewilligung für den Strassenabstand als möglich erachtete und die Nutzungsübertragung von 1980 nur auf die Ausnützungsziffer, nicht aber auf die Überbauungsziffer anwendete.
- BGer 1C_297/2024Ein Gestaltungsplan ist genehmigungsfähig, wenn Erschliessungsvarianten tatsächlich und rechtlich realisierbar sind, ohne dass jede Detailfrage bereits abschliessend geklärt sein muss. Die Prüfung von Waldfeststellungen, Gewässerschutz und Naturgefahren kann in nachgelagerte Baubewilligungsverfahren verwiesen werden.
- BGer 1C_394/2025Die Erweiterung einer rechtswidrig gewordenen Detailhandelseinrichtung ohne Überbauungsordnung verstösst gegen die kantonale Besitzstandsgarantie (Art. 3 Abs. 2 BauG/BE), wenn dadurch die Rechtswidrigkeit verstärkt wird. Das Erfordernis einer Überbauungsordnung für besondere Bauten (Art. 19 Abs. 1, 20 Abs. 3 BauG/BE) ist…
- BGer 1C_90/2026Ein ungenügend begründeter Rekurs, der sich nicht hinreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzt, ist unzulässig und wird nicht in der Sache geprüft.
- BGer 1C_516/2025Die nachträgliche Baubewilligung für einen Abfallzerkleinerer in einer Gewerbezone (Ar) ist unzulässig, wenn die Anlage als 'schwere Industrie' im Sinne der kommunalen Nutzungsplanung (Art. 43 vNAPR) einzustufen ist und damit nicht der Zonenbestimmung entspricht. Die kantonale Instanz darf die kommunale Autonomie (Art. 50 BV, Art. 16…
- BGer 1C_622/2024Bauentscheide mit Nebenbestimmungen, die vor Baubeginn zu erfüllende Auflagen mit Umsetzungsspielraum enthalten, gelten als aufschiebend bedingte Baubewilligungen und sind als Zwischenentscheide nicht selbständig anfechtbar (Art. 93 BGG).
- BGer 1C_120/2025Die Vorinstanz durfte die Beschwerdegegnerinnen trotz Veräusserung der Liegenschaft im Verfahren belassen, da kein Parteiwechsel beantragt oder zugestimmt wurde. Die Sachverhaltsfeststellung zur Parteistellung ist nicht offensichtlich falsch.
- BGer 1C_127/2025Die Gültigkeitsfrist einer Baubewilligung beginnt erst mit Rechtskraft des letzten für den Baubeginn erforderlichen Entscheids. Bei Zwischenentscheiden (z. B. bei noch ausstehenden Nebenbestimmungen mit Umsetzungsspielraum) läuft die Frist nicht vor deren abschliessender Beurteilung.
- BGer 1C_302/2025Eine Baubewilligung für Ersatzneubauten mit Erstwohnungsnutzungsbeschränkung in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungsanteil ist bundesrechtlich zulässig, wenn die Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment glaubhaft ist und keine offensichtliche Umgehung der Zweitwohnungsgesetzgebung vorliegt. Die Erschliessung ist…
- BGer 1C_420/2024Das Bundesgericht bestätigt die Bewilligung für zwei gemischte Wohn- und Bürogebäude in Lausanne, da die Lärmgrenzwerte an den öffnenden Fenstern der LUS eingehalten werden und die festen Verglasungen als transparente Fassadenelemente gelten. Die Modifikationen des Projekts waren von untergeordneter Bedeutung und erforderten keine neue…
- BGer 1C_621/2025Im Baubewilligungsverfahren werden nur öffentlich-rechtliche Vorschriften geprüft; private Rechte wie Wegrechte sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Eine Baubewilligung berührt solche Rechte nicht.
- BGer 1C_183/2025Die Ablehnung einer Baubewilligung für zusätzliche Parkplätze in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die bestehenden Parkplätze den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine nachträgliche Bewilligung vorliegt.
- BGer 1C_497/2025Die kantonale Beurteilung der ästhetischen Einfügung eines Bauvorhabens in die Landschaft nach Art. 104 Abs. 2 LST ist nicht willkürlich, wenn sie auf objektiven Kriterien und plausiblen Abwägungen beruht. Die fehlende persönliche Benachrichtigung von Grundeigentümern bei einer Planungsvariante ist nicht rechtswidrig, wenn deren…
- BGer 1C_249/2024Ein Terrain de Pétanque unterliegt als dauerhafte und sinnfällige Bodenveränderung der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 LAT und ist in einer kommunalen Reservationszone ohne Ausnahmebewilligung unzulässig. Ein Rückbaugebot ist verhältnismässig, wenn es der Durchsetzung der Zonenregelung dient und private Interessen der Nachbarn…
- BGer 1C_469/2025Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_403/2024Die koordinierte Beurteilung von kantonaler Ausnahmebewilligung und kommunaler Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone durch das Verwaltungsgericht genügt dem Koordinationsgebot nach Art. 25a Abs. 2 lit. d RPG. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach Ziff. 63 NISV ist bundesrechtskonform.
- BGer 1C_701/2024Die kantonale Instanz verletzt das rechtliche Gehör, wenn sie sich nicht mit substantiierten Rügen zu Abwasserentsorgung, Energieausweis und Kanalisationsführung auseinandersetzt, und die tatsächlichen Feststellungen sind unvollständig, wenn unklar bleibt, ob eine Nutzungsänderung (z. B. Schaffung einer zweiten Wohnung) vorliegt.
- BGer 1C_175/2025Die Interessen an der Nutzung der Solarenergie auf bestehenden Bauten gehen gemäss Art. 18a Abs. 4 RPG den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor. Eine technisch notwendige Aufständerung einer Photovoltaikanlage zur Winterstromerzeugung kann auch bei Überschreitung der Gebäudehöhe bewilligt werden, sofern sie gestalterisch vertretbar…
- BGer 1C_180/2024Die Qualifikation einer filigranen, offenen Metalltreppe als Anlage statt als vorspringender Gebäudeteil nach kantonalem Baurecht ist nicht willkürlich. Die Erschliessung eines Grundstücks nach Art. 19 RPG ist auch dann hinreichend, wenn die Zufahrt für grössere Fahrzeuge nicht bis zum Parkplatz, sondern rückseitig möglich ist.
- BGer 1C_341/2024Der Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar. Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten an Orten für kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sind zusätzliche Schutzmassnahmen wie Warnhinweise und Abschaltmöglichkeiten erforderlich.
- BGer 1C_449/2024Die Baubewilligung für ein Vorhaben in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Gestaltungsfreiheit nicht in Anspruch genommen wird und die kantonalen Erschliessungs- und Bauvorschriften eingehalten werden. Abweichungen von VSS-Normen sind bei hinreichender Begründung zulässig.
- BGer 1C_662/2024Die Gewährleistung der Schulwegsicherheit durch auflageweise Anpassung der Anlieferzeiten einer Deponie ist bundesrechtskonform, sofern eine Begegnung von Schulkindern mit Lastwagenverkehr zu Hauptschulwegzeiten vermieden wird. Kantonale Instanzen sind an die rechtliche Beurteilung eines Rückweisungsentscheids gebunden.
- BGer 1C_380/2024Die Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden, wobei bei unklaren Nahfeldbedingungen eine Abnahmemessung als Auflage zulässig ist. Höhenbeschränkungen für Dachaufbauten sind auf Mobilfunkanlagen als Einheit nicht anwendbar, sofern dies mit dem öffentlichen…
- BGer 1C_20/2025Ein bestehender, langjährig genutzter und von den Anliegern tolerierter privater Zufahrtsweg kann auch ohne formellen Rechtstitel als ausreichend im Sinne von Art. 19 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 lit. b LAT gelten, wenn die technischen und rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind und eine Interessenabwägung dies rechtfertigt.
- BGer 1C_542/2024Die Gemeinde Maur durfte bei der Anwendung von Art. 42 BZO die Wohneinheiten mehrerer Grundstücke aufgrund ihrer erschliessungsmässigen Verbindung als Gesamtüberbauung betrachten und für vier Wohneinheiten einen Besucherparkplatz verlangen. Die Vorinstanz überschritt ihren Prüfungsspielraum, indem sie diese Auslegung als unzulässig ansah.
- BGer 1C_505/2024Die Anwendung eines kommunalen Kaskadenmodells für Mobilfunkanlagen ist willkürfrei, wenn der Standortnachweis im Einzelfall angemessen und unter Berücksichtigung funktechnischer sowie raumplanerischer Vorgaben erfolgt. Die Mobilfunkversorgung darf dabei nicht übermässig behindert werden.
- BGer 1C_216/2024Die Anwendung von § 101 Abs. 2 PBG/ZH auf eine ursprünglich mit Ausnahmebewilligung nach § 100 Abs. 3 PBG/ZH erstellte Baute ist nicht willkürlich, wenn die Baulinie in absehbarer Zeit nicht durchgeführt wird und ein Mehrwertrevers angeordnet wird. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden.
- BGer 1C_582/2023Die Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Abstandsvorschriften zu privaten Erschliessungsflächen eingehalten werden, der Umbau im Rahmen der erweiterten Besitzstandsgarantie zulässig ist und das Grundstück hinreichend erschlossen ist.
- BGer 1C_116/2025Die Baubewilligung für eine Zufahrt über ein Nachbargrundstück ist rechtmässig, wenn die Erschliessung des Baugrundstücks bereits durch eine klassierte Gemeindestrasse gesichert ist und die Vorinstanzen den Strassenverlauf willkürfrei festgestellt haben.
- BGer 1C_306/2024Die Baubewilligung für Wärmepumpen in der Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn die Planungswerte eingehalten werden und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV) durch plausibel begründete Standortwahl und Emissionsbegrenzung gewahrt ist. Eine umfassende Interessenabwägung aller möglichen Standorte ist…
- BGer 1C_702/2024Die Auslegung von Art. 27 Abs. 4 der Bauordnung der Gemeinde Hünenberg, wonach integrierte Treppen- und Liftaufbauten nicht auf die Drittelregel für Attikageschosse angerechnet werden, ist nicht willkürlich. Die Glasüberdachung über dem Eingangsbereich zählt zur Deckenfläche des Obergeschosses gemäss § 8 Abs. 2 lit. b aV PBG/ZG.
- BGer 1C_553/2024Eine Mobilfunkantenne mit adaptiven Antennen in der Bauzone ist zulässig, wenn sie die Installationsgrenzwerte der ORNI einhält und in funktionalem Zusammenhang mit der zu versorgenden Zone steht. Die Bewertung adaptiver Antennen erfolgt nach dem worst-case-Szenario, wobei ein Korrekturfaktor (Kaa) angewendet wird, um die tatsächliche…
- BGer 1C_653/2023Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baubewilligungspflichtiger Umnutzung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Abwägung der Interessen die Zumutbarkeit ergibt. Vertrauensschutz greift nicht, wenn die Bauherrschaft wusste oder wissen…
- BGer 1C_125/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine konkreten Hinweise auf schwerwiegende Störungen (z. B. von Herzschrittmachern) vorliegen. Die NISV-Grenzwerte sind mit übergeordnetem Recht vereinbar.
- BGer 1C_598/2024Mobilfunkanlagen innerhalb von Bauzonen sind grundsätzlich zonenkonform, sofern sie in einem unmittelbaren Funktionsbezug zum Standort stehen und Bauzonenland abdecken. Die Standortwahl obliegt den Mobilfunkanbietern, sofern die Grenzwerte und Bauvorschriften eingehalten werden.