Überblick
Der Korpus enthält 329 Entscheide zum Schutzgut «Landschaft», davon 329 des Bundesgerichts, aus den Jahren 2004 bis 2026. Beschwerden wurden in 26 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 24 RPG, Art. 9 BV.
235 Abgewiesen63 Gutgeheissen22 Teilweise gutgeheissen9 Nichteintreten329 BGer
Meistzitierte Normen
Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.
Entscheide zum Schutzgut Landschaft
Die jüngsten 50 von 329 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.
- BGer 1C_39/2025Eine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
- BGer 1C_710/2025Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.
- BGer 1C_33/2025Eine Motocross-Piste in der Landwirtschafts- und Waldzone ohne gültige Bewilligung ist illegal und muss gemäss Art. 24 ff. RPG rückgebaut werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer Rückbauanordnung, wenn die zuständigen Behörden nie eine gültige Bewilligung erteilt haben und das öffentliche Interesse an der…
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_380/2025Die Legalisierung eines ausserhalb der Bauzone errichteten Hundezwingers mit neuem Unterstand, sechs erhöhten Nischen und einer erhöhten Einfriedung scheitert an Art. 24c LAT, da die Anpassungen die Identität des bestehenden Gebäudes und des Standortes nicht wahren und den ländlichen Charakter der Umgebung substantiell verändern.
- BGer 1C_322/2025Die Annullierung einer Baubewilligung wegen Unvereinbarkeit mit einer nachträglich beschlossenen Reservationszone ist verhältnismässig, wenn die Realisierung des Projekts die Planungsfreiheit der Behörde für eine notwendige Überdimensionierungsanpassung der Bauzone beeinträchtigen würde. Eine Interessenabwägung ist erforderlich, wenn…
- BGer 1C_221/2024Eine Nutzung im übrigen Gemeindegebiet als Materialdepot und Umschlagplatz für Maschinen und Materialien unterliegt der Baubewilligungspflicht und ist ohne Bewilligung rechtswidrig. Eine Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG scheidet aus, wenn die Nutzung nicht vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurde.
- BGer 1C_359/2024Der Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist als standortgebunden zu qualifizieren (Art. 24bis Abs. 3 RPG). Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform, und die Worst-Case-Beurteilung adaptiver Antennen ist zulässig.
- BGer 1C_691/2024Ein Plan partiel d'affectation (PPA) für eine Deponie Typ A muss in der kantonalen Richtplanung verankert sein, wenn das Projekt erhebliche Auswirkungen auf Territorium und Umwelt hat und eine überregionale Koordination erfordert (Art. 8 Abs. 2 LAT). Fehlende interkantonale Abstimmung und ungenügende Berücksichtigung von…
- BGer 1C_186/2026Eine nachträgliche Baubewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit nach Art. 24 Abs. 1 LPT gegeben ist oder die Identität des Gebäudes nach Art. 24c LPT gewahrt bleibt. Reine Bequemlichkeitsgründe oder persönliche Bedürfnisse rechtfertigen keine Standortgebundenheit, und umfangreiche Anbauten…
- BGer 1C_374/2025Ein Gebiet gilt nur dann als dicht überbaut im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV, wenn der Uferbereich selbst weitgehend mit Bauten überstellt ist; eine lockere Bebauung oder die Zugehörigkeit zur Bauzone genügen nicht.
- BGer 1C_47/2025Die Ausweisung einer Gartenfläche auf einer Parzelle im Rahmen der Zonenanpassung zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf einem öffentlichen Interesse (Art. 15 Abs. 2 RPG) beruht, verhältnismässig ist und die betroffenen privaten Interessen angemessen berücksichtigt.
- BGer 1C_328/2025Die Anpassung eines Nutzungsplans an geänderte kantonale Rechtsgrundlagen (LST) und die Aufhebung des fakultativen Quartierplans für einen Teilbereich (B2b Süd) sind rechtmässig, wenn die planerische Grundkonzeption gewahrt bleibt und die Interessenabwägung nicht willkürlich ist. Die kantonale Instanz hat einen ausreichenden…
- BGer 1C_371/2024Eine Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Bewilligung einer solchen Anlage setzt zudem voraus, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b RPG).
- BGer 1C_61/2025Bei Baubewilligungen in sanatoria ist das zum Zeitpunkt der Abusbegehung geltende Recht massgebend, sofern das spätere Recht nicht günstiger ist. Depots im Aussenbereich sind in einer Industriezone nur zulässig, wenn sie eine ergänzende Funktion zur Hauptnutzung (industrielle Produktion) erfüllen und nicht rein kommerziellen Zwecken…
- BGer 1C_158/2025Die Installation von Photovoltaikpaneelen auf einer Stützmauer im Gewässerraum des Genfersees und des Baches Bannerettes in der Zone d'habitation II von Lutry (VD) ist unzulässig, da die Parzelle nicht in einer dicht überbauten Zone liegt und keine Ausnahme nach Art. 41c Abs. 1 OEaux gerechtfertigt ist. Zudem würde die Installation die…
- BGer 1C_176/2025Die provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zu einer Weilerzone i.S.v. Art. 33 RPV ist bundesrechtskonform, wenn sie dem Erhalt ländlicher Siedlungsstrukturen dient und keine weitgehende Überbauung i.S.v. Art. 36 Abs. 3 RPG vorliegt. Vertrauensschutz kann eine bundesrechtswidrige Zonenordnung nicht rechtfertigen.
- BGer 1C_292/2025Die provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zur kantonalen Weilerzone (Art. 33 RPV) als Nichtbauzone ist bundesrechtskonform, wenn die Siedlung trotz Anzahl bewohnter Gebäude keinen klaren Bauzonencharakter aufweist und der Erhalt des typischen Weilercharakters im Vordergrund steht.
- BGer 1C_438/2025Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Anforderungen an das Standortdatenblatt und die Antennendiagramme nach NISV sind bundesrechtlich abschliessend geregelt; zusätzliche kantonale Vorgaben sind unzulässig.
- BGer 1C_429/2024Eine Baute ausserhalb der Bauzone geniesst nur dann Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie bestimmungsgemäss nutzbar ist. Fehlt diese Voraussetzung, ist eine nachträgliche Baubewilligung ausgeschlossen, und der Rückbau kann angeordnet werden, sofern die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
- BGer 1C_515/2025Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone müssen der Zonenwidmung entsprechen; eine Bewilligung ist nur bei Standortgebundenheit und fehlenden überwiegenden Gegeninteressen zulässig. Die Umwandlung von Landwirtschaftsland in einen Ziergarten widerspricht dem Trennungsprinzip von Bau- und Nichtbaugebiet.
- BGer 1C_650/2023Ein Teilplanungsperimeter (PPA) kann trotz ISOS-Einordnung und natürlicher Schutzgüter aufrechterhalten werden, wenn die Interessen an der Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet und die Stabilität der Planung überwiegen. Ein kontrollincidenteller Prüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig.
- BGer 1C_443/2025Ein kommunales Kaskadenmodell zur Standortregelung von Mobilfunkantennen ist grundsätzlich zulässig, sofern es auf einer globalen Interessenabwägung basiert und die konkrete territoriale und planerische Situation berücksichtigt. Eine Prioritätsstufe, die eine starre 100-Meter-Schutzzone um Schulgebäude vorsieht, verstösst jedoch gegen…
- BGer 1C_561/2024Die Bewilligung eines Wasserkraftprojekts ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b LAT, Art. 33 LEaux und Art. 22 LFH die Überlegenheit des öffentlichen Interesses an der Energieproduktion ergibt.
- BGer 1C_83/2025Ein Bauvorhaben (Windfang/Balkonersatz und Sichtschutzwand) ist unzulässig, wenn es gegen die Sonderbauvorschriften eines Gestaltungsplans verstösst, insbesondere wenn die geforderte konstruktive Trennung zwischen eingeschossigem und zweigeschossigem Bau nicht gegeben ist und die bauliche Anlage ausserhalb der Baubereiche nicht…
- BGer 1C_588/2024Ein als Zone zu bauen eingestufter Perimeter riverain einer Freihaltefläche ist dann als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn er primär der Landschaftsschutzfunktion (hier: Schutz der Léman-Ufer) dient und die baulichen Möglichkeiten stark eingeschränkt sind. Die Baubewilligung für ein Vorhaben in einer solchen Zone erfordert eine…
- BGer BGE 152 II 289Steht ein Sondernutzungsplan in einem engen Unterordnungsverhältnis zu einem vom Bundesgericht aufgehobenen kommunalen Nutzungsplan, kann die Aufhebung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellen, die eine vorfrageweise Überprüfung des Sondernutzungsplans rechtfertigt. Bei Vorliegen zusätzlicher Umstände (z. B.…
- BGer BGE 152 II 461Bei Windenergieanlagen ist es zulässig, die Baubewilligung auf Basis eines Mustermodells mit vorgegebenen Abmessungen zu erteilen, sofern die Umweltverträglichkeitsprüfung systematisch auf das ungünstigste Szenario abgestützt ist und die gewählten Modelle alle festgelegten Merkmale erfüllen. Die definitive Wahl des Modells kann auch…
- BGer 1C_61/2024Die Einbeziehung von Almen in den kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) setzt voraus, dass der historische ländliche Charakter des Paesaggio klar erkennbar ist und die Kriterien der kantonalen Richtplanung (insbesondere Alternanz von Wald und offenen Flächen sowie Anwesenheit originaler…
- BGer 1C_502/2024Eine Ausnahmebewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt relative Standortgebundenheit und eine umfassende Interessenabwägung voraus. Die Vorinstanz bejahte beides zu Recht, da der Standort funktechnisch notwendig und die Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch Auflagen minimiert wurden.
- BGer 1C_624/2024Die kantonale Vorinstanz hat willkürlich gehandelt, indem sie ihren Entscheid auf unbelegte Auskünfte und nicht rechtsgültige planerische Grundlagen abstützte. Zudem wurden die bundesrechtlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung nicht hinreichend geprüft.
- BGer 1C_647/2023Eine altrechtliche Baute in der Landwirtschaftszone mit Landschaftsschutzüberlagerung geniesst keinen Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie nicht bestimmungsgemäss nutzbar ist. Illegale, zonenwidrige Bauten sind grundsätzlich rückzubauen, sofern die Wiederherstellung verhältnismässig ist.
- BGer 1C_539/2024Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbezone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die automatische Leistungsbegrenzung sowie die Qualitätssicherungssysteme den Anforderungen entsprechen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen…
- BGer 1C_500/2023Ein kantonaler Planungs- und Bewilligungsentscheid für einen Windpark ist rechtmässig, wenn er auf einer ausreichenden raumplanerischen Grundlage basiert, die Umweltverträglichkeitsprüfung (EIE) alle relevanten Varianten und worst-case-Szenarien berücksichtigt und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wird. Die Wahl des konkreten…
- BGer 1C_447/2024Der definitive Modellwahl einer Windkraftanlage kann im Rahmen der Baubewilligung auf der Grundlage eines oder mehrerer Typenmodelle erfolgen, sofern die technischen Merkmale und Schutzmassnahmen im Planungs- und Bewilligungsverfahren ausreichend definiert wurden. Die Abwägung der Umweltauswirkungen muss dabei auf den ungünstigsten…
- BGer 1C_30/2025Eine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Siedlungsgebiet steht und keine konkreten Schutzanliegen (z. B. Ortsbild, Naturpark) beeinträchtigt. Reflexionen bei der NIS-Prognose müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit verhältnismässigem Aufwand erfasst werden können;…
- BGer 1C_594/2025Die Baubewilligung für einen Zaun innerhalb der Bauzone unterliegt der vereinfachten Notifikationsverfahren, wenn keine bundes- oder kantonsrechtlichen Normen betroffen sind. Zivilrechtliche Einwände (z. B. Servituten) sind für die öffentlich-rechtliche Baubewilligung irrelevant.
- BGer 1C_502/2025Eine nachträgliche Baubewilligung für Bauwerke ausserhalb der Bauzone kann nicht erteilt werden, wenn die Bauwerke nicht den Anforderungen von Art. 24 und 24c LPT entsprechen, selbst bei langjähriger Duldung oder behaupteter guter Treue des Eigentümers.
- BGer 1C_497/2025Die kantonale Beurteilung der ästhetischen Einfügung eines Bauvorhabens in die Landschaft nach Art. 104 Abs. 2 LST ist nicht willkürlich, wenn sie auf objektiven Kriterien und plausiblen Abwägungen beruht. Die fehlende persönliche Benachrichtigung von Grundeigentümern bei einer Planungsvariante ist nicht rechtswidrig, wenn deren…
- BGer 1C_338/2024Ein Strassenprojekt mit einer Rotunde über dem Fluss Cassarate stellt eine verbotene Überdeckung eines Gewässers nach Art. 38 Abs. 1 LPAc dar. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die im vorliegenden Fall nicht vorgenommen wurde.
- BGer 1C_433/2024Eine PV-Anlage an der Fassade einer widerrechtlich errichteten Remise in der Landwirtschaftszone ist nicht standortgebunden gemäss Art. 32c Abs. 1 lit. a RPV, da die Fassade nicht längerfristig rechtmässig besteht. Eine Vordachverlängerung ohne betriebliches Bedürfnis ist in der Landwirtschaftszone unzulässig.
- BGer 1C_281/2025Die Mitwirkung von Gemeinderatsmitgliedern an einem Sondernutzungsplanverfahren für ein Windparkprojekt, an dem die Gemeinde beteiligt ist, begründet keine Ausstandspflicht, sofern sie in amtlicher Funktion handeln und kein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Die Legitimation zur Einsprache gegen einen…
- BGer 1C_590/2024Ein Garagenanbau an ein altrechtliches Wohnhaus in der Landwirtschaftszone ist als massvolle Erweiterung nach Art. 24c Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 42 RPV bewilligungsfähig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt und der Anbau für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig ist. Die Notwendigkeit ist objektiv zu prüfen und kann auch bei…
- BGer 1C_271/2024Die Bewilligung eines Bauvorhabens im Nahbereich eines Fliessgewässers darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben voraussichtlich in den noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegten definitiven Gewässerraum zu liegen kommt und damit die bundesrechtliche Gewässerraum- und Revitalisierungsplanung vereitelt. In solchen Fällen ist…
- BGer 1C_364/2024Eine nicht rechtmässig erstellte altrechtliche Baute ausserhalb der Bauzone unterliegt keinem Besitzstandschutz nach Art. 24c RPG. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Betroffenen bösgläubig handelten.
- BGer 1C_35/2025Die Bewilligung von Umbauten und Erweiterungen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass die Identität des Gebäudes in seinen wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Eine Gesamtbetrachtung aller geplanten und bereits ausgeführten Massnahmen ist erforderlich; isolierte Prüfungen einzelner Elemente sind unzulässig.
- BGer 1C_416/2024Eine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist standortgebunden nach Art. 24 lit. a RPG, wenn sie eine absolute Deckungslücke in einem ausschliesslich ausserhalb der Bauzone liegenden Gebiet schliesst und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen…
- BGer 1C_533/2024Ein Bauvorhaben, das von den wegleitenden Richtprojekten eines Gestaltungsplans erheblich abweicht, ohne eine mindestens gleich gute Lösung zu bieten, ist mit dem Gestaltungsplan unvereinbar. Die Baubewilligungsbehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie solche Abweichungen ohne hinreichende Begründung zulässt.
- BGer 1C_200/2024Ein Baubewilligungsverfahren muss ausgesetzt werden, wenn sich die Umstände seit der Annahme des zugrundeliegenden Nutzungsplans (PPA) massgeblich verändert haben, insbesondere durch die Annullierung des übergeordneten Gesamtplanungsinstruments (nPGA) und eine kommunale Initiative zur Umzonung. Die Stabilität der Planung tritt in…
- BGer 1C_121/2024Ein isolierter, nicht bebauter Industriezonenbereich inmitten landwirtschaftlicher Fläche widerspricht dem Konzentrations- und Trennungsprinzip (Art. 24 ff. RPG) und ist bei sensibler Veränderung der Umstände (Art. 21 Abs. 2 RPG) einer inzidenten Planungsprüfung zu unterziehen. Die ISOS-Einstufung und der regionale Überbedarf an…