Entscheide zu Art. 99 Abs. 1 LTF
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_200/2024Ein Baubewilligungsverfahren muss ausgesetzt werden, wenn sich die Umstände seit der Annahme des zugrundeliegenden Nutzungsplans (PPA) massgeblich verändert haben, insbesondere durch die Annullierung des übergeordneten Gesamtplanungsinstruments (nPGA) und eine kommunale Initiative zur Umzonung. Die Stabilität der Planung tritt in…
- BGer 1C_473/2022Die kantonale Beurteilung, dass ein geschützter Baum durch die Projektbedingungen ausreichend geschützt ist und keine Abstandsausnahme nach kantonalem Recht erforderlich ist, ist nicht willkürlich. Die Beschwerdeführer können keine konkrete Verletzung des Bundesumweltrechts nachweisen.
- BGer 1C_157/2022Ein incidenter Kontrollantrag zu einem alten, aber nicht obsoleten Nutzungsplan ist nur bei substantiellen Änderungen der Umstände zulässig. Die bloße Alter des Plans oder lokale Entwicklungen ohne planerische Relevanz rechtfertigen keine Überprüfung.
- BGer 1C_276/2021Eine Baubewilligung für ein temporäres Baustellenareal ausserhalb der Bauzone kann gemäss Art. 24 LAT erteilt werden, wenn der Standort durch die Destination bedingt ist und keine überwiegenden Interessen dagegen sprechen. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten Aspekte berücksichtigen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.