Entscheide zu Art. 99 Abs. 1 BGG
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- BGer 1C_31/2026Die vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine Abweichung von der gefestigten Rechtsprechung ist nicht begründet.
- BGer 1C_663/2023Bei interkantonalen Vorhaben wie dem Ausbau eines Wasserkraftwerks darf die Beschwerdelegitimation nicht gebietsmässig aufgeteilt werden, sondern ist am Gesamtprojekt zu messen. Eine isolierte Betrachtung der kantonalen Anlagenteile widerspricht dem Koordinationsgebot und der gebotenen Gesamtinteressenabwägung.
- BGer 1C_628/2023Ein Baustopp als vorsorgliche Massnahme kann nur mit sofortiger Beschwerde angefochten werden, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Elektrosmog rechtfertigen keinen irreparablen Nachteil, wenn die Belastung seit über 20 Jahren bekannt ist und keine Dringlichkeit besteht.
- BGer 1C_301/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne in der Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Einordnung gemäss kantonalem Baugesetz erfüllt ist und die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden. Neue Rügen zu Grenzwertüberschreitungen oder zur Gesetzeskonformität der NISV-Grenzwerte sind als unzulässige Noven zu behandeln.
- BGer 1C_335/2022Ein Brombeerzuchtstreifen mit Spaliererziehung in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn der Betrieb als Freizeitlandwirtschaft einzustufen ist (Art. 34 Abs. 5 RPV). Die Beurteilung der Zonenkonformität erfordert eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung von Indizien wie fehlende Gewinnorientierung, fehlende…
- BGer 1C_122/2020Die Vorinstanz hat das gewachsene Terrain und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (Höhe, Ausnützungsziffer, Grenzabstände, Abstellplätze) willkürfrei geprüft. Neue, erst vor Bundesgericht vorgebrachte Tatsachen sind unzulässig.
- BGer 1C_13/2019Die Berechnung der Gebäudehöhe und der Nutzungsflächen nach kantonalem Recht ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz ihre Messmethode nachvollziehbar begründet und die zulässigen Maximalwerte eingehalten werden.
- BGer 1C_86/2019Die Verwirkungsfrist nach § 213 Abs. 3 PBG/ZH führt nicht zu einer definitiven Nichtunterschutzstellung, sondern erfordert bei Anfechtung durch Dritte eine umfassende Überprüfung der Schutzwürdigkeit durch die Gemeinde unter Einholung eines neutralen Gutachtens und Interessenabwägung.
- BGer 1C_583/2018Dachfenster sind keine Solaranlagen im Sinne von Art. 18a RPG und unterliegen daher nicht dessen Regelungen. Die unterschiedliche Behandlung von Dachfenstern und Fotovoltaikanlagen ist sachlich gerechtfertigt und verstösst nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 8 BV).
- BGer 1C_153/2018Die Unterschreitung des kantonalen Gewässerabstands kann im Einzelfall bewilligt werden, wenn besondere Umstände vorliegen und eine umfassende Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz, Raumplanung und Ortsbildschutz stattfindet.
- BGer 1C_541/2017Die Auslegung von Gestaltungsplanvorschriften durch kommunale Behörden geniesst einen erheblichen Beurteilungsspielraum. Eine kantonale Instanz überschreitet diesen Spielraum, wenn sie eine Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut und Zweck auf nicht erfasste Sachverhalte anwendet.
- BGer 1C_480/2017Die Vorinstanz hat vertretbar beurteilt, dass die geplanten baulichen Massnahmen (Fenstervergrösserung, Verglasung, Lüftungsrohr) als geringfügige äussere Veränderungen im Sinne von Art. 10 Abs. 1 lit. a BZR/Zermatt gelten und den Charakter des schützenswerten Gebäudes nicht stören.
- BGer 1C_231/2017Die Aufstockung eines bereits baurechtswidrig hohen Gebäudes mit einem Attikageschoss stellt eine weitergehende Abweichung im Sinne von § 357 Abs. 1 Satz 2 PBG/ZH dar, wenn sie die bestehende Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe optisch verstärkt. Eine rein formelle Betrachtung der Gebäudehöhe ist unhaltbar.
- BGer 1C_307/2017Die Gesamtdauer eines Planungsverfahrens von über 20 Jahren verletzt das Beschleunigungsgebot nach Art. 29 Abs. 1 BV, selbst wenn Teile des Verfahrens im Einverständnis der Beteiligten sistiert wurden.
- BGer 1C_255/2017Die Baubewilligung für den Umbau eines Mehrfamilienhauses und die Errichtung einer Garage in Luzern ist rechtmässig, da die notwendigen Unterlagen vorlagen und die Verkehrssicherheit der Parkplätze gewahrt ist. Die Kosten- und Entschädigungsregelung der Vorinstanz ist jedoch willkürlich, weil sie die Heilung von Gehörsverletzungen nicht…
- BGer 1C_533/2016Die Sachverhaltsfeststellung des Kantonsgerichts zur Zonenzugehörigkeit der Grundstücke war offensichtlich unrichtig, da sie auf einem veralteten Zonenplan basierte und die aktuelle Grenzmutation nicht berücksichtigte. Dies führte zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung an die Vorinstanz.
- BGer 1C_145/2016Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zwischen der planerischen Flexibilität eines Gestaltungsplans (Abweichung von baupolizeilichen Vorschriften) und dem Schutz vor Nutzungskonflikten (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG) wurde vom Bundesgericht als bundesrechtskonform bestätigt, da die Abweichungen vertretbar und die Konflikte…
- BGer 1C_517/2014Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann. Die Beurteilung der Existenzfähigkeit erfordert ein plausibles Betriebskonzept, das die Produktionsziele, Erträge, Aufwendungen und Finanzierung der Investitionen schlüssig darlegt.
- BGer 1C_105/2014Die Baulinienrevision zur Sicherung einer künftigen Tramhaltestelle ist ohne hinreichend konkretisierten Raumbedarfsnachweis und ohne Prüfung milderer Alternativen (z. B. Arkadenbaulinie) unverhältnismässig, wenn sie einen schwerwiegenden Eingriff in bestehendes Eigentum (Hochhaus) bewirkt.
- BGer 1C_634/2013Das öffentliche Interesse an einem durchgehenden, gewässernahen Seeuferweg mit Erholungsfunktion überwiegt die gegen den Steg sprechenden Natur-, Landschafts- und Immissionsschutzinteressen, sofern die Beeinträchtigungen durch filigrane Gestaltung und Auflagen minimiert werden.
- BGer 1C_429/2013Die direkte Anwendbarkeit von Art. 75b BV erfordert eine klare Abklärung, ob das Vorhaben als Haupt- oder Zweitwohnsitz genutzt wird. Fehlt diese Abklärung, ist die Bewilligung aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
- BGer 1C_300/2012Die militärische Plangenehmigung für die Unterkunft 'Chilcherli' auf landwirtschaftlich genutztem Land ist rechtmässig, da die überwiegenden militärischen Interessen und die haushälterische Bodennutzung eine sachlich vertretbare Interessenabwägung ermöglichen.
- BGer 1C_492/2009Die Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen im urbanen Raum die marginalen Beeinträchtigungen des Ortsbilds und Denkmalschutzes. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.