Entscheide zu Art. 95 lit. d BGG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_343/2022Behördliche Abstimmungserläuterungen müssen sachlich, transparent und verhältnismässig sein, dürfen aber nicht als Propaganda wirken. Eine Abstimmung ist nur aufzuheben, wenn Mängel das Ergebnis beeinflusst haben können.
- BGer 1C_468/2021Die Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) ist nicht verletzt, wenn eine mögliche spätere Nutzung (hier Schulnutzung) im Gestaltungsplan nicht verbindlich geregelt ist und die Abstimmung nicht entscheidend beeinflusst wurde.
- BGer 1C_473/2021Die Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV ist nicht verletzt, wenn die Abstimmungserläuterungen ein umfassendes Bild der Vorlage vermitteln und keine erheblichen Mängel aufweisen, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten.
- BGer 1C_301/2019Die dreitägige Beschwerdefrist für Stimmrechtsbeschwerden nach kantonalem Recht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sofern sie grosszügig gehandhabt wird. Der Fristbeginn knüpft an die Erkennbarkeit des Mangels, nicht an dessen tatsächliche Entdeckung an.
- BGer 1C_570/2016Das Verbot der mehrfachen Ausnützung einer Parzelle nach kantonalem Recht findet keine Anwendung, wenn die abgetrennten Parzellen in unterschiedlichen Zonen (Bauzone vs. Nichtbauzone) liegen und die Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche sich nur auf die Fläche innerhalb der Bauzone bezieht.
- BGer 1C_556/2013Das öffentliche Interesse an der Verkehrserschliessung und der Entlastung des Dorfzentrums von Näfels überwiegt die Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie private Interessen, sofern die Eingriffe minimiert und flankierende Massnahmen verbindlich sichergestellt werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.