Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 95 lit. a-c BGG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
40 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 95 lit. a-c BGG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_39/202504.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
  2. BGer 1C_281/202524.10.2025 · AbgewiesenDie Mitwirkung von Gemeinderatsmitgliedern an einem Sondernutzungsplanverfahren für ein Windparkprojekt, an dem die Gemeinde beteiligt ist, begründet keine Ausstandspflicht, sofern sie in amtlicher Funktion handeln und kein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Die Legitimation zur Einsprache gegen einen…
  3. BGer 1C_317/201917.03.2020 · GutgeheissenDie Anwendung von kommunalen Hofstattrechts- und Ausnützungszifferbestimmungen auf einen Ersatzneubau ist willkürlich, wenn der geplante Bau die vorbestehende Baute nicht im bisherigen Umfang und mit den alten Gebäudemassen wiederherstellt und das Ergebnis zonenfremd ist.
  4. BGer 1C_357/201613.01.2017 · AbgewiesenEin Richter ist nicht bereits deshalb befangen, weil er in einem früheren Verfahren zur gleichen Sache mitgewirkt hat, sofern er sich nicht verbindlich zu einem zukünftigen Bauprojekt geäussert hat und die Offenheit des Verfahrens gewährleistet bleibt.
  5. BGer 1C_488/201524.08.2016 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und zonenkonformer baulicher Nutzung fällt zugunsten der kommunalen Nutzungsplanung aus, sofern diese die Schutzanliegen des ISOS angemessen umsetzt und keine krassen Widersprüche bestehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.