Entscheide zu Art. 93 Abs. 3 BGG
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- BGer 1C_91/2026Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist unzulässig, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder kein bedeutender Aufwand im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG dargelegt wird.
- BGer 1C_488/2025Die Einordnung eines Neubaus in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE) im Perimeter eines kantonalen Ortsbildinventars (KOBI) ist mit § 238 PBG/ZH vereinbar, wenn der Baukörper sich aufgrund seiner Gestaltung und Lage hinreichend unterordnet und die Schutzziele des KOBI nicht krass verletzt.
- BGer 1C_409/2024Aufschiebende Bedingungen in Baubewilligungen führen dazu, dass das Verfahren als noch nicht abgeschlossen gilt, wenn die Bedingungen Umsetzungsspielraum belassen. Gegen solche Zwischenentscheide ist die Beschwerde nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig.
- BGer 1C_16/2025Ein Zwischenentscheid über die Sistierung eines Verfahrens ist nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Die blosse Hoffnung auf eine günstigere zukünftige Regelung rechtfertigt keine Sistierung.
- BGer 1C_511/2024Ein Vorbehalt in einem Genehmigungsentscheid zur Nutzungsplanung, der eine Gemeinde zur späteren Anpassung der Zonenzuweisung gemäss kantonalem Richtplan verpflichtet, entfaltet keine Aussenwirkung gegenüber Grundeigentümern und ist als aufsichtsrechtliche Anweisung zu qualifizieren. Er stellt keinen selbstständig anfechtbaren End- oder…
- BGer 1C_245/2024Ein Rückweisungsentscheid, der die Gemeinde zur Ergänzung der Baugesuchsunterlagen und zur Prüfung der Auswirkungen auf die benachbarte Landwirtschaftszone verpflichtet, stellt einen nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar.
- BGer 1C_400/2022Die Vorinstanz hat den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt und kantonales Recht nicht willkürlich angewendet. Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Umgebungsplan und Parkplätzen ist rechtmässig, da sich das Projekt befriedigend in die bauliche Umgebung einordnet und die Anforderungen an die Gestaltung erfüllt.
- BGer 1C_166/2023Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen kantonalen Zwischenentscheid im Raumplanungs- und Baurecht nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.
- BGer 1C_286/2020Die Rückbauverfügung für einen unbewilligt erweiterten Parkplatz im Vorgartengebiet ist verhältnismässig, wenn die Erweiterung gegen die kantonale Drittelsregel verstösst und kein überwiegendes privates Interesse an der Beibehaltung besteht.
- BGer 1C_195/2020Der Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, da er der Gemeinde einen Entscheidungsspielraum belässt. Eine Beschwerde gegen Zwischenentscheide ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig, die hier nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_636/2019Ein Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweist, ist als nicht anfechtbarer Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.
- BGer 1C_423/2019Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus; bei fehlender Legitimation oder nicht erfüllten Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist nicht einzutreten.
- BGer 1C_313/2018Ein Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt oder ein besonders aufwendiges Beweisverfahren vermeidet (Art. 93 Abs. 1 BGG). Die Einholung eines Fachgutachtens zur Abklärung des Ortsbildschutzes rechtfertigt keine direkte Anfechtung.
- BGer 1C_275/2017Die Erschliessungspflicht nach Art. 19 Abs. 1 RPG ist erfüllt, wenn die Verkehrssicherheit trotz Unterschreitung der VSS-Norm-Richtwerte aufgrund örtlicher Gegebenheiten und flankierender Massnahmen gewährleistet ist. Die Behörden haben ein erhebliches Ermessen bei der Beurteilung der hinreichenden Zufahrt.
- BGer 1C_205/2016Ein Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein Ermessensspielraum verbleibt. Die Bindungswirkung eines solchen Entscheids erstreckt sich nur auf die konkreten Anordnungen, nicht jedoch auf die Grundsatzfrage der Einzonung, wenn das rechtliche Gehör…
- BGer 1C_640/2015Ein Restaurant in der Landwirtschafts- und Wintersportzone ist nur standortgebunden, wenn es einen Bezug zum Wintersport aufweist. Ohne diesen Konnex ist eine Nutzung nach 19 Uhr nicht nach Art. 24 RPG bewilligungsfähig, und bestehende Bewilligungen decken solche Nutzungen nicht.
- BGer 1C_63/2016Bei Rückweisungsentscheiden im Kostenpunkt ist die spätere Sachentscheidung nur ausnahmsweise zu berücksichtigen; die kantonale Kostenverlegung nach §§ 13 und 17 VRG/ZH ist nicht willkürlich, wenn sie sich an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung orientiert.
- BGer 1C_420/2015Der Einleitungsbeschluss für ein Quartierplanverfahren ist ein selbstständig anfechtbarer Endentscheid; spätere Anträge zur Änderung des Planungsgebiets sind verspätet, sofern keine erheblichen veränderten Verhältnisse vorliegen.
- BGer 1C_256/2014Bei direktem Überflug eines Grundstücks durch Flugzeuge ist der Minderwert des gesamten Grundstücks zu entschädigen, sofern es sich um durchschnittliche Parzellen handelt. Bei ungewöhnlich grossen oder mit mehreren Häusern überbauten Parzellen, die nur teilweise überflogen werden, kann eine gedankliche Aufteilung vorgenommen und die…
- BGer 1C_431/2015Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt. Eine Rückweisung zur Ergänzung des Baugesuchs und erneuter Prüfung begründet keinen solchen Nachteil.
- BGer 1C_468/2015Die Kostenverteilung in einem gegenstandslos gewordenen Nutzungsplanverfahren ist nicht willkürlich, wenn die Beschwerdeführer in den Vorinstanzen unterlegen sind und die Gegenstandslosigkeit nicht auf rechtliche Fehler zurückzuführen ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.