Entscheide zu Art. 92 f. BGG
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- BGer 1C_513/2020Ein Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren, der eine aufschiebende Bedingung mit architektonischem Spielraum enthält, ist nicht selbstständig anfechtbar, wenn der Beschwerdeführer im weiteren Verfahren Parteirechte behält.
- BGer 1C_522/2017Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist nur zulässig, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil dargelegt wird (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Fehlt diese Darlegung, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_202/2016Ein Zwischenentscheid liegt vor, wenn eine Baubewilligung unter dem Vorbehalt der Einreichung und Bewilligung ergänzender Pläne erteilt wird und die noch offenen Punkte den Grundentscheid nicht abschliessend beurteilen lassen. Eine Beschwerde gegen solche Zwischenentscheide ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.