Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 9 Abs. 2 OEne

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Entscheide zu Art. 9 Abs. 2 OEne

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  1. BGer 1C_240/202127.01.2023 · AbgewiesenEin Windparkprojekt mit nationalem Interesse an erneuerbarer Energie bedarf einer ausreichenden Verankerung im kantonalen Richtplan (Art. 8 Abs. 2 LAT, Art. 8b LAT) und einer vollständigen Interessenabwägung. Ohne abschliessende Koordination mit den Schutzinteressen (IFP, Biotopschutz) kann ein Teilnutzungsplan nicht genehmigt werden.
  2. BGer 1C_575/201901.03.2022 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des kantonalen Gerichts: Der öffentliche Nutzen der erneuerbaren Energieerzeugung überwiegt die lokalen Beeinträchtigungen (Lärm, Landschaftsbild, Avifauna/Chiroptären) bei Einhaltung der planerischen und umweltrechtlichen Vorgaben.
  3. BGer 1C_628/201922.12.2021 · AbgewiesenEin interkommunaler Teilzonenplan für einen Windpark mit sechs Anlagen von je bis zu 210 m Höhe ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 LPN und Art. 12 LEne korrekt erfolgt, insbesondere der nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien (Art. 9 Abs. 2 OEne) gegen die Schutzgüter Landschaft, Avifauna und…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.