Bestimmung · 7 Entscheide

Art. 8a RPG

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
29 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 8a RPG

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  1. BGer 1C_301/202530.07.2026 · AbgewiesenDie Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aufgrund kantonaler Kriterien und örtlicher Gegebenheiten Gesamtbetrachtend bejaht wird.
  2. BGer 1C_143/202531.07.2025 · AbgewiesenEine Einzonung während des Übergangsregimes nach Art. 38a RPG ist unzulässig, wenn keine gleichwertige Auszonung erfolgt und die Zone bereits überdimensioniert ist. Die scheinbare Lückenfüllung in einer urbanisierten Umgebung rechtfertigt keine Ausnahme von den planerischen Grundsätzen.
  3. BGer 1C_66/202201.12.2022 · GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone widerspricht deren Zweck, wenn die Bauparzelle als potenzielles Rückzonungsgebiet in Frage kommt und die Rückzonung nicht ausgeschlossen werden kann.
  4. BGer 1C_471/202110.10.2022 · AbgewiesenEine Abweichung vom kantonalen Richtplan ist zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt, von untergeordneter Bedeutung ist und eine förmliche Richtplananpassung unverhältnismässig wäre. Bei Umzonungen innerhalb bestehender Bauzonen sind die lärmschutzrechtlichen Erschliessungsvoraussetzungen nach Art. 24 USG nicht anwendbar, sofern die…
  5. BGer 1C_536/201916.09.2020 · AbgewiesenDie kantonale Regelung in Art. 18 Abs. 1 LATeC, wonach der kantonale Richtplan ab seiner Annahme durch den Staatsrat für kantonale und kommunale Behörden verbindlich ist, ist eine zulässige Ausgestaltung des kantonalen Rechts und nicht willkürlich. Die Anwendung des neuen Richtplans auf die Prüfung des kommunalen Nutzungsplans ist daher…
  6. BGer 1C_501/201815.05.2019 · GutgeheissenDer Ausbau einer Erschliessungsstrasse in der Landwirtschaftszone muss auf das Notwendige beschränkt bleiben und darf nicht überdimensioniert sein. Fachgutachten der kantonalen Behörden zu Verkehrssicherheit und Fusswegnetz sind massgebend, sofern keine triftigen Gründe für eine Abweichung vorliegen.
  7. BGer 1C_205/201610.11.2016 · AbgewiesenEin Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein Ermessensspielraum verbleibt. Die Bindungswirkung eines solchen Entscheids erstreckt sich nur auf die konkreten Anordnungen, nicht jedoch auf die Grundsatzfrage der Einzonung, wenn das rechtliche Gehör…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.