Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 89 Abs. 2 lit. a LTF

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 89 Abs. 2 lit. a LTF

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_229/202514.05.2025 · AbgewiesenDie Qualität für ein Rechtsmittel gegen eine Baubewilligung ausserhalb der Bauzone bemisst sich nach Art. 89 Abs. 1 LTF und setzt einen persönlichen, konkreten und schutzwürdigen Interessenverletzung voraus; die blosse Distanz zum Vorhaben rechtfertigt für sich allein keine Beschwerdelegitimation.
  2. BGer 1C_672/202002.09.2021 · GutgeheissenDie Nichtnotifikation einer kantonalen Planungsentscheidung an das ARE gemäss Art. 46 OPT führt nicht zur Verwirkung des Beschwerderechts, wenn die Entscheidung die Abgrenzung von Bauzonen betrifft und der Bund zur Wahrung des Bundesrechts auf die Notifikation angewiesen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.