Bestimmung · 16 Entscheide

Art. 86 LTF

16 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
16
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
19 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 86 LTF

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_186/202613.05.2026 · AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit nach Art. 24 Abs. 1 LPT gegeben ist oder die Identität des Gebäudes nach Art. 24c LPT gewahrt bleibt. Reine Bequemlichkeitsgründe oder persönliche Bedürfnisse rechtfertigen keine Standortgebundenheit, und umfangreiche Anbauten…
  2. BGer 1C_311/202520.04.2026 · GutgeheissenDer dies a quo der fünfjährigen Frist für eine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT beginnt mit deren Auflegung zur öffentlichen Auflage, nicht mit der späteren Genehmigung, um die bundesrechtliche Maximaldauer nicht zu überschreiten.
  3. BGer 1C_594/202511.11.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Zaun innerhalb der Bauzone unterliegt der vereinfachten Notifikationsverfahren, wenn keine bundes- oder kantonsrechtlichen Normen betroffen sind. Zivilrechtliche Einwände (z. B. Servituten) sind für die öffentlich-rechtliche Baubewilligung irrelevant.
  4. BGer 1C_271/202508.09.2025 · AbgewiesenDie Verweigerung einer Baubewilligung für einen Aufzug in einem ISOS-geschützten Gebäude mit Schutzziel A ist rechtmässig, wenn die Massnahme die geschützte Bausubstanz und die innere Raumorganisation irreparabel beeinträchtigt und der öffentliche Schutzinteresse überwiegt.
  5. BGer 1C_715/202417.01.2025 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die kantonale Baubewilligung für ein Wohngebäude in der Zone R3b, da die Vorinstanz die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen korrekt geprüft hat und keine willkürlichen Feststellungen vorliegen.
  6. BGer 1C_119/202227.02.2023 · GutgeheissenDie formelle Schutzstellung eines Gebäudes nach kantonalem Recht genügt nicht für die Anwendung von Art. 24d LAT; vielmehr muss die materielle Schutzwürdigkeit im Rahmen der Baubewilligung geprüft werden.
  7. BGer 1C_355/202117.03.2022 · AbgewiesenEine ohne Bewilligung erstellte Abweichung von einem geltenden Nutzungsplan (hier: Überschreitung der zulässigen Wohnungsanzahl) muss auch bei bevorstehender Planänderung in Konformität gebracht werden, sofern die neue Planung noch nicht in Kraft ist und kein positiver antizipatorischer Effekt anerkannt werden kann. Die Anordnung der…
  8. BGer 1C_3/202126.08.2021 · AbgewiesenEin Wechsel der Nutzung eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a LAT ist nur zulässig, wenn er keine Auswirkungen auf Territorium, Erschliessung oder Umwelt hat. Eine Massnahme, die den Zugang zu einem solchen Gebäude auf zwei Tage pro Woche beschränkt, ist verhältnismässig, um diese Bedingung zu erfüllen.
  9. BGer 1C_72/201926.09.2019 · AbgewiesenEin Bauprojekt kann während eines laufenden Remaniement parcellaire urbain (RPU) gemäss Art. 18 LRRL verweigert werden, wenn es die Umsetzung des RPU behindert, selbst wenn der zugrundeliegende Plan noch nicht in Kraft getreten ist.
  10. BGer 1C_416/201815.07.2019 · AbgewiesenEine kantonale Gesetzesänderung zur Umzonung von Agrarland in eine Entwicklungszone 3 ist auch ohne vorherige Erarbeitung eines Quartierrichtplans zulässig, sofern sie mit dem kantonalen Richtplan und den bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Die Bindungswirkung kommunaler Richtpläne beschränkt sich auf die kommunalen Behörden und…
  11. BGer 1C_534/201802.11.2018 · AbgewiesenBei Entscheidungen über den Suspensiveffekt im Baurecht ist eine summarische Interessenabwägung ausreichend; die Vorinstanz darf dabei einen weiten Ermessensspielraum nutzen, sofern keine offensichtliche Fehlgewichtung vorliegt.
  12. BGer 1C_429/201725.07.2018 · AbgewiesenDie Abwägung der Interessen bei der Anpassung eines Teilnutzungsplans für eine EMS-Erweiterung in der Nähe des geschützten Lavaux-Gebiets ist rechtmässig, wenn die planerischen Massnahmen die Schutzgüter angemessen berücksichtigen und die Volumenbegrenzungen sowie architektonischen Auflagen eine hinreichende Integration in die…
  13. BGer 1C_554/201615.01.2018 · AbgewiesenEin remaniement parcellaire mit Péréquation réelle im Rahmen eines Syndikats für Bodenverbesserungen ist auch nach Inkrafttreten der LAT-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 5 Abs. 1 und 1bis LAT) mit dem Bundesrecht vereinbar, sofern die kantonale Regelung die bundesrechtlichen Mindestanforderungen an die Mehrwertabgabe erfüllt.
  14. BGer 1C_159/201703.10.2017 · NichteintretenEine Opposition gegen eine Baubewilligung ist unzulässig, wenn sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht wird, selbst wenn die Beschwerdeführer die Fristversäumnis mit einer eigenen Version der Fakten zu rechtfertigen versuchen.
  15. BGer 1C_256/201629.05.2017 · Teilweise gutgeheissenEin Wohnnutzungswechsel und eine Überbauung ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie den Voraussetzungen von Art. 37a RPG und Art. 43 OPT entsprechen, insbesondere wenn die neue Nutzung gewerblich bleibt und keine neuen relevanten Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen.
  16. BGer 1C_430/201515.04.2016 · AbgewiesenDie Baubewilligung für acht Villen in einer Villenzone ist rechtmässig, wenn der Zugang technisch und juristisch ausreichend ist, die Ausnutzungsziffer nach kantonalem Recht (Art. 59 Abs. 4 LCI) eingehalten wird und keine willkürliche Anwendung der Normen vorliegt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.