Entscheide zu Art. 86 LATC
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_553/2024Eine Mobilfunkantenne mit adaptiven Antennen in der Bauzone ist zulässig, wenn sie die Installationsgrenzwerte der ORNI einhält und in funktionalem Zusammenhang mit der zu versorgenden Zone steht. Die Bewertung adaptiver Antennen erfolgt nach dem worst-case-Szenario, wobei ein Korrekturfaktor (Kaa) angewendet wird, um die tatsächliche…
- BGer 1C_285/2024Die Bewilligung eines Bauprojekts in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht bereits dann unzulässig, wenn es nicht allen Merkmalen des Inventars entspricht; vielmehr ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der die Schutzziele des ISOS berücksichtigt, aber nicht absolut gesetzt werden.
- BGer 1C_14/2023Ein Bauprojekt in der Altstadt von Aubonne (VD) kann trotz Einhaltung der zonenrechtlichen Vorgaben aufgrund mangelnder architektonischer Integration und Beeinträchtigung des ISOS-Schutzguts verweigert werden. Die kantonale Beurteilung der Ästhetik und des Denkmalschutzes ist massgebend, sofern sie nicht willkürlich ist.
- BGer 1C_94/2023Die Bewilligung einer Mobilfunkantenne in einer (para-)öffentlichen Zone ist zulässig, wenn sie der Zonenwidmung entspricht, keine geschützten Objekte beeinträchtigt und die Immissionsgrenzwerte der ORNI eingehalten werden. Eine Abwägung der Interessen ist nicht erforderlich, wenn keine geschützten national bedeutsamen Objekte betroffen…
- BGer 1C_344/2023Die Gemeinde Lausanne durfte ein Bauprojekt aufgrund der ästhetischen Integrationsklausel (Art. 86 LATC, Art. 69 RPGA) ablehnen, da sie über eine weite Beurteilungsfreiheit in dieser Frage verfügt. Das kantonale Gericht überschritt seine Prüfungsbefugnis, indem es die gemeindliche Interessenabwägung durch seine eigene ersetzte.
- BGer 1C_391/2023Ein Bauvorhaben in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht allein wegen der ISOS-Eintragung nachträglich unzulässig, wenn es die Schutzziele nicht beeinträchtigt. Ein präjudizieller Planungscheck ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände zulässig.
- BGer 1C_481/2023Die Bewilligung einer Ausnahme von der maximalen Bauhöhe und die Beurteilung der ästhetischen Integration eines Bauprojekts in der Bauzone unterliegen einem weiten Ermessen der Gemeinde. Das Bundesgericht prüft solche Entscheidungen nur auf Willkür, nicht auf Zweckmässigkeit.
- BGer 1C_182/2022Ein Kontrolle des PGA im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Bei Biotopschutz in der Bauzone muss die Abwägung der Interessen im Baubewilligungsverfahren erfolgen, wobei die Massnahmen zur Kompensation präzise in der Bewilligung festzulegen sind.
- BGer 1C_230/2022Bei nachträglicher Festsetzung einer Zone réservée während des Beschwerdeverfahrens ist eine Interessenabwägung zwischen den privaten Bauinteressen und den öffentlichen Planungsinteressen (insb. Schutz eines ISOS-Objekts) erforderlich. Eine pauschale Bewilligungspflicht ohne diese Abwägung verletzt Bundesrecht (Art. 27 LAT).
- BGer 1C_94/2022Eine Mobilfunkantenne ausserhalb der Bauzone kann gemäss Art. 24 LAT bewilligt werden, wenn ihre Standortgebundenheit gegeben ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Bei ISOS-geschützten Objekten ist eine besonders schonende Abwägung erforderlich, doch eine CFMH-Expertise ist nicht zwingend, wenn keine sensible…
- ? 1C_228/2022Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 OAT fällt zugunsten des landwirtschaftlichen Bedürfnisses und der raumplanerischen Ziele (Schutz der SDA, Konzentration der Bauten) aus, selbst bei erheblichen ästhetischen Beeinträchtigungen. Die kommunale Gestaltungsautonomie (Art. 86 LATC) darf nicht zu einem systematischen Bauverbot in der…
- BGer 1C_53/2021Ein Schulzentrum in einer Zone öffentlicher Nutzung ist auch bei grosser Dimension nicht zwingend planungspflichtig, wenn es der Zonenordnung entspricht und keine besonderen Umweltauswirkungen hat. Die Erteilung einer Baubewilligung ist in diesem Fall zulässig.
- BGer 1C_645/2020Ein kontrollincidenter Prüfung eines Quartierplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die Annullierung eines PGA durch das Bundesgericht führt nicht automatisch zur Ungültigkeit eines zuvor genehmigten Quartierplans, sofern dieser den Anforderungen des…
- BGer 1C_298/2017Die Interessenabwägung zwischen Eigentumsschutz und Denkmalschutz fällt zugunsten der Eigentümer aus, wenn die Erhaltung des Gebäudes unzumutbare wirtschaftliche Belastungen verursacht und der Quartiercharakter bereits durch moderne Bauten beeinträchtigt ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.