Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 82 lit. c LTF

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Entscheide zu Art. 82 lit. c LTF

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  1. BGer 1C_245/202314.03.2024 · AbgewiesenEine kommunale Initiative, die die Standortpriorisierung von Mobilfunkantennen regelt, ist ungültig, wenn sie die Installation in der Bauzone praktisch unmöglich macht und damit gegen das Bundesrecht verstösst, wonach Mobilfunkantennen prioritär in der Bauzone errichtet werden müssen.
  2. BGer 1C_644/202116.11.2022 · AbgewiesenDie Initiative IN 176 ist mit dem Bundesrecht vereinbar, da sie die Interessenabwägung und die Kompetenz der Behörden zur Planungsentscheidung nicht aushöhlt. Die Stabilität der Pläne (Art. 21 Abs. 2 LAT) bleibt gewahrt, und die partizipativen Elemente entsprechen den Vorgaben von Art. 4 Abs. 2 LAT und Art. 3 OAT.
  3. BGer 1C_147/202005.10.2020 · NichteintretenEin auf die Umsetzung einer kommunalen Initiative gerichteter Rechtsbehelf wird ohne aktuelles Interesse irrelevabel, wenn das Ziel der Initiative durch die definitive Inkraftsetzung eines Planes (PLQ) unmöglich wird. Die Planstabilität gemäss Art. 21 Abs. 2 LAT schützt die Gültigkeit und Beständigkeit von Nutzungsplänen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.