Entscheide zu Art. 82 lit. b LTF
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_416/2018Eine kantonale Gesetzesänderung zur Umzonung von Agrarland in eine Entwicklungszone 3 ist auch ohne vorherige Erarbeitung eines Quartierrichtplans zulässig, sofern sie mit dem kantonalen Richtplan und den bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Die Bindungswirkung kommunaler Richtpläne beschränkt sich auf die kommunalen Behörden und…
- BGer 1C_274/2017Privaten fehlt die Legitimation, gegen einen kantonalen Richtplan direkt Beschwerde zu führen, da dieser nur für Behörden verbindlich ist und keine subjektiven Rechte der Grundeigentümer begründet. Ein allfälliger Kontrollbedarf kann im Rahmen von Nutzungsplanungs- oder Baubewilligungsverfahren geltend gemacht werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.