Entscheide zu Art. 8 LSV
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- BGer 1C_446/2022Eine Baubewilligung nach Art. 22 RPG setzt die Kenntnis der konkreten, beabsichtigten Nutzung voraus, um die Erschliessung (Art. 19 RPG) und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Art. 7, 8 LSV) zu prüfen. Ohne diese Kenntnis kann die Bewilligungsfähigkeit nicht beurteilt werden.
- BGer 1C_87/2020Ein Bauvorhaben in der Bauzone ist umweltschutzrechtlich zulässig, wenn die Lärmimmissionen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und keine wesentliche Änderung der Baute ohne Sanierung vorliegt. Sekundärimmissionen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Vorhaben direkt zuordenbar sind.
- BGer 1C_507/2015Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Immissionsgrenzwerte eingehalten wurden und keine akzessorische Anfechtung des Gestaltungsplans zulässig war. Die Parteientschädigung basierte auf kantonaler Praxis und war bundesrechtskonform.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.