Bestimmung · 9 Entscheide

Art. 78 BV

9 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
9
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
22 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 78 BV

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  1. BGer 1C_153/202505.01.2026 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude im ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A stellt eine Bundesaufgabe dar, da Art. 18a Abs. 3 RPG eine abschliessende, direkt anwendbare bundesrechtliche Regelung enthält. Die Interessenabwägung ist daher unter Einbezug der ENHK/EKD-Gutachten vorzunehmen.
  2. BGer BGE 152 II 27601.01.2026 · AbgewiesenBei der Bewilligung von Solaranlagen auf Dächern von Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung innerhalb der Bauzone nach Art. 18a Abs. 3 RPG liegt eine Bundesaufgabe vor, die eine Anhörung der kantonalen Fachstelle zur Notwendigkeit eines Gutachtens nach Art. 7 NHG erfordert.
  3. BGer 1C_523/202411.09.2025 · AbgewiesenDie analoge Anwendung der Kriterien Unvorhersehbarkeit, Spezialität und schwerer Schaden auf die Unterschreitung kantonaler Baumabstandsvorschriften bei vorsorglicher Unterschutzstellung eines Baums steht vor der Eigentumsgarantie (Art. 26 Abs. 2 BV) und ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz die Entschädigungspflicht verneint, weil…
  4. VGer GL VG.2024.0007124.06.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine rechtsgenügliche Abklärung und Begründung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Flachmoore von nationaler Bedeutung. Fehlende oder unvollständige wissenschaftliche Grundlagen führen zur Rückweisung an die Vorinstanz.
  5. BGer 1C_31/202316.06.2025 · AbgewiesenDer kantonale Gesetzgeber ist bei der Umsetzung von Bundes- und Völkerrecht im Denkmalschutz nicht verpflichtet, ein Zustimmungserfordernis der kantonalen Stelle für die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Schutzobjekten vorzusehen, sofern der Vollzug sachgerecht und wirksam gewährleistet ist.
  6. BGer 1C_283/202121.07.2022 · AbgewiesenDie Beschwerdeführerinnen haben keine Beschwerdelegitimation nach Art. 89 BGG, da die Erteilung einer Baubewilligung innerhalb der Bauzone keine Bundesaufgabe darstellt und die Beschwerdeführerinnen nicht in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind.
  7. Appellationsgericht des VD.2015.15324.10.2016 · AbgewiesenDie Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.
  8. BGer 1C_227/201507.01.2016 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Heimatschutz (ISOS, kommunale Gestaltungsvorschriften) und baulicher Entwicklung in der Kernzone wurde korrekt vorgenommen; das Bauprojekt integriert ein störendes Fremdelement und hält sich an die ortstypischen Gestaltungskriterien.
  9. BGer 1C_429/201328.10.2013 · GutgeheissenDie direkte Anwendbarkeit von Art. 75b BV erfordert eine klare Abklärung, ob das Vorhaben als Haupt- oder Zweitwohnsitz genutzt wird. Fehlt diese Abklärung, ist die Bewilligung aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.