Entscheide zu Art. 78 Abs. 4 und 5 BV
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- BGer 1C_758/2021Ein Strassenprojekt mit einem neuen Fuss- und Veloweg in einer geschützten Landschaft (IFP, Palud-Inventar) ist zulässig, wenn die Eingriffe minimal sind, die Schutzziele nicht schwerwiegend beeinträchtigt werden und keine gleichwertige Alternative mit geringeren Auswirkungen besteht.
- BGer 1C_346/2014Die Genehmigung einer Windparkzone ohne hinreichende Richtplangrundlage und ohne nachvollziehbare, umfassende Interessenabwägung – insbesondere zu Alternativstandorten, Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz – verletzt Bundesrecht. Die Interessenabwägung muss alle relevanten Belange (u. a. Moorschutz, Avifauna, Landschaftsbild)…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.