Bestimmung · 23 Entscheide

Art. 75 BV

23 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
23
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
22 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 75 BV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_411/202320.06.2025 · AbgewiesenEin Plan d'affectation, der eine bestehende Teilplanung ersetzt, unterliegt nicht einer präjudiziellen Prüfung der alten Planung, wenn er selbst die Anpassung an veränderte Umstände vornimmt. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen, wobei die Behörden über einen weiten…
  2. BGer 1C_524/202322.11.2024 · GutgeheissenDie Interessenabwägung des kantonalen Gerichts vernachlässigte die Grundsätze der Konzentration, der massvollen Bodennutzung und der Landschaftserhaltung (Art. 1, 3, 15 LAT). Die Umzonung von 11'000 m² bester Ackerfläche in eine gemischte Zone verstiess gegen die Anforderungen an die regionale Koordination und die Erhaltung der…
  3. BGer 1C_280/202303.04.2024 · AbgewiesenEine Parzelle kann nur dann als Zone zu überbauen klassiert werden, wenn sie Teil des am 1. Januar 1988 weitgehend bebauten Gebiets ist oder die Kriterien von Art. 15 LAT erfüllt. Die bloße Einzeichnung in einer kantonalen Richtplan-Karte oder frühere Baugenehmigungen begründen keinen Anspruch auf Beibehaltung der Bauzone.
  4. BGer 1C_572/202318.03.2024 · AbgewiesenDie Übertragung von Bauindizes (SUL) zwischen Grundstücken in unterschiedlichen Zonen des Nutzungsplans ist unzulässig, selbst wenn die Zonen ähnliche Parameter aufweisen. Die Rechtmässigkeit solcher Übertragungen ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu prüfen.
  5. BGer 1C_333/202315.03.2024 · AbgewiesenEin Plan d'affectation spécial für eine Motocross-Piste ausserhalb der Bauzone ist nur zulässig, wenn die Standortgebundenheit der Anlage nach Art. 24 LAT nachgewiesen wird, insbesondere durch den Ausschluss alternativer Standorte in der Bauzone oder auf bestehenden Anlagen.
  6. BGer 1C_534/202221.11.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an einer modernen, sicheren und verkehrstechnisch optimierten Seilbahnverbindung überwiegt die privaten Interessen der betroffenen Grundeigentümer:innen, insbesondere da eine umfassende Variantenprüfung die gewählte Variante 3B als beste Lösung auswies.
  7. BGer 1C_607/202119.06.2023 · AbgewiesenDie Einzonung zweier Grundstücke in der Zone zu bauen ist mit den Schutzinteressen des ISOS vereinbar, wenn die Bauweise die Schutzziele hinreichend berücksichtigt und die Sichtachsen nicht beeinträchtigt.
  8. BGer 1C_149/202228.10.2022 · AbgewiesenEin ohne Bewilligung ausgeführter Erdauf- und -abtrag in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn er nicht für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig ist und die Bodenfruchtbarkeit langfristig beeinträchtigt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie dem öffentlichen Interesse an der…
  9. BGer 1C_184/202207.10.2022 · AbgewiesenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind in der Regel zu beseitigen, sofern sie nicht durch ihre Bestimmung erzwungen sind (Art. 24 LAT) oder unter Art. 24c LAT fallen. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.
  10. BGer 1C_418/202110.03.2022 · AbgewiesenEin ohne Bewilligung erstellter, die Identität eines Gebäudes und seiner Umgebung massgeblich verändernder Anbau (Terrasse und Plattenbelag um Pool) in der Landwirtschaftszone kann nicht nach Art. 24c aLAT und Art. 42 aOAT legalisiert werden. Ein Rückbaubefehl ist verhältnismässig, selbst wenn die aktuellen Eigentümer die Bauten nicht…
  11. BGer 1C_224/202128.10.2021 · AbgewiesenDie Exekution einer rechtskräftigen Abbruchverfügung durch Ersatzvornahme ist zulässig, wenn die Vorentscheide die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahme bereits abschliessend geprüft haben. Eine erneute inhaltliche Überprüfung der Grundentscheidung im Rahmen des Vollzugs ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  12. BGer 1C_3/202126.08.2021 · AbgewiesenEin Wechsel der Nutzung eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a LAT ist nur zulässig, wenn er keine Auswirkungen auf Territorium, Erschliessung oder Umwelt hat. Eine Massnahme, die den Zugang zu einem solchen Gebäude auf zwei Tage pro Woche beschränkt, ist verhältnismässig, um diese Bedingung zu erfüllen.
  13. BGer 1C_296/202008.07.2021 · AbgewiesenEin kontrollincidentieller Prüfung der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung massgeblich verändert haben. Die Abwägung der Interessen ergibt, dass die aktuelle industrielle Zonenausscheidung für die Parzelle 1967 nicht mehr den Anforderungen der Trennung von Bau- und…
  14. BGer 1C_163/202007.06.2021 · AbgewiesenDie Rekonstruktion eines vor 1880 errichteten und als Wochenendchalet genutzten Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist trotz erworbener Rechtsstellung (Art. 24c RPG) unzulässig, wenn sie wesentliche Anforderungen der Raumplanung, insbesondere den Schutz des Waldes und der Landschaft, nicht erfüllt.
  15. BGer 1C_469/201928.04.2021 · GutgeheissenDie 30-jährige Verwirkungsfrist für den Wiederherstellungsanspruch bei baurechtswidrigen Bauten ist ausserhalb der Bauzone nicht anwendbar. Illegale Bauten und Nutzungen müssen daher auch nach Ablauf von 30 Jahren beseitigt werden, sofern keine Besitzstandsgarantie oder andere Ausnahmen greifen.
  16. BGer 1C_577/201904.11.2020 · AbgewiesenDer Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG liegt im Ermessen der Behörde; ein einklagbarer Anspruch von Privatpersonen besteht nicht, selbst wenn ein Planungsbedürfnis vorliegt. Die Ablehnung einer Planungszone ist rechtmässig, wenn keine hinreichende Planungsabsicht oder keine erhebliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von Art.…
  17. BGer 1C_398/201816.04.2020 · AbgewiesenDie Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine städtische Grünzone ist rechtmässig, wenn sie auf objektiven Kriterien beruht und eine korrekte Interessenabwägung nach Art. 3 LAT (Art. 18 LAT) erkennen lässt, insbesondere zur Schaffung von Erholungsflächen und zur Wahrung des Landschaftsbilds.
  18. BGer 1C_576/201813.12.2019 · AbgewiesenDie Zonenkonformität einer gewerblichen Tätigkeit in einer Dorfzone ist unabhängig von den Immissionsgrenzwerten der LPE zu prüfen; die Raumplanung kann Aktivitäten aufgrund abstrakter Kriterien (z. B. Lärm, Verkehr) verbieten, selbst wenn die LPE-Grenzwerte nicht überschritten werden.
  19. BGer 1C_162/201925.11.2019 · GutgeheissenDie Umnutzung eines als Wochenendchalet bewilligten Gebäudes zu einer ganzjährig bewohnbaren Wohnung in einer Landschaftsschutzzone außerhalb der Bauzone überschreitet die zulässige Teiltransformation nach Art. 24c LAT und Art. 42 OAT und erfordert die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.
  20. BGer 1C_176/201610.05.2017 · AbgewiesenEin in einer Zone zu bauen liegendes Grundstück, das nicht den Anforderungen von Art. 15 LAT (1980) entspricht, kann nicht als rechtmässige Bauzone gelten. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist von zentraler Bedeutung und überwiegt selbst den Schutz des Vertrauens nach Art. 9 BV.
  21. BGer 1C_36/201108.02.2012 · GutgeheissenDie Gemeinde darf im Rahmen ihrer Nutzungsplanung fossil-thermische Kraftwerke ausschliessen, sofern überwiegende raumplanerische Interessen vorliegen. Eine kommunale Ausnahmebestimmung mit einem Gesamtwirkungsgrad von 85 % ist jedoch unverhältnismässig und widerspricht den Grundrechten.
  22. BGer BGE 137 II 5801.01.2011 · Teilweise gutgeheissenOhne abgeschlossenes SIL-Objektblatt sind nur kapazitätserhaltende Anpassungen des Flugbetriebs zulässig, nicht aber kapazitätserhöhende Massnahmen. Die Interessenabwägung muss auf Stufe Sachplan erfolgen, um Fakten zu vermeiden, die den Planungsprozess präjudizieren.
  23. BGer 1C_157/200926.11.2009 · AbgewiesenDie Interessenabwägung im Zonenplanverfahren für die Sonderbauzone Gemüse- und Gartenbau (faktisch Speziallandwirtschaftszone) war massgebend; im Baubewilligungsverfahren konnten die dort bereits geprüften Belange (z. B. Fruchtfolgeflächen, Aussicht, Wasserbedarf) nicht mehr in Frage gestellt werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.