Bestimmung · 35 Entscheide

Art. 75 Abs. 1 BV

35 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
35
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 75 Abs. 1 BV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_458/202501.06.2026 · AbgewiesenOrdnungsgemässe Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung zwingend, sofern keine 30-jährige Verjährung nach Art. 25 Abs. 5 LAT vorliegt und keine aussergewöhnlichen Umstände eine Abweichung rechtfertigen.
  2. BGer 1C_647/202308.12.2025 · AbgewiesenEine altrechtliche Baute in der Landwirtschaftszone mit Landschaftsschutzüberlagerung geniesst keinen Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie nicht bestimmungsgemäss nutzbar ist. Illegale, zonenwidrige Bauten sind grundsätzlich rückzubauen, sofern die Wiederherstellung verhältnismässig ist.
  3. BGer 1C_659/202423.10.2025 · Teilweise gutgeheissenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Natursteinstützmauer und einen Brennholzunterstand in der Landwirtschaftszone wurde zu Recht verweigert, da keine Standortgebundenheit im Sinne von Art. 24 lit. a RPG vorlag. Der Rückbau ist verhältnismässig und dient der Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes.
  4. BGer 1C_214/202407.05.2025 · AbgewiesenDie Umnutzung von Verwaltungsräumen in ein zusätzliches Wohnungsobjekt in einem Gebäude ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn die baulichen Änderungen vor allem innen liegen.
  5. BGer 1C_212/202424.04.2025 · AbgewiesenDie asylrechtliche Plangenehmigung nach Art. 95a AsyIG hat Sondernutzungsplancharakter und ersetzt kantonale Planungs- und Bewilligungspflichten; die Interessenabwägung zugunsten des Bundesasylzentrums ist sachlich vertretbar.
  6. BGer 1C_643/202327.03.2025 · AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone, fehlender Erschliessung und landschaftsschützerischen Interessen (ISOS, Park). Die Bewilligung von Bauten in einem solchen Kontext kann die planerische…
  7. BGer 1C_182/202316.08.2024 · AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone liegendes Grundstück muss bei widerrechtlicher Nutzung (hier: Aéromodélisme) in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden; eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Wiederherstellungspflicht besteht ausserhalb der Bauzone nicht. Die Anordnung ist verhältnismässig, wenn sie dem verfassungsmässigen Prinzip…
  8. BGer 1C_667/202303.06.2024 · AbgewiesenFormell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.
  9. BGer 1C_147/202329.02.2024 · GutgeheissenDie Beseitigung rechtswidriger Bauten ausserhalb der Bauzone setzt eine Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit voraus. Ein Abbruchbefehl ohne Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.
  10. BGer 1C_112/202315.12.2023 · AbgewiesenBau- und Installationen in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind widerrechtlich und müssen im Grundsatz rückgebaut werden, sofern keine Ausnahmegründe (z. B. gute Treu, Proportionalität) vorliegen. Serres-Tunnels, Parkplätze, Hof und Weg gelten als feste Installationen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 LAT und unterstehen der…
  11. BGer 1C_75/202205.09.2023 · AbgewiesenDie Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von der Baubewilligung ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland liegt im öffentlichen Interesse, unabhängig von der Anzahl der begünstigten…
  12. BGer 1C_570/202219.07.2023 · AbgewiesenEin in einer landwirtschaftlichen Zone stehendes, ursprünglich als Wochenendpavillon bewilligtes Gebäude darf nicht zu einer ganzjährigen Nutzung umgebaut werden, da dies eine wichtige Änderung der Nutzung im Sinne von Art. 42 Abs. 3 Bst. c OAT darstellt und gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verstösst.
  13. BGer 1C_53/202215.05.2023 · AbgewiesenEin Order zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch nach langjähriger Duldung einer gewerblichen Nutzung rechtmässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 37a LAT und Art. 43 OAT nicht erfüllt sind und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet Vorrang hat.
  14. BGer 1C_213/202209.05.2023 · AbgewiesenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone können nur bewilligt werden, wenn sie standortgebunden sind (Art. 24 RPG). Ein objektives Bedürfnis mit Bezug auf den genauen Standort, Umfang und Ausgestaltung muss gegeben sein; eine bloße Kapazitätssteigerung genügt nicht.
  15. BGer 1C_533/202119.01.2023 · AbgewiesenEine ohne gültige Bewilligung ausserhalb der Bauzone errichtete Baute ist auch bei langjähriger Duldung und hohen Rückbaukosten zu beseitigen, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handeln konnte und keine Aussicht auf nachträgliche Legalisierung besteht.
  16. BGer 1C_189/202213.01.2023 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlichen Bauten ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich geboten, sofern nicht ausnahmsweise die Verhältnismässigkeit eine alternative Lösung zulässt. Die Alternative muss jedoch gleichwertig sein und den rechtmässigen Zustand dauerhaft sicherstellen.
  17. BGer 1C_8/202205.12.2022 · AbgewiesenBauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT vorliegt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind.
  18. BGer 1C_462/202125.04.2022 · AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone erstellter, illegaler Lagerplatz und die damit verbundenen Anlagen müssen auch nach Jahrzehnten der Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, da das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verfassungsrechtlich verankert ist und über private Interessen Vorrang hat.
  19. BGer 1C_60/202127.07.2021 · AbgewiesenBauten und Installationen ausserhalb der Bauzone müssen auch nach Ablauf von 30 Jahren in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden, sofern keine Ausnahme nach Art. 24 ff. RPG vorliegt. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.
  20. BGer BGE 147 II 30901.01.2021 · GutgeheissenDer Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine solche Verwirkungsfrist würde den verfassungsmässigen Trennungsgrundsatz und die einheitliche Anwendung des Bundesrechts in Frage stellen.
  21. BGer 1C_26/202017.11.2020 · AbgewiesenEin Gestaltungsplan kann von der Nutzungsdichte der Richtplanung abweichen, wenn die kommunale Gesamtbetrachtung die Dichtevorgabe einhält und die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Die Etappierung von Gestaltungsplänen ist bundesrechtlich nicht ausgeschlossen.
  22. BGer 1C_341/201924.08.2020 · AbgewiesenBauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone dürfen nur bewilligt werden, wenn sie für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Illegale Bauten sind grundsätzlich zu beseitigen, es sei denn, ausnahmsweise liege ein Verbot der…
  23. VGer ZH VB.2019.0035319.12.2019 · GutgeheissenDie von der Gemeinde ohne Zustimmung der kantonalen Behörde erteilte Baubewilligung für eine unterirdische Baute in der Landwirtschaftszone ist nichtig, da sie gegen Art. 25 Abs. 2 RPG verstösst und die geplante Baute weder gestaltungsplan- noch zonenkonform ist.
  24. BGer 1C_183/201822.07.2019 · AbgewiesenEin ohne kantonale Bewilligung ausserhalb der Bauzone erstelltes Gebäude muss grundsätzlich rückgebaut werden, es sei denn, der Bauherr konnte sich in gutem Glauben auf eine behördliche Zusage verlassen. Im vorliegenden Fall war die Fehleinschätzung der Zonenkonformität dem offiziellen Geometer und der Gemeinde zuzurechnen, weshalb der…
  25. BGer 1C_508/201815.07.2019 · GutgeheissenIn der Landwirtschaftszone erstellte, nicht bewilligbare Bauten müssen grundsätzlich rückgebaut werden, um das verfassungsmässige Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zu wahren. Ausnahmen sind nur bei geringfügigen Abweichungen oder bei gutem Glauben des Bauherrn denkbar.
  26. BGer 1C_501/201815.05.2019 · GutgeheissenDer Ausbau einer Erschliessungsstrasse in der Landwirtschaftszone muss auf das Notwendige beschränkt bleiben und darf nicht überdimensioniert sein. Fachgutachten der kantonalen Behörden zu Verkehrssicherheit und Fusswegnetz sind massgebend, sofern keine triftigen Gründe für eine Abweichung vorliegen.
  27. BGer 1C_273/201720.06.2018 · Teilweise gutgeheissenBauen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich unzulässig und muss im Interesse der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 75 Abs. 1 BV) wiederhergestellt werden. Eine Abwägung der Interessen ist nur dann entbehrlich, wenn die Widerherstellung verhältnismäßig ist; andernfalls muss die Vorinstanz die Proportionalität prüfen.
  28. BGer 1C_276/201602.06.2017 · GutgeheissenDie Nichtanordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einem rechtswidrig erstellten Wohngebäude in der Landwirtschaftszone verletzt das Bundesrecht, insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 14 Abs. 2 und 22 Abs. 2 lit. a LAT).
  29. BVGer A-5459/201527.12.2016 · GutgeheissenDie Anschlussgarantie nach Art. 5 Abs. 2 StromVG steht unter dem Vorbehalt überwiegender entgegenstehender Interessen, insbesondere der Raumplanung und des Naturschutzes. Eine fehlerhafte Interessenabwägung führt zur Aufhebung der Plangenehmigung.
  30. BGer BGE 142 I 17701.01.2016 · GutgeheissenSolange der Kanton seinen bundes- und kantonsverfassungsrechtlichen Gesetzgebungsauftrag zur Regelung einer Mehrwertabgabe nicht erfüllt, können Gemeinden diese Aufgabe in eigener Kompetenz wahrnehmen, sofern sie eng mit der ihnen obliegenden Ortsplanung verknüpft ist.
  31. BGer 1C_94/201229.03.2012 · AbgewiesenBei der Standortwahl für eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) ist das öffentliche Interesse an haushälterischer Bodennutzung und Fruchtfolgeflächensicherung höher zu gewichten als rein finanzielle Interessen, sofern Alternativstandorte nicht von vornherein unzweckmässig sind. Eine detaillierte Abklärung von Varianten mit…
  32. BGer 1C_118/201115.09.2011 · AbgewiesenDie Schaffung einer Kleinbauzone durch einen privaten Gestaltungsplan in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn sie eine zusätzliche Streubauweise begünstigt und nicht auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht. Das öffentliche Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt hier das private…
  33. BGer 1C_565/200819.06.2009 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlicher Betriebsentwicklung und Landschaftsschutz muss gesamthaft erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit von Ersatzbauten, der Bodenqualität und der Vermeidung von Überkapazitäten.
  34. BGer 1C_285/200722.05.2008 · AbgewiesenDie Umzonung des Gebiets Blözen in eine Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung ist im überwiegenden öffentlichen Interesse und verhältnismässig, da sie der haushälterischen Bodennutzung, dem Landschaftsschutz und der Freihaltung von Naherholungsgebieten dient und mit den Zielen des RPG vereinbar ist.
  35. BGer 1A.17/200319.05.2003 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen öffentlichem Interesse an rationeller Wohnbauförderung (Art. 3, 7 WEG) und privaten Eigentumsinteressen fiel zugunsten des öffentlichen Interesses aus, da der Einbezug der Parzelle für eine optimale Erschliessung und bauliche Nutzung des Gebiets erforderlich war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.