Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 72 BZP

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Entscheide zu Art. 72 BZP

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  1. BGer 1C_264/202617.07.2026 · AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung ist gegenstandslos geworden, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
  2. BGer 1C_266/202617.07.2026 · AbgewiesenDie Beschwerde gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist aufgrund Gegenstandslosigkeit abzuschreiben, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
  3. BGer 1C_159/202202.11.2023 · AbgewiesenDas Bundesgericht schreibt eine Beschwerde gegen eine Planungszone als gegenstandslos geworden ab, wenn diese während des Verfahrens abläuft und keine Ausnahmegründe für ein Eintreten trotz fehlendem aktuellem Rechtsschutzinteresse vorliegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.