Entscheide zu Art. 7 LSV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_446/2022Eine Baubewilligung nach Art. 22 RPG setzt die Kenntnis der konkreten, beabsichtigten Nutzung voraus, um die Erschliessung (Art. 19 RPG) und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Art. 7, 8 LSV) zu prüfen. Ohne diese Kenntnis kann die Bewilligungsfähigkeit nicht beurteilt werden.
- BGer 1C_287/2021Eine Baubewilligung kann mit Nebenbestimmungen für untergeordnete Mängel verbunden werden, sofern diese keine wesentlichen Projektänderungen erfordern. Die Erschliessung ist rechtlich gesichert, wenn sie in der Nutzungsplanung festgelegt und ein Enteignungstitel mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erlangen ist.
- BGer 1C_282/2021Die Erweiterung einer Deponie im Gewässerraum ohne hinreichende Standortgebundenheit verletzt die übergangsrechtlichen Gewässerraumvorschriften (Art. 41c GSchV). Zudem muss die Verkehrssicherheit von Schulkindern auf dem Nachhauseweg durch angepasste Betriebsauflagen gewährleistet werden.
- BGer 1A.39/2004Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an kulturellen Veranstaltungen am Rheinufer und dem Ruhebedürfnis der Anwohner fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Auflagen (zeitliche und betriebliche Einschränkungen) einen angemessenen Kompromiss darstellen und die Lärmimmissionen trotz Überschreitung von Richtwerten…
- BGer BGE 116 IB 159Die Interessenabwägung zwischen Erschliessungsbedarf und Lärmschutz erfordert eine differenzierte Prüfung: Eine Strasse darf nur bewilligt werden, wenn sie die Planungswerte einhält oder ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Alternativen sind zu prüfen, und Massnahmen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.