Entscheide zu Art. 68 BGG
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- BGer 1C_622/2024Bauentscheide mit Nebenbestimmungen, die vor Baubeginn zu erfüllende Auflagen mit Umsetzungsspielraum enthalten, gelten als aufschiebend bedingte Baubewilligungen und sind als Zwischenentscheide nicht selbständig anfechtbar (Art. 93 BGG).
- BGer 1C_481/2022Die Baubewilligung für eine adaptive Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Strahlenbelastung nach der Worst-Case-Betrachtung beurteilt wird und die QS-Systeme die Einhaltung der Anlagegrenzwerte sicherstellen. Die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen bedarf einer separaten Baubewilligung.
- BGer 1C_532/2021Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzeskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht. Die schweizweite Überprüfung der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) ist im Gang, und deren Tauglichkeit kann aktuell nicht in Frage gestellt werden.
- BGer 1C_575/2022Die Baufreigabe kann nicht isoliert angefochten werden, wenn die zugrundeliegende Baubewilligung formell rechtskräftig ist und die Nebenbestimmungen erfüllt sind. Ein Verzicht auf Bauvorhabensteile während des Verfahrens macht eine neue Baubewilligung entbehrlich, sofern keine materiellen Änderungen vorliegen.
- BGer 1C_122/2020Die Vorinstanz hat das gewachsene Terrain und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (Höhe, Ausnützungsziffer, Grenzabstände, Abstellplätze) willkürfrei geprüft. Neue, erst vor Bundesgericht vorgebrachte Tatsachen sind unzulässig.
- BGer 1C_346/2019Die Schaffung zusätzlicher Bootsliegeplätze am Zürichsee widerspricht dem kantonalen Richtplan, wenn diese nicht zum heutigen Bestand zählen und keine Ausnahme nach Ziff. 4.8.3 lit. a des Richtplans vorliegt. Eine Abweichung vom Richtplan nach § 16 Abs. 2 PBG/ZH ist nicht gerechtfertigt, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
- BGer 1C_608/2018Eigentümer angrenzender Grundstücke sind zur Beschwerde gegen die Ablehnung eines Wiederherstellungsverfahrens nach § 51 NLG/LU legitimiert, wenn sie ein aktuelles, konkretes Interesse an der Klarstellung der Überbauungsmöglichkeiten im Grenzbereich haben.
- BGer 1C_364/2017Die durch Art. 75b BV bewirkte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit von Grundstücken für Zweitwohnungen stellt keine materielle Enteignung dar, sofern die Betroffenen nicht ausnahmsweise enteignungsähnlich getroffen werden. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur bei krassen, vom Verfassungsgeber nicht vorhergesehenen Härten.
- BGer 1C_378/2018Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht ein, wenn die Rüge der Verletzung verfassungsmässiger Rechte nicht hinreichend begründet ist.
- BGer 1C_522/2017Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist nur zulässig, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil dargelegt wird (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Fehlt diese Darlegung, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_63/2016Bei Rückweisungsentscheiden im Kostenpunkt ist die spätere Sachentscheidung nur ausnahmsweise zu berücksichtigen; die kantonale Kostenverlegung nach §§ 13 und 17 VRG/ZH ist nicht willkürlich, wenn sie sich an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung orientiert.
- BGer 1C_593/2015Die Rückweisung einer Sache an die Vorinstanz zur erneuten Sachverhaltsabklärung begründet keine Befangenheit des Richters, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die seine Unvoreingenommenheit in Frage stellen. Ein Fachbericht eines Richters ersetzt ein externes Gutachten nur, wenn ausreichender Sachverstand im Spruchkörper…
- BGer 1C_203/2015Die vollständige Schliessung einer Gartenanlage für Besucher ab 19.00 Uhr ohne hinreichende Begründung der Lärmbelastung durch einfache Gartenbenutzung (ohne Bewirtung) ist unverhältnismässig und verletzt das rechtliche Gehör. Die Vorinstanz muss prüfen, ob mildere Massnahmen ausreichen.
- BGer 1C_159/2014Die verwaltungsinternen Amtsberichte der Fachstellen, die als Entscheidgrundlagen in den Projektgenehmigungsentscheid einfliessen, unterliegen dem Akteneinsichtsrecht der Parteien. Ihre Nichtoffenlegung stellt einen Verfahrensmangel dar, der zur Rückweisung führt.
- BGer 1C_565/2013Ein dicht überbautes Gebiet im Sinne von Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV liegt nicht vor, wenn das betroffene Gebiet peripher ist und keine weitgehende Überbauung entlang des Gewässers besteht. Eine Ausnahmebewilligung für Bauvorhaben im Gewässerraum ist daher unzulässig.
- BGer 1C_14/2013Das Bundesgericht bestätigte die Abwägung der Vorinstanzen: Das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energie aus Abwasser überwiegt die lokalen Wohnschutzinteressen, da das Kraftwerk unterirdisch, kaum sichtbar und mit ausreichenden Emissionsschutzmassnahmen geplant ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.