Entscheide zu Art. 68 Abs. 2 BGG
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- BGer 1C_569/2023Ein Zwischenentscheid über die Anpassung von Plänen zur Einhaltung der Gewässerabstandslinie ist nicht selbstständig anfechtbar, da das Baubewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
- BGer 1C_298/2022Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf, weil das Kantonsgericht zwei Eingaben ohne nachvollziehbare rechtliche Begründung aus dem Recht gewiesen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.
- BGer 1C_675/2021Die Beschwerdeführerin ist nicht beschwerdeberechtigt, da sie nicht Verfügungsadressatin ist und kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des Bauabschlags hat. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein.
- BGer 1C_25/2021Ein baurechtlicher Vorentscheid kann nicht ergehen, wenn für eine betroffene Parzelle noch kein genehmigter Gestaltungsplan vorliegt. Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist nur bei drohendem nicht wieder gutzumachendem Nachteil zulässig.
- BGer 1C_313/2018Ein Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt oder ein besonders aufwendiges Beweisverfahren vermeidet (Art. 93 Abs. 1 BGG). Die Einholung eines Fachgutachtens zur Abklärung des Ortsbildschutzes rechtfertigt keine direkte Anfechtung.
- BGer 1C_255/2017Die Baubewilligung für den Umbau eines Mehrfamilienhauses und die Errichtung einer Garage in Luzern ist rechtmässig, da die notwendigen Unterlagen vorlagen und die Verkehrssicherheit der Parkplätze gewahrt ist. Die Kosten- und Entschädigungsregelung der Vorinstanz ist jedoch willkürlich, weil sie die Heilung von Gehörsverletzungen nicht…
- BGer 1C_240/2016Die Bewilligung eines Theateranbaus mit einer Gesamthöhe von 22,6 m in einer Parkzone ist zulässig, wenn die Grundmassstäblichkeit der geltenden Ordnung nicht erheblich gestört wird und die öffentlichen Interessen (kulturelle Bedeutung, betriebliche Optimierung) die privaten Interessen (Beschattung, Aussicht) überwiegen.
- BGer 1C_247/2016Die Beschwerdelegitimation eines Nachbarn gegen eine Baubewilligung setzt eine spezifische Beziehungsnähe und eine deutlich wahrnehmbare Beeinträchtigung voraus. Bei grösseren Entfernungen zum Bauvorhaben muss die Beeinträchtigung konkret glaubhaft gemacht werden.
- BGer 1C_182/2016Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführer keine besondere Beziehungsnähe zum Streitgegenstand (Zonengrenzkorrektur) und keinen praktischen Nutzen aus einer Aufhebung des Entscheids nachweisen können.
- BGer 1C_246/2015Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn die rechtliche Erschliessung des Bauvorhabens aufgrund unklarer zivilrechtlicher Dienstbarkeiten nicht hinreichend gesichert ist. Die Vorinstanz darf die Prüfung nicht liquider zivilrechtlicher Vorfragen den Zivilgerichten überlassen.
- BGer 1C_150/2012Die unterbliebene Eröffnung einer Baubewilligung gegenüber einem beschwerdeberechtigten Dritten (VCS) führt nicht automatisch zur Rechtzeitigkeit einer nachträglichen Beschwerde; vielmehr ist nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) zu prüfen, ob der Dritte bei Vorliegen von Anhaltspunkten für die Bewilligung gehalten war, sich zu…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.