Bestimmung · 6 Entscheide

Art. 67 BGG

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
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Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 67 BGG

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  1. BGer 1C_159/202202.11.2023 · AbgewiesenDas Bundesgericht schreibt eine Beschwerde gegen eine Planungszone als gegenstandslos geworden ab, wenn diese während des Verfahrens abläuft und keine Ausnahmegründe für ein Eintreten trotz fehlendem aktuellem Rechtsschutzinteresse vorliegen.
  2. BGer 1C_393/202120.05.2022 · GutgeheissenDie Baubehörde darf zivilrechtliche Vorfragen (hier: Wegrecht) nur summarisch prüfen, wenn ein unzweifelhaftes Resultat vorliegt. Andernfalls sind die Parteien an den Zivilrichter zu verweisen. Auflagen in einer Baubewilligung, die auf einer unzulänglichen Prüfung einer zivilrechtlichen Vorfrage beruhen, sind willkürlich und aufzuheben.
  3. BGer 1C_236/201921.07.2020 · GutgeheissenDie Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG ist zu verneinen, wenn keine objektiven Gründe für einen Standort ausserhalb der Bauzone vorliegen und subjektive Konflikte zwischen Grundeigentümern nicht ausreichen. Eine Interessenabwägung erübrigt sich, wenn die kumulativen Voraussetzungen von Art. 24 RPG nicht erfüllt sind.
  4. BGer 1C_475/201721.09.2018 · Teilweise gutgeheissenDie Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung wegen Lichtimmissionen ist zu bejahen, wenn die Immissionen deutlich wahrnehmbar sind; eine Überschreitung von Richtwerten ist nicht erforderlich. Emissionsbegrenzende Massnahmen können die Legitimation entfallen lassen, müssen aber verbindlich auferlegt werden.
  5. BGer 1C_169/201618.08.2016 · GutgeheissenDie Vorinstanz verletzte das Willkürverbot, indem sie ohne sachliche Gründe von der etablierten Rechtsprechung zu § 125 Abs. 1 Anhang PBG abwich und eine Unterniveaubaute als privilegiert einstufte, obwohl diese an einzelnen Punkten mehr als 1 m über das gewachsene Terrain hinausragte. Die Baubewilligung ist daher zu verweigern.
  6. BGer 1C_163/201608.07.2016 · GutgeheissenEine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung des Bauvorhabens nicht rechtsgenüglich gesichert ist, insbesondere wenn eine bauliche Einheit nicht ohne wesentliche Anpassungen getrennt werden kann.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.