Entscheide zu Art. 66 aLATC
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_222/2019Die Adoption eines Quartierplans, der die Dichte gegenüber dem allgemeinen Nutzungsplan erhöht, stellt keinen neuen Einzonungsakt dar, wenn der Grundstückscharakter bereits im PGA als baulandfähig festgelegt wurde. Eine inzidente Überprüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig, was hier nicht gegeben…
- BGer 1C_455/2018Ein Gestaltungsplan (Plan de quartier) kann von den Vorgaben des allgemeinen Nutzungsplans abweichen, sofern eine überzeugende Interessenabwägung vorliegt und die übergeordneten Planungsprinzipien eingehalten werden. Die Abweichung muss nicht nur sekundär sein, sondern kann auch grundlegender Natur sein, wenn sie auf einer sachgerechten…
- BGer 1C_213/2018Die Umstände haben sich im betroffenen Gebiet von Lutry (VD) so massgeblich verändert, dass die bestehende Zonenplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT anzupassen ist. Die Weigerung der Gemeinde, ein Quartierplanverfahren einzuleiten, sowie die darauf basierende Baubewilligung sind daher aufzuheben.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.