Entscheide zu Art. 66 Abs. 1 und 5 BGG
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- BGer 1C_469/2025Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_662/2024Die Gewährleistung der Schulwegsicherheit durch auflageweise Anpassung der Anlieferzeiten einer Deponie ist bundesrechtskonform, sofern eine Begegnung von Schulkindern mit Lastwagenverkehr zu Hauptschulwegzeiten vermieden wird. Kantonale Instanzen sind an die rechtliche Beurteilung eines Rückweisungsentscheids gebunden.
- BGer 1C_449/2023Die Einordnung eines Bauvorhabens in die Umgebung nach § 12 BO Baar ist willkürfrei, wenn die zulässige Baumasse eingehalten wird und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Reduktion erfordern.
- BGer 1C_628/2023Ein Baustopp als vorsorgliche Massnahme kann nur mit sofortiger Beschwerde angefochten werden, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Elektrosmog rechtfertigen keinen irreparablen Nachteil, wenn die Belastung seit über 20 Jahren bekannt ist und keine Dringlichkeit besteht.
- BGer 1C_362/2022Das Bundesgericht bestätigt die Kosten- und Entschädigungsentscheidung des Verwaltungsgerichts, da der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren auf die Dispositivziffern I und II des Baurekursgerichts beschränkt war und die Dispositivziffer III rechtsbeständig wurde.
- BGer 1C_122/2020Die Vorinstanz hat das gewachsene Terrain und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (Höhe, Ausnützungsziffer, Grenzabstände, Abstellplätze) willkürfrei geprüft. Neue, erst vor Bundesgericht vorgebrachte Tatsachen sind unzulässig.
- BGer 1C_349/2018Die Beurteilung der Einordnung eines Bauvorhabens in das Orts- und Landschaftsbild nach einer positiven ästhetischen Generalklausel (hier § 14 BO) obliegt primär der kommunalen Baubewilligungsbehörde, deren Ermessensspielraum nur bei Willkür überprüfbar ist. Die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften allein garantiert nicht die…
- BGer 1C_63/2016Bei Rückweisungsentscheiden im Kostenpunkt ist die spätere Sachentscheidung nur ausnahmsweise zu berücksichtigen; die kantonale Kostenverlegung nach §§ 13 und 17 VRG/ZH ist nicht willkürlich, wenn sie sich an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung orientiert.
- BGer 1C_192/2010Die Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH fiel zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstanden und die kommunale Baubehörde bei der ästhetischen Würdigung einen geschützten Beurteilungsspielraum hatte.
- BGer 1C_210/2008Das öffentliche Interesse an einer ufernahen Wegführung überwiegt die privaten Interessen der Eigentümer eines exponiert am Seeufer stehenden Ferienhauses, da die Beeinträchtigung der Privatsphäre hinnehmbar und durch Sichtschutzmassnahmen abmilderbar ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.