Entscheide zu Art. 6 WZVV
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- BGer 1C_539/2017Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer ufernahen Wegführung (Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG, Art. 1 ff. SFG) und den entgegenstehenden Naturschutz- (WZVV, NHG) sowie Eigentumsinteressen (Art. 26 BV) ist bundesrechtswidrig, wenn das Vogelschutzinteresse und die Eigentumsbeschränkungen zu wenig gewichtet werden.
- ? A-7872/2010Bei Eingriffen in BLN-Objekte und Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung muss die Interessenabwägung besonders sorgfältig erfolgen, insbesondere durch Prüfung aller Alternativen (inkl. Verkabelung) und umfassende Abklärung der Schutzzielrelevanz. Eine ungenügende Prüfung der Verkabelungsvariante durch die Fachbehörden…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.