Bestimmung · 26 Entscheide

Art. 6 NHG

26 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
26
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Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 6 NHG

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  1. BGer 1C_235/202413.03.2026 · AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…
  2. BGer BGE 152 II 27601.01.2026 · AbgewiesenBei der Bewilligung von Solaranlagen auf Dächern von Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung innerhalb der Bauzone nach Art. 18a Abs. 3 RPG liegt eine Bundesaufgabe vor, die eine Anhörung der kantonalen Fachstelle zur Notwendigkeit eines Gutachtens nach Art. 7 NHG erfordert.
  3. BGer 1C_107/202506.10.2025 · AbgewiesenDie Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) und der Aufwertung des Seeufers überwiegen die ökologischen Bedenken, da keine erheblichen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Uferbereiche oder BLN-Ziele festgestellt wurden und Ersatzmassnahmen vorgesehen sind.
  4. BGer 1C_48/202229.03.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Quartierschutz (ISOS) und Verdichtungsinteressen ist im Anwendungsfall korrekt vorgenommen worden, da das Projekt die geltende Nutzungsplanung und Planungshilfe einhält und keine absoluten Schranken verletzt.
  5. BGer 1C_153/202112.04.2022 · AbgewiesenDie Festlegung eines öffentlichen Fusswegs im Nutzungsplan und die damit verbundene Rodungsbewilligung sind rechtmässig, wenn das raumplanerische Interesse am Fussweg die widerstreitenden Interessen am Wald-, Natur- und Landschaftsschutz sowie private Eigentümerinteressen überwiegt und die Standortgebundenheit nach Art. 5 Abs. 2 WaG…
  6. BGer 1C_186/202128.02.2022 · AbgewiesenEin auf fünf Jahre befristetes Wisent-Forschungsprojekt ausserhalb der Bauzone in einem BLN-Gebiet kann als standortgebundenes Vorhaben mit raumplanungsrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 24 RPG) und waldrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 16 Abs. 2 WaG) bewilligt werden, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse (Arterhaltung,…
  7. BGer 1C_86/202022.04.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Einzonung für einen Pferdesportbetrieb im BLN-Objekt Nr. 1908 verstösst gegen Art. 6 NHG, da die Gesamtwirkung der Eingriffe (Phase I und II) nicht als geringfügig eingestuft werden kann und Alternativstandorte ungenügend geprüft wurden. Zudem fehlt eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug der Schutzziele des BLN.
  8. BGer 1C_53/201903.06.2020 · AbgewiesenEin Bebauungsplan muss die wesentlichen Planelemente festlegen, darf aber einen stufengerechten Detaillierungsgrad aufweisen und gewisse Spielräume für das Baubewilligungsverfahren offenlassen. Die ISOS-Schutzziele sind bei kantonalen Aufgaben nur indirekt über kantonale und kommunale Vorschriften zu berücksichtigen.
  9. BGer 1C_530/201817.10.2019 · GutgeheissenDie Interessenabwägung für die Südumfahrung Schmitten ist bundesrechtswidrig, da die Voraussetzungen für Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung (Art. 7 TwwV) nicht erfüllt sind und die Alternativenprüfung ungenügend war. Die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft und schutzwürdiger Lebensräume überwiegt das lokale…
  10. BGer BGE 145 II 17601.01.2019 · GutgeheissenEin projektbezogener Sondernutzungsplan, der auf einem konkreten Richtprojekt beruht und bauliche Möglichkeiten detailliert und verbindlich konkretisiert, hat die Wirkung einer Baubewilligung und untersteht damit den Schutzvorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG).
  11. BVGer A-603/201731.01.2018 · GutgeheissenDie Aufhebung der Gebirgslandeplätze Rosenegg-West und Gumm ohne vorheriges ENHK-Gutachten und ohne umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 6 NHG verstösst gegen das Raumplanungsrecht. Eine Abwägung muss die Schutzziele der BLN-Gebiete priorisieren und betriebliche Restriktionen als Alternative prüfen.
  12. BGer 1C_357/201501.02.2017 · AbgewiesenBei einem Grenzfall zwischen leichtem und schwerem Eingriff in ein BLN-Objekt ist eine Interessenabwägung zulässig, sofern die Beeinträchtigung durch Monitoring und Korrekturmassnahmen ausgeglichen wird. Die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen kann dabei auch bei bescheidenem Beitrag gewichtet werden.
  13. Appellationsgericht des VD.2015.15324.10.2016 · AbgewiesenDie Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.
  14. BGer 1C_179/201511.05.2016 · AbgewiesenEine Solaranlage auf einem Dach innerhalb eines im ISOS mit Erhaltungsziel A verzeichneten Weilers kann die Baubewilligung verweigert werden, wenn sie das geschützte Ortsbild aufgrund von Grösse, Farbe und Material wesentlich beeinträchtigt (Art. 18a Abs. 3 RPG i.V.m. Art. 32b lit. b RPV).
  15. BGer 1C_227/201507.01.2016 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Heimatschutz (ISOS, kommunale Gestaltungsvorschriften) und baulicher Entwicklung in der Kernzone wurde korrekt vorgenommen; das Bauprojekt integriert ein störendes Fremdelement und hält sich an die ortstypischen Gestaltungskriterien.
  16. BGer 1C_386/201203.09.2013 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Schaukäserei in einer Bauzone innerhalb eines BLN-Gebiets ist rechtmässig, wenn das Vorhaben zonenkonform ist, keine erheblichen Eingriffe in die Schutzziele des BLN-Objekts verursacht und keine obligatorische ENHK-Gutachtenpflicht nach Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.
  17. BVGer A-1112/201227.05.2013 · AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 3 NHG fällt zugunsten des Baus einer neuen Kabinenbahn aus, da die Sicherheits- und Zweckmässigkeitsinteressen sowie die touristische Erschliessung des Weissensteins die Erhaltung der historischen Sesselbahn als technisches Denkmal überwiegen.
  18. BGer 1C_129/201212.11.2012 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung von Verkabelungsvarianten in allen Landschaftsschutzgebieten (eidgenössisch, kantonal, kommunal) sowie bei ISOS-geschützten Weilern. Ein Sachplanverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Abklärungen im Plangenehmigungsverfahren sachplanäquivalent erfolgen.
  19. BVGer A-1187/201129.03.2012 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landesverteidigung und Natur-/Landschaftsschutz (BLN-Objekte, Jagdbanngebiet) erfordert bei Bundesaufgaben gemäss Art. 2 NHG die Einholung eines ENHK-Gutachtens und eine vollständige Sachverhaltsermittlung. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung der Verfügung.
  20. BGer 1A.185/200605.03.2007 · AbgewiesenEin schwerer Eingriff in ein BLN-Gebiet ist unzulässig, wenn keine gleich- oder höherwertigen Interessen nationaler Bedeutung entgegenstehen. Die ENHK-Gutachten geniessen hohes Gewicht und konkretisieren die Schutzziele objektspezifisch.
  21. BGer 1A.104/200619.01.2007 · AbgewiesenDie Interessen an der Mobilfunkversorgung wogen weniger schwer als der Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung (ISOS) und die kommunalen Gestaltungsvorschriften. Eine Verschlechterung des bereits beeinträchtigten Ortsbilds durch eine Antennenanlage ist unzulässig.
  22. BGer 1A.84/200112.03.2002 · AbgewiesenBei einer Hochspannungsleitung in einer besonders schutzwürdigen Landschaft (Art. 3 NHG) kann die Verkabelung auch ohne Betroffenheit eines Objekts nach Art. 6 NHG angeordnet werden, wenn die Interessen des Landschafts- und Vogelschutzes diejenigen der kostengünstigen und sicheren Energieversorgung überwiegen.
  23. BGer 1A.192/200020.02.2001 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der baulichen Nutzung in einer rechtsgültigen Bauzone und den nachbarlichen Interessen (Aussicht, Lärm) fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Höhe reduziert und nachbarschützende Massnahmen getroffen wurden.
  24. BGer BGE 125 II 59105.10.1999 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Betriebssicherheit der Kraftwerkanlage, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz (BLN, Auenverordnung) sowie Fischereischutz führt zur Zulässigkeit der jährlichen Spülung des Ausgleichsbeckens unter strengen Auflagen, da diese Methode ökologisch und wirtschaftlich tragbar ist und den qualifizierten…
  25. BGer BGE 115 IB 47207.12.1989 · AbgewiesenDie umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG und Art. 6 NHG erfordert die Berücksichtigung aller relevanten Anliegen, insbesondere des Hochwasserschutzes und des Natur- und Heimatschutzes. Bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung kann eine Beeinträchtigung von BLN-Objekten gerechtfertigt sein.
  26. BGer BGE 114 IB 8102.03.1988 · GutgeheissenBei Vorhaben, die ein BLN-geschütztes Objekt beeinträchtigen könnten, ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG im Rahmen eines bundesrechtskonformen Bewilligungsverfahrens erforderlich. Ein reines kantonales wasserrechtliches Verfahren genügt nicht, wenn auch raumplanerische und naturschutzrechtliche Belange…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.