Entscheide zu Art. 6 GSchG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_62/2025Die Interessen an der Realisierung des Teilausbaus des Lötschberg-Basistunnels (eisenbahnbetriebliche und verkehrspolitische Ziele) überwiegen die Schutzinteressen der Blausee AG (Grundwasserschutz, Fischzucht) bei Einhaltung strenger Auflagen zur Gewährleistung der Umweltverträglichkeit.
- BGer 1C_469/2019Die 30-jährige Verwirkungsfrist für den Wiederherstellungsanspruch bei baurechtswidrigen Bauten ist ausserhalb der Bauzone nicht anwendbar. Illegale Bauten und Nutzungen müssen daher auch nach Ablauf von 30 Jahren beseitigt werden, sofern keine Besitzstandsgarantie oder andere Ausnahmen greifen.
- BGer 1C_505/2017Die temporäre Ablagerung von Schnee aus Strassenräumungen ist nicht baubewilligungspflichtig, wenn sie keine erheblichen räumlichen oder umweltrechtlichen Auswirkungen hat und die gewässerschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
- BGer BGE 125 II 29Bei Normenkonflikten zwischen Gewässerschutz- und Fischereirecht ist eine Abweichung vom Reinhaltungsgebot (Art. 6 GSchG) nur zulässig, wenn keine gewässerschutzrechtskonforme Alternative existiert. Hier überwiegt der Raubfischeinsatz als verhältnismässige und rechtmässige Massnahme.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.