Bestimmung · 7 Entscheide

Art. 6 EMRK

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
43 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 6 EMRK

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_196/202422.10.2024 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die kantonale Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in Basel, da die Beschwerdeführenden keine substantiierten Rügen vorbringen, die eine Bundesrechtsverletzung oder Willkür belegen.
  2. BGer 1C_268/202323.02.2024 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Ablehnung des Rechts auf Gehör durch die Vorinstanz, da die Beschwerdeführer ihr Recht auf Replik nicht substantiiert geltend gemacht und keine relevanten neuen Unterlagen vorgelegt haben.
  3. BGer 1C_498/202221.09.2023 · AbgewiesenDie Kündigung von Superfiziarrechten für Ferienchalets auf exondierten Flächen der Grande Cariçaie ist zivilrechtlicher Natur und unterliegt nicht der verwaltungsrechtlichen Anfechtung, selbst wenn die Flächen in Schutzgebieten liegen.
  4. BGer 1C_616/202002.08.2021 · AbgewiesenDie Schliessung eines halb offenen Raums (Vano) im Erdgeschoss eines Gebäudes im historischen Dorfkern von Muggio (TI) zur Schaffung eines Technikraums verstösst nicht gegen die kommunalen Nutzungsplanungsvorschriften (Art. 34 NAPR), sofern der Raum weder als geschütztes Bauwerk noch als manufatto di valore ambientale eingestuft ist.
  5. BGer 1C_270/202004.03.2021 · GutgeheissenVerletzung des rechtlichen Gehörs durch ungenügende Frist zur Stellungnahme auf nachgereichte Unterlagen; formelle Aufhebung des kantonalen Entscheids und Rückweisung zur Nachholung des Verfahrens.
  6. BGer 1C_175/201311.09.2013 · Teilweise gutgeheissenDie Bindung an den Sachplan Übertragungsleitung (SÜL) entfällt, wenn sich die Verhältnisse (Technik, Schutzgebiete) seit der Festsetzung geändert haben. Eine Verkabelungsstudie ist nur für das besonders schutzwürdige Gebiet 'Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt' erforderlich, nicht für die gesamte Strecke.
  7. BGer BGE 114 IA 11415.09.1988 · GutgeheissenDie Zonenplanänderung für eine Schiessanlage muss den gleichen Anforderungen wie eine Baubewilligung nach Art. 24 RPG genügen, insbesondere eine umfassende Interessenabwägung inkl. Prüfung von Alternativstandorten. Die Unterlassung dieser Prüfung stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.