Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 57 BauG/Chur

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Entscheide zu Art. 57 BauG/Chur

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  1. BGer 1C_339/201507.03.2016 · AbgewiesenDie Qualifikation der Hauptfassade nach kantonalem Baugesetz (Art. 64 Abs. 2 BauG/Chur) ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf eine etablierte Praxis stützt und die Haupträume sachgerecht bestimmt werden. Unterschreitungen von Grenzabständen sind bei Vorliegen von Näherbaurechtsvereinbarungen und fehlenden überwiegenden öffentlichen…
  2. BGer 1C_362/201514.01.2016 · AbgewiesenDie Auslegung von Art. 67 Abs. 3 BauG der Stadt Chur als Sondervorschrift für Hanglagen, die die Berechnung der Gebäudehöhe nach dem Mittel der Hauptgebäudeecken ersetzt, ist nicht willkürlich.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.