Entscheide zu Art. 57 BauG/Chur
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_339/2015Die Qualifikation der Hauptfassade nach kantonalem Baugesetz (Art. 64 Abs. 2 BauG/Chur) ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf eine etablierte Praxis stützt und die Haupträume sachgerecht bestimmt werden. Unterschreitungen von Grenzabständen sind bei Vorliegen von Näherbaurechtsvereinbarungen und fehlenden überwiegenden öffentlichen…
- BGer 1C_362/2015Die Auslegung von Art. 67 Abs. 3 BauG der Stadt Chur als Sondervorschrift für Hanglagen, die die Berechnung der Gebäudehöhe nach dem Mittel der Hauptgebäudeecken ersetzt, ist nicht willkürlich.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.