Entscheide zu Art. 54 Abs. 1 LTF
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- BGer 1C_90/2026Ein ungenügend begründeter Rekurs, der sich nicht hinreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzt, ist unzulässig und wird nicht in der Sache geprüft.
- BGer 1C_630/2017Ein gegen eine formelle Unzulässigkeitserklärung gerichteter Rekurs ist nur dann zulässig, wenn die Vorinstanz die formellen Voraussetzungen willkürlich verneint hat. Die kantonale Zuständigkeit für die Anfechtung von Nutzungsplänen liegt beim Regierungsrat, nicht beim Verwaltungsgericht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.