Entscheide zu Art. 50 Abs. 1 Cst.
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_629/2019Eine partielle Anpassung eines Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT setzt eine sensible Änderung der Umstände voraus; bereits bekannte Umstände oder reine Interessen des Grundeigentümers rechtfertigen keine Planänderung. Die Planungsstabilität hat Vorrang vor individuellen Densifizierungsinteressen.
- BGer 1C_279/2019Die nicht konstruierbare Waldfläche einer Parzelle darf bei der Berechnung der minimalen Parzellengrösse nach kommunalem Baureglement nicht berücksichtigt werden, analog zur Berechnung des Ausnützungsgrades (COS).
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.