Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 5 Abs. 2 lit. a WaG

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Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
67 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 5 Abs. 2 lit. a WaG

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  1. BGer 1C_23/201703.10.2017 · AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 3 NHG und Art. 3 RPG rechtfertigt die kantonale Überbauungsordnung für eine Aushubdeponie, da die landschaftlichen Beeinträchtigungen durch Gestaltungsauflagen minimiert werden und der Standort aufgrund regionaler Bedarfsplanung sowie fehlender Alternativen standortgebunden ist.
  2. BGer 1C_648/201304.02.2014 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine vertiefte Prüfung alternativer Linienführungen, da die gewählte Variante (Bogenbrücke über bewohntem Gebiet) zwar technische und gestalterische Vorteile bietet, aber erhebliche Nachteile für Anwohner, Landschaftsschutz und Geologie mit sich bringt.
  3. BGer BGE 119 IB 39710.11.1993 · GutgeheissenEine Rodungsbewilligung für eine Ferienhausüberbauung setzt voraus, dass das überwiegende öffentliche Interesse an der Rodung durch eine umfassende, raumplanerisch und forstlich abgestimmte Interessenabwägung nachgewiesen wird. Fehlt diese, ist die Bewilligung zu verweigern.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.