Entscheide zu Art. 5 Abs. 1bis LAT
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_549/2016Das System des Flurbereinigungsverbands mit realer Ausgleichung (Péréquation réelle) bleibt auch nach der Revision des Raumplanungsgesetzes (LAT) vom 15. Juni 2012 mit Art. 5 LAT vereinbar. Die kumulative Erhebung einer Mehrwertabgabe nach Art. 5 Abs. 1bis LAT und der realen Ausgleichung ist grundsätzlich zulässig, sofern eine…
- BGer 1C_551/2016Das System des Flurbereinigungsverbands mit realer Ausgleichung (péréquation réelle) bleibt auch nach Inkrafttreten der LAT-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 5 Abs. 1bis LAT) bundesrechtskonform. Die Mehrwertsteuer nach Art. 5 Abs. 1bis LAT schliesst andere kompensatorische Massnahmen wie die reale Ausgleichung nicht aus.
- BGer 1C_554/2016Ein remaniement parcellaire mit Péréquation réelle im Rahmen eines Syndikats für Bodenverbesserungen ist auch nach Inkrafttreten der LAT-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 5 Abs. 1 und 1bis LAT) mit dem Bundesrecht vereinbar, sofern die kantonale Regelung die bundesrechtlichen Mindestanforderungen an die Mehrwertabgabe erfüllt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.